Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

BU Rente

von Jo23.08.2007 | 18:43
1606 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
War bis zum 2005 als Fliesenleger tätig. Bekam 2005 eine Rente wegen teil-weiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit weil die Sehkraft der Augen nicht mehr für den Beruf ausreicht, es fehlt das räumliche Sehen. Habe noch keine OP an Knie und Rücken. Habe bei der Deutsche Rentenversicherung die Erklärung gefunden: Be-rufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige. Gilt die 6 Stundenregelung auch für mich , bin ich denen Gleichgestellt, die weniger als 6 Std. aber mehr als 3 Std. arbeiten können? Für mich ist der Arbeitsmarkt verschlossen und ich bin erst 57.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur BU siehe Beitrag von "Anronius". Der "verschlossene Arbeitsmarkt wird in Verbindung mit der Agentur für Arbeit geprüft.

Ob Sie die Voraussetzungen für die Altersrente mit 60 und 10,8% Kürzung erfüllen, hängt von mehreren Faktoren ab (Jahrgang, seit wann BU usw.). Auf jeden Fall ist es keine Vollrente, da sie 10,8% Kürzung hat.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es müßte geprüft werden, ob Sie BU nach dem Recht von 12/2000 sind. Dann können Sie die Altersrente mit 60 und 10,8% erhalten (wenn die wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Wenn nicht ist eine Umwandlung nicht möglich.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

In dem Rentenbescheid müßte es zu ersehen sein. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter anrufen und bitten um diesbezügliche Aufklärung.

7 Antworten

Joam 23.08.2007 | 19:39
Danke, aber als Telefonist oder Pförtner ist der Arbeitsmarkt auch verschlossen.
Antoniusam 23.08.2007 | 19:04
Sie sind berufsunfähig, weil Sie Ihre Fliesenlergertätigkeit oder einen zumutbaren Verweisungsberuf nicht mehr ausüben können. Auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt sind Sie aber offensichtlich noch vollschichtig leistungsfähig. (Sie könnten beispielsweise trotz Ihrer Sehschwäche noch als Telefonist oder ähnlich arbeiten.) Ein Anspruch auf eine sogenannte Arbeitsmarktrente wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes, besteht bei Ihnen demnach nicht. MfG
Schwarzwälderam 23.08.2007 | 20:42
Hier handelt es sich aber um eine Sache der Agentur für Arbeit und nicht der der Rentenversicherung. Die Einschränkung gilt nur in Ihrem Beruf als Fliesenleger. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können Sie vollschichtig tätig sein. Es gibt außerdem weitaus mehr Berufe als nur Telefonist bzw. Pförtner.
Antoniusam 24.08.2007 | 01:58
Irrtum, Jo ! Telefonisten, Callcenter-Mitarbeiter oder ähnlich, werden gesucht wie "Sand am Meer". Sie müssen überregional bzw. sogar bundesweit denken. (Ständige Rechtssprechung der Sozialgerichtsbarkeit !)
Joam 24.08.2007 | 07:18
Danke, Werde die letzten 3 Jahre bis zur Rente schon überstehen. Darf ich mit 60 und 10,8% Abzüge die Volle Rente beziehen?
Joam 24.08.2007 | 08:52
Ob ich die Voraussetzungen für die Altersrente mit 60 und 10,8% Kürzung erfüllen, würde mich sehr interessieren. Bin September 1950 geboren und wurde im Februar 2005 BU. Danke für Ihre Auskünfte Joachim
Joam 24.08.2007 | 09:45
Woran sieht man, ob Sie BU nach dem Recht von 12/2000 ist, wenn ich im Februar 2005 BU wurde (be-antragt Dez.2004).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026