Allein aus Anlass der Rechtsänderung (zum 01.01.2001) trat kein neuer Leistungsfall ein. Aufgrund der Schilderung ist davon auszugehen, dass sich in den tatsächlichen Verhältnissen, die für den Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung maßgebend waren, Änderungen eingetreten sind, die damals zur vollen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geführt haben. Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird in Abhängigkeit vom erzielten Hinzuverdienst entweder als Rente in voller Höhe oder in Höhe der (anteiligen) Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt.
Für Jahrgang 1963 gibt es ja seit 2001 keinen Berufsschutz und keine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr.
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1998 gab es aber noch Berufsschutz für vor 1961 Geborene und für diesen Personenkreis gibt es Bestandsschutz.
(Ich bin ebenfalls (seit fast 16 Jahren) betroffener BU-Rentner nach altem Recht und bei mir wurde nichts umgewandelt!)
MfG
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Ich weiß das. Die Ergänzung bezog sich darauf, dass ab 2001 die BU-Rente nicht einfach von amtswegen umgewandelt wurde (z.B. in eine teilweise EM-Rente wegen BU)..
1998 gab es aber noch Berufsschutz für vor 1961 Geborene und für diesen Personenkreis gibt es Bestandsschutz.
(Ich bin ebenfalls (seit fast 16 Jahren) betroffener BU-Rentner nach altem Recht und bei mir wurde nichts umgewandelt!)
MfG
Ich weiß das. Die Ergänzung bezog sich darauf, dass ab 2001 die BU-Rente nicht einfach von amtswegen umgewandelt wurde (z.B. in eine teilweise EM-Rente wegen BU)..Für Jahrgang 1963 gibt es ja seit 2001 keinen Berufsschutz und keine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr.1998 gab es aber noch Berufsschutz für vor 1961 Geborene und für diesen Personenkreis gibt es Bestandsschutz. (Ich bin ebenfalls (seit fast 16 Jahren) betroffener BU-Rentner nach altem Recht und bei mir wurde nichts umgewandelt!) MfG
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