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Experten-Antwort

BU-Rente

von Geigerin11.01.2016 | 16:13
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7 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenteam, ich bin Jahrgang 1963 und beziehe seit 1998 eine Bu-Rente. Als Berufsmusikerin bin ich seit 1998 100 % BU, die BU-Rente wurde 2001 in eine EM-Rente umgewandelt. Ich beziehe seitdem eine EM-Rente entsprechend der Hinzuverdienstgrenze, weil ich in Vollzeit als Pförtnerin arbeite.Hätte in diesem Fall nicht der Bestandsschutz greifen und die BU-Rente weitergezahlt werden müssen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Allein aus Anlass der Rechtsänderung (zum 01.01.2001) trat kein neuer Leistungsfall ein. Aufgrund der Schilderung ist davon auszugehen, dass sich in den tatsächlichen Verhältnissen, die für den Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung maßgebend waren, Änderungen eingetreten sind, die damals zur vollen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geführt haben. Eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird in Abhängigkeit vom erzielten Hinzuverdienst entweder als Rente in voller Höhe oder in Höhe der (anteiligen) Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt.

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6 Antworten

=//=am 11.01.2016 | 17:50
Wird denn jetzt eine volle EM-Rente gezahlt? Wenn ja, wurde seinerzeit ein Rentenantrag gestellt? Von "amtswegen" wurde eine "alte" BU-Rente normalerweise nicht umgewandelt.
=//=am 11.01.2016 | 17:53
Für Jahrgang 1963 gibt es ja seit 2001 keinen Berufsschutz und keine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr.
Geigerinam 11.01.2016 | 18:03
es wird eine EM-Rente von 2/3 bezahlt, die BU-R. wurde automatisch in eine EM-Rente umgewandelt
Doppelrentneram 11.01.2016 | 23:39
Ich erhalte eine BU-Rente und eine volle EU-Rente. Die BU-Rente seit 1997 und die EU-Rente seit 2003. Es kommt aber immer nur die höhere Rente zur Auszahlung. Beide Renten bestehen aber gleichzeitig weiter.
=//=am 12.01.2016 | 09:39
Für Jahrgang 1963 gibt es ja seit 2001 keinen Berufsschutz und keine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr.
1998 gab es aber noch Berufsschutz für vor 1961 Geborene und für diesen Personenkreis gibt es Bestandsschutz. (Ich bin ebenfalls (seit fast 16 Jahren) betroffener BU-Rentner nach altem Recht und bei mir wurde nichts umgewandelt!) MfG
Ich weiß das. Die Ergänzung bezog sich darauf, dass ab 2001 die BU-Rente nicht einfach von amtswegen umgewandelt wurde (z.B. in eine teilweise EM-Rente wegen BU)..
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