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BU Rente kontra Regelaltersrente

von Fred12.11.2009 | 12:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 59 Jahre alt und beziehe seit dem Jahr 2000 - (noch nach dem alten Rentenrecht) - eine dauerhafte BU-Rente als einzige Einkunftsquelle bis zum Beginn meiner Regelaltersrente. Sie wurde mit meinen tatsächlich persönlichen Entgeldpunkten in ihrer Höhe so berechnet als hätte ich theoretisch bis zu meinem 65-ten Lebensjahr Beiträge entrichtet. Soll heissen - Es wurden mir vom Rententräger ca. 11 Endgeldpunkte dazu addiert, was in etwar das Niveau meiner zu erwartenden Regelaltersrente hat und nach dem damaligen Rentenartfaktor für eine BU-Berentung in ihrer Brutto-Zahlhöhe von 2/3 festgelegt. Frage1: Orientiert sich die Höhe meiner in 2016 anstehenden Regelaltersrente mal an meinen im Arbeitsleben persönlich gutgeschriebenen Endgeltpunkten plus dieser 11 oder nur an den tatsächlich erworbenen ? Frage 2: Darf eine im Anschluss gezahlte Altersrente in ihrer Höhe niedriger ausfallen als eine zuvor gewährte BU-Rente ?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu Frage 1: Heinerich hat nur zum Teil Recht. Die Zeit zwischen dem 55. und dem 60. Lebensjahr wird zusätzlich zu einem Drittel hochgerechnet.

Zu Frage 2: Auch hier hat Heinerich nur zum Teil Recht. Die Entgeltpunkte sind besitzgeschützt, nicht aber der Rentenbetrag. Die Rente kann grundsätzlich somit nicht niedriger ausfallen als die zuvor gewährte BU-Rente.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Auch schon vor der Einführung der "Abschläge" besagte der § 59 Abs. 1 SGB VI, dass Zurechnungszeit die Zeit ist, die bei Beginn einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ... hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Nach Abs. 3 endet die Zurechnungszeit mit dem Zeitpunkt, der sich ergibt, wenn die Zeit bis zum vollendeten Lebensjahr in vollem Umfang, die darüber hinausgehende Zeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zu einem Drittel dem nach Abs. 2 (= Eintritt der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit) maßgebenden Zeitpunkt hinzugerechnet wird.

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