Sofern tatsächlich eine Erwerbsminderung (rückwirkend) festgestellt wird, würde sich auch die Altersrente erhöhen.
So betrachtet haben Sie auch ohne
https://rentenbescheid24.de/hoehere-altersrente-dank-vorheriger-…
zunächst schon mal die richtigen Anträge gestellt.
Das Ergebnis müssen Sie aber leider tatsächlich abwarten.
So lange über Ihre EM-Rente noch nicht entschieden wurde, bleibt auch der Altersrentenantrag 'auf Eis'. Ob diese 'vorläufig' bezahlt werden könnte, können Sie nur mit Ihrer zuständigen DRV klären.
Ansonsten müssten Sie sich ggfs. an andere Sozialleistungsträger wenden, die Ihnen ggfs. überbrückend Unterstützung gewähren. Der Anspruch auf eine SB-Rente scheint ja vorzuliegen, so dass Sie in dieser Höhe 'kreditwürdig' wären (die Leistungen würden dann ggfs. von der DRV direkt an die anderen Leistungsträger erstattet werden). Insofern könnte es sich also auch dennoch lohnen, einen Antrag auf 'Bürgergeld' (ersetzt ALG II) zu stellen, denn so lange noch nicht über eine EM-Rente entschieden wurde, sind Sie ja grundsätzlich vermittelbar. Und so lange noch keine Altersrente bezahlt wird/bewilligt wurde, sind Sie ja 'mittellos'. Die genauen Konditionen erfahren Sie aber bei der entsprechenden Stelle, ggfs. könnte dies auch das Amt für Grundsicherung sein.
Da ist die DRV 'raus'.