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Experten-Antwort

Bu Rente nach altem Recht

von Gabi 196018.06.2023 | 10:29
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9 Antworten

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Hallo liebes Beratungsteam,ich bin einwenig kompliziert. Habe im November 2022 eine Reha vor Rente beantragt. Nach Ablehnung dieser (4 Jahresfrist noch nicht abgelaufen) Widerspruch eingelegt und Em Rentenantrag gestellt. In weiser Voraussicht Rente für Schwerbehinderte auch beantragt. Reha dann bekommen.Entlassungsbericht 3 bis 6 Std. arbeitsfähig, aber Berufsunfähig. Bin seit März 2020 nicht mehr am arbeiten. Aussteuerung und ALG 1. Welches jetzt ausläuft. Welche Rente ist für mich die bessere. BU nach altem Recht, oder Altersrente Für Schwerbehinderte? Wäre für einen Rat sehr Dankbar. LG Gabi 1960

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi 1960,

wenn Sie sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch die Erwerbsminderungsrente beantragt haben, werden auch beide Ansprüche geprüft. Diese Prüfung müssten Sie bitte abwarten. Sollte sich ein paralleler Anspruch ergeben, wird nur die höhere Rente gezahlt.

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8 Antworten

DRVam 18.06.2023 | 10:37
Im Normalfall ist eine volle Erwerbsminderungsrente (BU-Rente gibt es so nicht mehr, nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente ) durch die Zurechnungszeit höher als die Rente für schwerbehinderte Menschen. Warten Sie daher erstmal ab, ob Ihnen tatsächlich eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Falls nicht, könnten Sie immer noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Wie hoch diese dann ausfällt, können Sie dann in einem Beratungstermin erfragen oder eine Proberentenberechnung anfordern.
DRVam 18.06.2023 | 10:55
Hier muß ich meinem Namensnutzer zustimmen, weiteres auch hier zu finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein…
Gabi 1960am 18.06.2023 | 10:55
Vielen Dank für die Schnelle Antwort. Habe die Rente für Schwerbehinderte im April schon Vorsorglich gestellt. Da das Geld ja irgndwie weiter laufen muss. Sie soll ab 1.Juli Starten, wenn die EM Rente nicht bewilligt wird. ist vielleicht jetzt einwenig kurzfristig, aber hatte eher mit der Reha gerechnet. LG Gabi 1960
Forenwächteram 18.06.2023 | 11:22
Man erkennt Ihre nachgeahmten Beiträge! Ihnen fehlt eben jegliche Anstand. Traurig. Na dann warten wir mal die Zeit ab. Ich werde jede Ihrer Antworten rigoros bloßstellen.
Kaiseram 18.06.2023 | 11:24
Hier muß ich meinem Namensnutzer zustimmen, weiteres auch hier zu finden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein… Man erkennt Ihre nachgeahmten Beiträge! Ihnen fehlt eben jegliche Anstand. Traurig. Na dann warten wir mal die Zeit ab. Ich werde jede Ihrer Antworten rigoros bloßstellen.
Blubb!
Gabi 1960am 20.06.2023 | 12:49
Vielen Dank, habe nur Angst, daß bei der Prüfung beider Renten, nur die halbe Em Rente raus kommt. Dann möchte ich doch lieber die Schwerbehinderten Rente. Die ist in jedem Fall voll. Mein Alg1 läuft in 9 Tagen aus. Alg2 bekomme ich nicht.
Gabi 1960am 20.06.2023 | 13:30
Oder wird dann auch die höhere Rente gezahlt?
Abschlägeam 20.06.2023 | 14:34
Sofern tatsächlich eine Erwerbsminderung (rückwirkend) festgestellt wird, würde sich auch die Altersrente erhöhen. So betrachtet haben Sie auch ohne https://rentenbescheid24.de/hoehere-altersrente-dank-vorheriger-… zunächst schon mal die richtigen Anträge gestellt. Das Ergebnis müssen Sie aber leider tatsächlich abwarten. So lange über Ihre EM-Rente noch nicht entschieden wurde, bleibt auch der Altersrentenantrag 'auf Eis'. Ob diese 'vorläufig' bezahlt werden könnte, können Sie nur mit Ihrer zuständigen DRV klären. Ansonsten müssten Sie sich ggfs. an andere Sozialleistungsträger wenden, die Ihnen ggfs. überbrückend Unterstützung gewähren. Der Anspruch auf eine SB-Rente scheint ja vorzuliegen, so dass Sie in dieser Höhe 'kreditwürdig' wären (die Leistungen würden dann ggfs. von der DRV direkt an die anderen Leistungsträger erstattet werden). Insofern könnte es sich also auch dennoch lohnen, einen Antrag auf 'Bürgergeld' (ersetzt ALG II) zu stellen, denn so lange noch nicht über eine EM-Rente entschieden wurde, sind Sie ja grundsätzlich vermittelbar. Und so lange noch keine Altersrente bezahlt wird/bewilligt wurde, sind Sie ja 'mittellos'. Die genauen Konditionen erfahren Sie aber bei der entsprechenden Stelle, ggfs. könnte dies auch das Amt für Grundsicherung sein. Da ist die DRV 'raus'.
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