Guten Tag. Die Aufnahme eines Mini-Jobs ist bei einem Rentenbezug wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit grundsätzlich unschädlich. Eventuelle höhere Einkünfte als 450,00 Euro mtl. können sich im Rahmen der Hinzuverdienstregelung nach § 96a SGB VI auswirken. Für konkrete Auskünfte zu Ihrem Einzelfall sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.