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Experten-Antwort

BU-Rente /volle EM beantragt

von Mecklenburg01.02.2014 | 16:42
951 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen, hätte gern eine Auskunft von Ihnen. Bin seit 8Jahren in BU-Rente, in den 8 Jahren habe ich immer auf 400€ Basis gearbeitet. Aus gesundheitlichen gründen konnte ich die Arbeit nicht mehr machen. Beantragte vor 3 Monaten die volle EM, ist das jetzt bestandst Rente oder nach den neuen Recht ab Juli 2014? Wenn man sie bekommt(volle EM) .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2014 | 14:09

Hallo Mecklenburg,

auch hier vorab der Hinweis, dass die angedachten Neuregelungen sich noch im Gesetzgebungsprozess befinden und noch unklar ist wie die abschließenden Regelungen aussehen werden.

Eine Erwerbsminderungsrente wird ab dem Monat nach Eintritt des Leistungsfalls (der Zeitpunkt wo der Gesundheitszustand auf erwerbsmindert -unter 3 Stunden/tgl.-abgesunken ist) gezahlt wenn Sie innerhalb von 3 Monaten beantragt wird. Bei verspäteter Beantragung wird die Rente ab Antragsmonat gezahlt. Eine zeitlich befristete Rente wird nicht vor dem 7. Kalendermonat nach Eintritt des Leistungsfalls gezahlt.

Um ganz sicher zu gehen, dass man fast immer nach den neuen Regelungen bewertet wird, müsste man die Rentenantragstellung mindestens bis Oktober des Jahres hinausschieben.

Bei Eintritt der Erwerbsminderung bis 30.06. hätte ich den Antrag verspätet gestellt und somit einen Rentenbeginn Oktober; bei Eintritt der Erwerbsminderung ab 01.07. hätte ich die 3 Monatsfrist eingehalten und einen Rentenbeginn mit dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Besonderheiten gibt es bei Umdeutungsanträgen (wenn aus einem Reha-Antrag ein Rentenantrag gemacht wird).

2 Antworten

Schadeam 01.02.2014 | 17:29
Wenn Sie im Okt/ November einen Antrag gestellt haben, wird der sich wohl nach dem bisherigen Recht richten.
Sachbearbeiter Wiedereingliederungam 01.02.2014 | 18:55
Ausschlaggebend ist das Datum, zu dem die (neue) Erwerbsminderung eingetreten ist. Aufgrund Ihres Antrages wird Ihre Erwerbsfähigkeit neu festgestellt werden. Es wird aber nicht nur geprüft, ob Sie inzwischen die Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente erfüllen, sondern auch, ob noch Berufsunfähigkeit vorliegt. Manchmal entscheidet nur ein unscheinbares leicht versetztes Kreuz des Gutachters im Leistungsbeurteilungsbogen darüber.
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