Hallo Hula Hoop,
sobald Sie Einkünfte aus abhängiger oder selbständiger Tätigkeit erzielen, müssen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Einkünfte bis zu 400,00 EUR monatlich sind dabei rentenunschädlich.
Bitte lassen Sie im Falle einer Veröffentlichung des Buches durch die Künstlersozialkasse klären, ob Sie duch diese Einkünfte der Rentenversicherungspflicht als Publizist (Autor) unterliegen. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen infomieren Sie dann bitte Ihren Rentenversicherungsträger und zeigen gleichzeitig die Höhe der zu erwartenden Einnahmen/Einkünfte an. Anhand dieser Daten wird der Rentenversicherungsträger prüfen, ob und inwieweit Ihre Erwerbsminderungsrente (bei Einkünften von monatlich über 400,00 EUR) zu kürzen ist oder ganz zum Erliegen kommt.