Hallo "c.ritter",
für eine ergonomisch zeitgemäße Ausstattung des Arbeitsplatzes ist der Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. Ein höherverstellbarer Bürostuhl ist deshalb i.d.R. von Ihrem Arbeitgeber zu leisten und nicht von der Rentenversicherung.
Nur im Einzelfall kann, für eine über die Arbeitgeberverpflichtung hinausgehende , behinderungsbedingte individuelle Arbeitsplatzausstattung, die Rentenversicherung zuständig sein. Z.B für einen Athrodesenstuhl.
Ob die Rentenversicherung sich in Ihrem Einzelfall an dem Stuhl beteiligen würde, kann nur in einem Antragsverfahren geklärt werden. Die dafür notwendigen Vordrucke sind:
G0100 und G0133
Hier der Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRVBW_Paket_Teilhabe-am-Arbeitsleben.html
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt G0132 entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0132.pdf?__blob=publicationFile&v=6
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