Hallo finchen,
die Rentenversicherungsträger können auch speziell für den Versicherten erforderliche Bürostühle als Hilfsmittel/Arbeitsausrüstung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen. Dies jedoch nur, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen sind unter anderem dann erfüllt, wenn durch Leistungen zur Teilhabe die Aussicht besteht, eine - wie hier - bestehende volle Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit zu bessern oder zu beseitigen. Ob dies erfüllt wird, wage ich persönlich zwar (unter Berücksichtigung Ihrer Angaben zur Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung) zu bezweifeln, muss aber letztlich von Ihrem zuständigen Reha-Träger geprüft werden.
Als mögliche (weitere) Leistungsträger kommen im Übrigen - neben der Verpflichtung des Arbeitgebers für eine ergonomische Arbeitsplatzausstattung - die Krankenkasse oder das Integrationsamt in Betracht.
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