Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

BU/EU-Teil-Rente und Arbeitszeit halbieren

von medina28.03.2009 | 16:30
1164 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mein WS-, insbesondere HWS-Schaden (nach Arbeitsunfall vor 23 Jahren) hat sich dermaßen verschlechtert, so dass ich befürchten muss, meine Vollzeittätigkeit mit ständiger sitzender Schreibtätigkeit und Zwangshaltung nicht mehr ausüben kann. (Schwindel, Sehstörungen und Dauerschmerzen). Hatte auch hierzu bereits von der BG 1986/1987 eine Unfallrente bezogen. Ich stehe kurz vor einer HWS-OP, zuvor jedoch vor einer med. Reha. Mein Alter: 61 Jahre mit 50 % Schwerbeh. seit 2004, zuvor 40 %. Wenn ich jetzt meine Arbeitszeit auf 1/2 Tage reduzieren würde und eine EU ? oder BU ?-Teil-Rente beantragen würde, wirkt sich das später negativ auf die zu erwartende Altersrente aus? Wäre das ratsam? Ich habe inzwischen 243 Monate Pflichtbeiträge und könnte mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. medina

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.03.2009 | 13:15

Hallo medina,

ein vorheriger Rentenbezug wirkt sich nicht negativ auf eine sich anschließende Altersrente aus. Sie könnten eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Allerdings gibt es Hinzuverdienstgrenzen zu beachten,bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung, mtl. bis 400 EUR. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergeben sich individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die oberhalb von 400 EUR mtl. liegen.

Sofern Sie 35 Jahre (420 Kalendermonate) mit rentenrechtlichen Zeiten erreichen, können Sie mit 63 Jahren die Festsetzung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Diese wäre dann abschlagsfrei zu leisten. Da Sie erwähnten, dass Sie auf 243 Monate mit Pflichtbeiträgen kommen, wäre zunächst zu prüfen, ob Sie auf insgesamt 420 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten kommen. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen auch beitragsfreie Zeiten wie z.B. Zeiten der Schulausbildung ab der Vollendung des 17. Lebensjahres. Um diese Frage zu klären, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung wenden.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026