Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo medina,
ein vorheriger Rentenbezug wirkt sich nicht negativ auf eine sich anschließende Altersrente aus. Sie könnten eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Allerdings gibt es Hinzuverdienstgrenzen zu beachten,bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung, mtl. bis 400 EUR. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergeben sich individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die oberhalb von 400 EUR mtl. liegen.
Sofern Sie 35 Jahre (420 Kalendermonate) mit rentenrechtlichen Zeiten erreichen, können Sie mit 63 Jahren die Festsetzung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Diese wäre dann abschlagsfrei zu leisten. Da Sie erwähnten, dass Sie auf 243 Monate mit Pflichtbeiträgen kommen, wäre zunächst zu prüfen, ob Sie auf insgesamt 420 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten kommen. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen auch beitragsfreie Zeiten wie z.B. Zeiten der Schulausbildung ab der Vollendung des 17. Lebensjahres. Um diese Frage zu klären, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung wenden.
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