Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliger Wehrdienst

von Interessent25.07.2011 | 12:59
1842 Ansichten
1 Antworten
Obige Personengruppen sind gesetzlich rentenversichert. Auf welcher Grundlage werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2011 | 09:53

Hallo Interessent,

Durch die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes wird Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI begründet. Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI ist für diesen Personenkreis ausgeschlossen, um soziale Nachteile aus diesem sozialen Engagement zu vermeiden. Die Rentenversicherungsbeiträge werden aus dem Taschengeld und dem Sachbezug berechnet und unabhängig von der Höhe allein vom Arbeitgeber getragen.

Der freiwillig leistbare Wehrdienst besteht aus sechs Monaten freiwilligem Wehrdienst als Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem, freiwilligem zusätzlichem Wehrdienst. Durch die Differenzierung soll klargestellt werden, dass die ersten sechs Monate des freiwilligen Wehrdienstes dem früheren Grundwehrdienst nach § 5 WPflG (Wehrpflichtgesetz) entsprechen.

Beide Wehrdienstarten unterliegen ab dem ersten Tag - aufgrund der o. g. Gleichstellung im § 56 WPflG - der Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 4 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beiträge werden gem. § 166 Abs. 1 Satz 1 SGB VI in Höhe von 60 % der mtl. Bezugsgröße gezahlt. Die Beiträge trägt der Bund (§ 170 Abs. 1 Nr.1 SGB VI).

Weiter Einzelheiten können sie auch unter folgendem Link direkt aus den Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt entnehmen:

http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl111s0695.pdf'%5D&wc=1&skin=WC

oder auch unter folgendem Link zum Bundesfreiwilligendienst: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026