Das Bundespflegegeldgesetz ist ein Bundesgesetz in Deutschland, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wurde. Aufgrund dieses Gesetzes entstand auch die Pflegeversicherung ab dem 01.04.1995. Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten wenn eine Person pflegebedürftig ist. Nähere Angaben können Sie unter „Google“ –Bundespflegegeldgesetz-Gesamte Rechtsvorschrift für Bundespflegegeldgesetz- erhalten.