Hallo Zis,
in diesem Forum geht es um Fragen zur Rentenversicherung. Ihre Frage über die Möglichkeit der Einbürgerung ist hier falsch. Wenden sie sich diesbezüglch an die Ausländerbehörde. Informationen können aus folgendem Link entnommen werden:https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html
Hinweis:
Mit dem "paragraf7" ist wahrscheinlich § 7 Abs.2 BVFG gemeint. Hier geht es um den Personenkreis, der als Ehegatte eines Spätaussiedlers weder Beitrags- noch Kindererziehungszeiten oder Kinderberücksichtigungszeiten aus seinem Herkunftsland geltend machen kann. Schul- und Studienzeiten dagegen immer, unabhängig von Ihrem Status.
Sollten sie Fragen zur Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten haben können sie sich gerne an die Hotline der DRV wenden:
Telefon: 0800 1000 4800
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