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Experten-Antwort

Chance auf 50% Erwerbsminderungsrente?

von Bea B.21.06.2011 | 14:23
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 55 Jahre alt und arbeite seit 40 Jahren als Verkäuferin in einer Landmetzgerei. Mit ca. 35 Jahren hatte ich eine Bandscheibenoperation im Lendenwirbelbereich, die zwar eine Besserung meiner Rückenbeschwerden bewirkt hat, meine Rückenschmerzen in diesem Bereich treten aber immer wieder auf. Inzwischen sind noch einige Bandscheibenvorfälle im Halswirbelbereich hinzugekommen die bewirken, dass es regelmäßig zu Schmerzzuständen im Bereich der Schultern und Arme kommt. Vor knapp 2 Jahren traten starke Schmerzen im Knie auf, die durch eine Operation (Meniskus eingerissen, Knorpel wurde geglättet und freie Gelenkkörper wurden entfernt) einigermaßen erträglich gemacht wurden. Weiter leide ich an einem Leistenbruch, der bisher noch nicht operiert wurde, zusätzlich ist vor etwa 2 Jahren ein Morbus Meniere aufgetreten, bei dem die Anfälle zunächst in großen Abständen auftraten, zuletzt aber fast wöchentlich. Ich arbeite zurzeit ca. 100 Stunden monatlich (wöchentlich meist 4 Tage mit 6-7 Stunden) und habe festgestellt, dass mir die Ableistung dieser Arbeitszeit in den letzten Monaten immer schwerer fällt. Meist habe ich nach der Arbeit solche Schmerzen, dass ich mich zunächst mal einige Zeit hinlegen muss, bevor ich dann meiner Hausarbeit nachgehen kann. Auch die durch den Morbus Meniere verursachten Ohrgeräusche belasten mich ziemlich stark, weil ich bei meiner Tätigkeit als Verkäuferin oft nicht höre, was die Kunden wünschen und teilweise mehrfach nachfragen muss. Dürfte es in meinem Fall eine Chance geben, die Gewährung der halben Erwerbsminderungsrente zu erreichen? Falls ja, wie sollte ich am besten vorgehen? Gruß Bea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bea B.

Ihre Frage, ob bei den von Ihnen geschilderten gesundheitlichen Einschränkungen eine Erwerbsminderung vorliegt, kann ich leider nicht beantworten. Sofern Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden, sollten Sie darüber mit Ihrem Arzt sprechen. Sie können jederzeit einen Rentenantrag stellen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann im Rentenverfahren anhand der vorgelegten ärztlichen Unterlagen und Befunde Ihr Leistungsvermögen. Eventuell werden weitere Gutachten angefordert.

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3 Antworten

loeresam 21.06.2011 | 14:46
Die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich eine Entscheidung des Arztes. Ich würde Ihnen empfehlen einfach einen Antrag zu stellen, schaden kann es jedenfalls nicht. Sie müssen jedoch bedenken, dass es keinen Berufsschutz mehr gibt, der Arzt müsste demnach feststellen, dass Sie in KEINEM Beruf mehr als 6 Std. täglich arbeiten könnten.
CCam 21.06.2011 | 14:51
Am besten suchen Sie eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung auf bzw. vereinbaren einen Termin und stellen dort einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung. Mitzubringen sind, neben dem Personalausweis, medizinische Unterlagen, die Ihr beschriebenes Krankheitsbild belegen. Der sozialmedizinische Dienst des Rentenversicherungsträgers wird dann anhand von den Unterlagen prüfen, ob sie teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind. Ggf. wird noch eine weitere Begutachtung durchgeführt. Teilweise erwerbsgemindert sind gem. § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allg. Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Des Weiteren sind zu diesem Termin die persönliche Steueridentifikationsnummer und die Bankverbindung (BIC und IBAN) mitzubringen.
Volkeram 21.06.2011 | 15:20
Eine Chance auf eine EM-Rente wird es aber immer erst dann geben, wenn auch ein entsprechender EM-Antrag gestellt wird... Also sollten Sie dies einfach jetzt mal tun und dann abwarten was daraus wird. Ansonsten wäre es reine Spekulation anhand ihrer geschilderten Erkrankungen sowie deren Auswirkugen auf ihre Erwerbsfähigkeit zu prognostizieren, ob diese überhaupt eine EM-Rente rechtfertigen oder nicht. Die medizinischen Ermittlungen der RV bei ihren behandelnden Ärzten und eventuell auch eine Begutachtung bei einem Facharzt wird dies dann aber ergeben. Womöglich schickt Sie die Rentenversicherung auch erstmal zur med. Reha um dort ihre EM beurteilen zu lassen. Mit aller gebotenen Zurückhaltung und ohne konkrete Kenntnis ihres Einzelfalles, halte ich persönlich ihre Chancen auf eine EM-Rente mit den geschilderten Erkrankungen für nicht sehr hoch. Entgegen den Anmerkungen von @loeres möchte ich Sie darauf hinweisen, das Sie - da vor dem 2.1.1961 geboren - , sehr wohl noch den Vertrauensschutz hinsichtlich einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit geniessen und so eine EM-Rente demnach auch bekommen KÖNNEN ! Wenn die RV also zu der Meinung kommt, das Sie ihren erlernten bzw. die meiste Zeit ihrer versicherungspflichtigen Bechäftigung ausgeübten Beruf ( Verkäuferin ) nur noch unter 6 Stunden ausführen können und auch keine Verweisungstätigkeit benannt werden kann, würden Sie selbige EM-Rente bekommen. Dies wäre dann eine halbe EM-Rente ( also Zahlung in Höhe der Hälfte einer vollen EM-Rente ) http://www.info-versicherungsvergleiche.de/informationen-bu/teil…
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