Eine Chance auf eine EM-Rente wird es aber immer erst dann geben, wenn auch ein entsprechender EM-Antrag gestellt wird... Also sollten Sie dies einfach jetzt mal tun und dann abwarten was daraus wird.
Ansonsten wäre es reine Spekulation anhand ihrer geschilderten Erkrankungen sowie deren Auswirkugen auf ihre Erwerbsfähigkeit zu prognostizieren, ob diese überhaupt eine EM-Rente rechtfertigen oder nicht.
Die medizinischen Ermittlungen der RV bei ihren behandelnden Ärzten und eventuell auch eine Begutachtung bei einem Facharzt wird dies dann aber ergeben. Womöglich schickt Sie die Rentenversicherung auch erstmal zur med. Reha um dort ihre EM beurteilen zu lassen.
Mit aller gebotenen Zurückhaltung und ohne konkrete Kenntnis ihres Einzelfalles, halte ich persönlich ihre Chancen auf eine EM-Rente mit den geschilderten Erkrankungen für nicht sehr hoch.
Entgegen den Anmerkungen von @loeres möchte ich Sie darauf hinweisen, das Sie - da vor dem 2.1.1961 geboren - , sehr wohl noch den Vertrauensschutz hinsichtlich einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit geniessen und so eine EM-Rente demnach auch bekommen KÖNNEN !
Wenn die RV also zu der Meinung kommt, das Sie ihren erlernten bzw. die meiste Zeit ihrer versicherungspflichtigen Bechäftigung ausgeübten Beruf ( Verkäuferin ) nur noch unter 6 Stunden ausführen können und auch keine Verweisungstätigkeit benannt werden kann, würden Sie selbige EM-Rente bekommen. Dies wäre dann eine halbe EM-Rente ( also Zahlung in Höhe der Hälfte einer vollen EM-Rente )
http://www.info-versicherungsvergleiche.de/informationen-bu/teil…