Hallo Klaus-Peter,
eine Studie ist uns nicht bekannt, sicherlich gibt es die auch nicht.
Zum Zeitpunkt des Verlängerungsantrages wird in jedem Einzelfall neu geprüft, ob Erwerbsminderung vorliegt. Ein Rückschluss auf die Dauer der bisher gewährten Zeitrente ist hier nicht angezeigt, es geht alleine um Ihr individuelles Leistungsvermögen zum Zeitpunkt der Weitergewährung, daher sind es immer Einzelfallentscheidungen.
Nach dem Prinzip "Reha vor Rente" kann im Einzelfall auch eine Reha angezeigt sein, wenn der Gutachter der Meinung ist, dass ihr Leistungsvermögen durch eine Reha gebessert oder wiederhergestellt werden kann.