Hallo Schäääääfer,
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. In diesem Fall wird geprüft, ob aufgrund Ihrer Erkrankung eine Maßnahme durchzuführen ist und welche Maßnahme sinnvoll ist. Bitte beachten Sie, dass für die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers eine Wartezeit von 15 Versicherungsjahren erfüllt sein muss, andernfalls wäre die örtliche Agentur für Arbeit Ihr konkreter Ansprechpartner.