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Experten-Antwort

chronisch schwer krank, volle EMR auf Zeit, nun Aufforderung zur Reha

von M. Hoffmann10.07.2021 | 22:46
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3 Antworten

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Aufgrund meiner chronisch schweren und irreversiblen Erkrankung bin ich schwerbehindert und habe 2019 den Erstantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nach zwei sozialmedizinischen Gutachten wurde mir dann 2020 die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen, allerdings befristet. Meine behandelnden Ärzten meinten dazu, dass das gewöhnlich sei und ich einfach rechtzeitig den Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen soll. Da sich an meiner Grunderkrankung nichts geändert hat, habe ich Anfang 2021 genau diesen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente bei der DRV gestellt. Daraufhin wurde ich erneut zur sozialmedizinischen Begutachtung eingeladen und auch aus dem inzwischen dritten sozialmedizinischen Gutachten geht hervor, dass ich weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin. Die DRV hat meinem Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente aber trotzdem noch nicht entsprochen, sondern mir nunmehr eine medizinische Reha angeboten. Nun frage ich mich, ob das tatsächlich der gewöhnliche Weg ist, also ob ich die Reha jetzt getreu dem Motto "Reha vor Rente" machen muss, um weiterhin meine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M. Hoffmann,

der Rentenversicherungsträger kann auch im Weiterzahlungsverfahren feststellen, dass durch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation Ihre gesundheitlichen Einschränkungen und damit Ihre Erwerbsfähigkeit gebessert werden können. Auch in diesem Verfahren sind Sie zur Teilnahme verpflichtet (gesetzliche Grundlage: § 63 Erstes Buch Sozialgesetzbuch).

Können Sie keine Gründe vorbringen, dass Ihnen diese Leistung nicht zumutbar ist, kann der Rentenversicherungsträger wegen mangelnder Mitwirkung Ihrerseits die Weiterzahlung der Rente versagen. Möglicherweise beabsichtigt der Rentenversicherungsträger, die endgültige Entscheidung über Ihren weiteren Rentenanspruch erst nach der Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu treffen.

Insoweit kann ich Ihnen hier nur empfehlen, sich im Zweifel nochmals mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, um das weitere Verfahren und ggf vorliegende Gründe für eine Ablehnung der vorgesehenen Rehaleistung zu besprechen.

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2 Antworten

Klkam 10.07.2021 | 23:23
Da steht in dem Bescheid sicher nicht drinnen, „wir schlagen Ihnen eine Reha vor“. Was auch immer eine schwere chronische Erkrankung ist, kommt es auf die Einschränkungen an. Es gibt nur wenige chronische Erkrankungen die nicht behandelt werden können bzw. die Symptome gebessert. Vielleicht liegt Ihr Fall genau so. Vielleicht irrt sich die Rentenversicherung auch, wer weiß das. Die Reha ist auf alle Fälle verpflichtend.
PeterTam 11.07.2021 | 07:52
Die DRV hatte mir 2016 ein ANGEBOT zu einer LTA gemacht. Dieses ANGEBOT hatte ich ausgeschlagen mit dem Hinweis, dass ich mich nicht in der Lage fühlte eine solche Maßnahme gesundheitlich durchzuführen. ( Alles mit einem formlosen Schreiben an die DRV ) Daraufhin wurde mein Rentenantrag weiter bearbeitet und auch genehmigt. Was ich damit sagen möchte : Ich glaube in deinem Fall, da du ja schon die Erwerbsminderung erhältst, dass du nicht zwingend an der Reha teilnehmen musst. WENN DENN IN DEM SCHREIBEN ÄHNLICHES WIE " ANGEBOT" oder "VORSCHLAG " STEHT. Zumal ein weiterer Sachverständiger deine Erwerbsminderung festgestellt hat. Natürlich gibt es eine " Mitwirkungspflicht ". Diese trifft aber erst dann zu, wenn man sich in einer Massnahme befindet.
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