Hallo Lehrer Berlin,
wie bereits von den anderen Forumsteilnehmern erklärt wurde, ist eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich, da es hierbei auf die individuellen Umstände im Einzelfall ankommt und auch auf die Frage, was genau Sie sich unter dem Begriff des Coachings vorstellen.
Sofern es um Coaching im Sinne einer Betreuung durch private Arbeitsvermittler oder den Integrationsfachdienst geht, käme eine Förderung durch den Rentenversicherungsträger nur im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in Betracht. Dafür wäre ein Antrag notwendig, welcher dann seitens des Rentenversicherungsträgers zu prüfen wäre. Aus den Erläuterungen von anderen Forumsteilnehmer zu diesem Thema geht können Sie bereits entnehmen, dass LTA aber nur dann genehmigt werden würden, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben könnten.
Sofern Sie - unabhängig von den obigen Ausführungen zu LTA - unter dem Begriff eher eine Art "Anleitung/Begleitung" verstehen, dann besteht auch die Möglichkeit - sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - im Anschluss an eine durchgeführte Reha eine stufenweise Wiedereingliederung durchzuführen. Parallel zu dieser könnte auch zusätzlich eine Nachsorge (z.B. Psy-RENA) in Betracht kommen. Dies müsste jedoch mit der Rehabilitationseinrichtung besprochen werden, da eine solche Nachsorge bereits aus der Reha heraus seitens der Rehabilitationseinrichtung verordnet werden müsste.