Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Coaching versicherungsplichtig

von Coach08.01.2008 | 13:32
1474 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Im Rahmen meiner freiberuflichen Selbstständigkeit bin ich teilweise heilpraktisch tätig, aber auch als Trainer, Coach und Berater. Bin ich insgesamt oder nur für Teile meiner Tätigkeiten pflichtversichert und wenn ja für welche? Gilt Coaching tatsächlich als Lehren?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie entweder als Lehrer und Erzieher oder als Pflegeperson in der Krankenpflege versicherungspflichtig kraft Gesetz als Selbständiger sind; und zwar dann, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und Sie selbst mehr als geringfügigen Gewinn erzielen.

Da gerade in diesem Bereich der Selbständigen insbesondere am Einzelfall zu entscheiden ist und dieser Personenkreis eine Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit einzuhalten hat, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen.

Sie können hierzu auch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufsuchen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ob Ihr Coaching versicherungspflichtig ist hängt auch davon ab, ob Sie lediglich eine beratende Tätigkeit ausüben oder ob es sich ggf. auch um eine Wissensvermittlung im weitesten Sinn handelt und insoweit von einer Lehrtätigkeit auszugehen ist. Enthält ihre Tätigkeit sowohl beratende als auch lehrende Elemente ist die Frage, ob eine getrennte Betrachtung erfolgen kann oder ob es sich um eine sog. Mischtätigkeit handelt.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

Translatoram 08.01.2008 | 13:43
Coaching heißt doch übersetzt nichts anderes als Ausbilden oder Lehren ....
Coacham 08.01.2008 | 17:15
Unklar bleibt mir, ob nur einzelne Tätigkeiten versicherungspflichtig sein können oder ob ich dann als ganzer Freiberufler versicherungspflichtig wäre. Als Psychologe biete ich heilpraktische Beratung (Psychotherapie darf ich es nicht mehr nennen), berate aber auch Unternehmen (z.B. Stressabbau oder Konfliktmanagement), mache berufliche Diagnostik und gebe Trainings (z.B. Kommunikation). Besteht dann für Teile oder insgesamt eine Versicherungspflicht? Ich bin doch kein klassicher Lehrer, Erzieher oder Pfleger.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026