Hallo Anke,
nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, um in die Rehabilitationsklinik zu kommen, werden die Kosten für die entsprechenden Fahrkarten der 2. Klasse ohne Zugbindung erstattet.
Dies schließt auch die Kosten für eine Sitzplatzreservierung im Zug
ein. Mögliche Fahrpreisvergünstigungen sind zu nutzen. Die Auslagen
für das Befördern von bis zu 2 Gepäckstücken werden für eine stationäre
Rehabilitation erstattet.
Über den Reisekostengutschein, welcher dem Bescheid beiliegt, können Sie Ihre Fahrkarten direkt bestellen.
Für nachträgliche Änderungen der Zugverbindungen oder mögliche alternativen bei Schienenersatzverkehr wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Service der Deutschen Bahn oder den DB Dialog, dessen Telefonnummer Sie auf Ihrem Reisekostengutschein finden.
Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges werden zurzeit 20 Cent je Kilometer Fahrstrecke erstattet. Für die An- und Abreise werden jedoch höchstens 130 Euro insgesamt gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung