Hallo Geschädigter,
die Frage wurde mir noch nicht gestellt, also Neuland für mich. Nach Suche:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=rentenver…
(ggf. verwenden Sie nicht den Link, sondern nur die 4 Suchbegriffe für das eigene Equipment/Suchmaschine)
von diversen Informationen blieb ich ich dann hier sofort hängen:
https://www.gesetze-im-internet.de/contstifg/__18.html
Das SGB 6 (Rentenversicherung) ist da nicht aufgeführt, dass 'Contergan-Renten, nicht als anrechenbare Rente/Einkommen zählt.
Spontan hätte ich - wie einige Vorbeiträge - auch auf nicht anrechenbare Entschädigungsleistung getippt. Gegenargument: aber auch eine UV-Rente hat Entschädigungscharakter und ist auf die gesetzliche Rente ggf. anzurechnen.
Experten-Team wird sicher demnächst wieder hier aus dem Koma erwachen und dazu Stellung nehmen.
Gruß
w.