Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Corona Sozialpaket rückwirkende Rentenbeginn

von Richard12.02.2021 | 10:01
264 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
zum 01.02.2020 waren die Bedingungen für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte erfüllt. Ich habe das ganze Jahr 2020 noch gearbeitet auch um meine Rente zu erhöhen und wollte zum 01.01.2021 in Rente gehen. Die höhere Hinzuverdienstgrenze für 2020 war mir nicht bekannt bzw. habe ich erst bei der Rentenantragstellung bei der Rentenstelle im Oktober erfahren. Dort empfahl man mir, nicht den 1.1.21 sondern noch rückwirkend um 3 Monate zum 01.08.2020 Rente zu beantragen. Wielange ist denn in meinem Fall eine rückwirkende Beantragung möglich. Da mir nicht bekannt war,dass ich ja durch die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen auch schon ab Februar meine Rente ungekürzt bekommen konnte, schon ab Februar 2020?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Richard,

Mit der Verkündung des Sozialschutz-Pakets am 27.03.2020 wurde die Hinzuverdienstgrenze für eine Altersrente vor Erreichen der [Regelaltersgrenze:]https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html rückwirkend ab 01.01.2020 angehoben. Dieses rückwirkende Inkrafttreten bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung „Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze“ in den nachfolgenden Fällen erst mit diesem Verkündungszeitpunkt erfüllt werden konnte. Ausgehend hiervon umfasst die Antragsfrist des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI in diesen Fällen daher den Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020.

Für einen Rentenbeginn ab 01.02.2020 hätten Sie in dem von Ihnen beschriebenem Fall Ihren Rentenantrag also bis zum 30.06.2020 stellen müssen.

Da Sie im Oktober 2020 den Rentenantrag gestellt haben, kann die Rente frühestens ab 01.08.2020 beginnen.

Sollten Sie für die Antragstellung im Oktober 2020 einen Termin vereinbart haben und die Terminvereinbarung war nachweislich bereits in einem früheren Monat, kann das Datum der Terminvergabe als Datum der Antragstellung herangezogen werden.

Beispiel: Sie haben im September 2020 den Termin für die Antragsaufnahme im Oktober 2020 vereinbart. Dann wäre das Datum der Antragstellung im September und dementsprechend der früheste Rentenbeginn der 01.07.2020.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Valzuunam 12.02.2021 | 10:57
Mehr als die Monate rückwirkend ist nicht drin. Das Ihnen die Regelung tatsächlich nicht bekannt war glaube ich Ihnen. Das spielt aber keine Rolle. Laut gesetzlichen Vorschriften gibt es eben die Frist von drei Monaten um den Antrag zu stellen. Sie hätten nur eine Chance wenn: - Sie aus konkretem Anlass / auf Nachfrage von der Rentenversicherung falsch oder nicht beraten wurden (das ist nach Ihrem Beitrag wohl nicht der Fall) - die Rentenversicherung es unterlassen hätte die Bevölkerung im allgemeinen aufzuklären (hat sie aber durch Pressmitteilungen, Broschüren und auf den Internetseiten) - Sie ohne Verschulden gehindert waren den Antrag rechtzeitig zu stellen; Rechtsunkenntnis zählt jedoch nicht dazu, denn: durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (Bundesgesetzblatt) haben Sie rechtlich gesehen Kenntnis - egal ob Sie diese nun tatsächlich erlangt haben oder nicht (Grundsatz der formellen Publizität). Also anhand Ihres Beitrags eher fernliegend. In den ersten beiden Punkten käme ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in Frage, im letzten Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Aber wie gesagt anhand Ihres Beitrages ist die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen dafür nicht zu erkennen.
Wuschelam 12.02.2021 | 11:19
Frage an den Experten: Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Rente in diesem Fall rückwirkend gewährt werden? Wenn der Antrag erst nach Fristablauf gestellt wurde, beginnt die Rente dann nicht erst ab dem Antragsmonat? Also ab Oktober 2020?
Maxiam 12.02.2021 | 11:52
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Doch, auch bei der verspäteter Beantragung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in diesem Fall die Rente noch rückwirkend beginnen. Aus den Arbeitsanweisungen: Einhalten des Hinzuverdienstrahmens des § 34 Abs. 2 und 3 SGB VI für Altersrenten Wird eine vorgezogene Altersrente (Vollrente oder Teilrente) beantragt, für die die persönlichen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wird zu dieser Altersrente (Vollrente oder Teilrente) unter Einhaltung des jeweiligen Hinzuverdienstrahmens gemäß § 34 Abs. 2 und 3 SGB VI hinzuverdient, gilt in diesem Fall als Zeitpunkt der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen der letzte Tag des Monats vor dem beantragten Rentenbeginn. Ausgehend von diesem Tag ist die Antragsfrist von drei Kalendermonaten nach § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI zu bestimmen. Ist der Antrag auf eine vorgezogene Altersrente, zu der hinzuverdient wird, bezogen auf den beantragten Rentenbeginn verspätet gestellt, ist unter Beachtung des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI der frühestmögliche Rentenbeginn zu bestimmen. Dazu ist der Zeitpunkt der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in monatlichen Schritten so zu „verschieben“, dass sich eine Antragstellung innerhalb der Dreimonatsfrist des § 99 Abs. 1 S. 1 SGB VI ergibt
Valzuunam 12.02.2021 | 11:32
Da dürften Sie recht haben - wenn es tatsächlich um eine Rente für BESONDERS langjährig Versicherte geht. Dann nämlich greift die 3-Monats-Frist des § 99 Abs.1 Satz 1 SGB VI nicht. P.S. Auch hier würde übrigens -wenn der Rentenbeginn nun doch erst der 01.10.2020 wird- ein Herstellungsanspruch wegen Falschberatung nicht greifen, da (auch) bei richtiger Beratung der Rentenbeginn am 01.10.2020 gewesen wäre; ohne dass dies noch hätte geändert werden können. Es entsteht als kein Nachteil, die zerstörte Hoffnung auf eine (größere) Nachzahlung ist dafür nicht ausreichend.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026