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Experten-Antwort

Coronainfektion während der Reha

von Gast Gabi18.08.2022 | 10:14
2715 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe mich nach 2 Wochen Rehaaufenthalt mit Covid infiziert und bin nun zu Hause in Isolation. Danach werde ich die Klinik wieder aufsuchen und die Reha fortsetzen. Ich beziehe Übergangsgeld. Muss ich da etwas beachten oder wird das Übergangsgeld einfach weitergezahlt, benötige ich eine AU oder dergleichen? Vielen Dank für Ihre Mühe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast Gabi,

sofern die Reha max. 3 Tage unterbrochen wird (bei einer Corona-Infektion eher unwahrscheinlich), wird das Übergangsgeld max. 3 Tage lang weitergezahlt. Dauert die krankheitsbedingte Unterbrechung mehr als 3 Tage, besteht bereits ab dem 1. Tag der Unterbrechung kein Anspruch mehr auf Übergangsgeld! Dies ist eine verbindliche Festlegung, von der es leider keine Ausnahmen in Einzelfällen gibt.

In diesem Fall sollten sich bitte umgehend, ggf. telefonisch, mit der Stelle in Verbindung setzen, von der sie vor der Reha-Leistung unterhaltssichernde Leistungen erhalten haben (Arbeitsagentur, Job-Center, Krankenkasse), sowie mit dem Rententräger! Ganz wichtig in beiden Fällen: es ist ein ärztlicher Nachweis (Krankschreibung) ab dem 1. Tag der Unterbrechung erforderlich!

Wenn Sie die Reha wieder fortsetzen könn(t)en, sollten Sie mit der Reha-Einrichtung sprechen, ob es erfolgversprechend ist, die Reha im Anschluß an die krankheitsbedingte Unterbrechung (ca. 14 Tage) fortzusetzen. In diesem Fall kann die Einrichtung die Reha entsprechend verlängern. Voraussetzung ist natürlich, dass die Reha unmittelbar nach Negativ-Ergebnis oder Freitestung fortgesetzt wird.

Wäre das nicht der Fall, ist die Reha abzubrechen. Hier bietet die Deutsche Rentenversicherung aber in Corona-Fällen eine vereinfachte Neubeantragung an. Das Formular liegt den Reha-Einrichtungen vor. Diese sollen Ihnen den Antrag aushändigen, sofern die Notwendigkeit einer erneuten, vollständigen Durchführung der abgebrochenen Reha gesehen wird.

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4 Antworten

Logikam 18.08.2022 | 10:39
Statt an ein Forum sollten Sie sich an die Ihnen die Reha bewilligende Stelle wenden. In dem Rehabescheid werden auf der ersten Seite die entsprechenden Kontaktdaten genannt.
Krankengeldam 18.08.2022 | 10:47
Übergangsgeld wird bei einer interkurrenten Erkrankung während der medizinischen Reha nur für längstens drei Tage weitergezahlt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse zwecks Krankengeldanspruchs.
gast gabiam 18.08.2022 | 10:49
Soweit ich weiss, sitzen hier Experten. Falls Sie den Rentenversicherungsträger als Bewilligungsstelle meinen, dort jemanden ans Telefon zu bekommen ist reine Glückssache.
Logikam 18.08.2022 | 14:26
Ohne Eigeninitiative und Kontaktaufnahme mit anderen Stellen u n d dem Rententräger läuft nichts. Das kann auch das beste Forum und auch ein Experte nicht übernehmen.
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