Hallo Gast Gabi,
sofern die Reha max. 3 Tage unterbrochen wird (bei einer Corona-Infektion eher unwahrscheinlich), wird das Übergangsgeld max. 3 Tage lang weitergezahlt. Dauert die krankheitsbedingte Unterbrechung mehr als 3 Tage, besteht bereits ab dem 1. Tag der Unterbrechung kein Anspruch mehr auf Übergangsgeld! Dies ist eine verbindliche Festlegung, von der es leider keine Ausnahmen in Einzelfällen gibt.
In diesem Fall sollten sich bitte umgehend, ggf. telefonisch, mit der Stelle in Verbindung setzen, von der sie vor der Reha-Leistung unterhaltssichernde Leistungen erhalten haben (Arbeitsagentur, Job-Center, Krankenkasse), sowie mit dem Rententräger! Ganz wichtig in beiden Fällen: es ist ein ärztlicher Nachweis (Krankschreibung) ab dem 1. Tag der Unterbrechung erforderlich!
Wenn Sie die Reha wieder fortsetzen könn(t)en, sollten Sie mit der Reha-Einrichtung sprechen, ob es erfolgversprechend ist, die Reha im Anschluß an die krankheitsbedingte Unterbrechung (ca. 14 Tage) fortzusetzen. In diesem Fall kann die Einrichtung die Reha entsprechend verlängern. Voraussetzung ist natürlich, dass die Reha unmittelbar nach Negativ-Ergebnis oder Freitestung fortgesetzt wird.
Wäre das nicht der Fall, ist die Reha abzubrechen. Hier bietet die Deutsche Rentenversicherung aber in Corona-Fällen eine vereinfachte Neubeantragung an. Das Formular liegt den Reha-Einrichtungen vor. Diese sollen Ihnen den Antrag aushändigen, sofern die Notwendigkeit einer erneuten, vollständigen Durchführung der abgebrochenen Reha gesehen wird.