Hallo Gast Gabi,
sofern die Reha max. 3 Tage unterbrochen wird (bei einer Corona-Infektion eher unwahrscheinlich), wird das Übergangsgeld max. 3 Tage lang weitergezahlt. Dauert die krankheitsbedingte Unterbrechung mehr als 3 Tage, besteht bereits ab dem 1. Tag der Unterbrechung kein Anspruch mehr auf Übergangsgeld! Dies ist eine verbindliche Festlegung, von der es leider keine Ausnahmen in Einzelfällen gibt.
In diesem Fall sollten sich bitte umgehend, ggf. telefonisch, mit der Stelle in Verbindung setzen, von der sie vor der Reha-Leistung unterhaltssichernde Leistungen erhalten haben (Arbeitsagentur, Job-Center, Krankenkasse), sowie mit dem Rententräger! Ganz wichtig in beiden Fällen: es ist ein ärztlicher Nachweis (Krankschreibung) ab dem 1. Tag der Unterbrechung erforderlich!
Wenn Sie die Reha wieder fortsetzen könn(t)en, sollten Sie mit der Reha-Einrichtung sprechen, ob es erfolgversprechend ist, die Reha im Anschluß an die krankheitsbedingte Unterbrechung (ca. 14 Tage) fortzusetzen. In diesem Fall kann die Einrichtung die Reha entsprechend verlängern. Voraussetzung ist natürlich, dass die Reha unmittelbar nach Negativ-Ergebnis oder Freitestung fortgesetzt wird.
Wäre das nicht der Fall, ist die Reha abzubrechen. Hier bietet die Deutsche Rentenversicherung aber in Corona-Fällen eine vereinfachte Neubeantragung an. Das Formular liegt den Reha-Einrichtungen vor. Diese sollen Ihnen den Antrag aushändigen, sofern die Notwendigkeit einer erneuten, vollständigen Durchführung der abgebrochenen Reha gesehen wird.
Statt an ein Forum sollten Sie sich an die Ihnen die Reha bewilligende Stelle wenden. In dem Rehabescheid werden auf der ersten Seite die entsprechenden Kontaktdaten genannt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.