Hallo Hillybilly1970,
prinzipiell sollten Sie bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente grundsätzlich alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen (und ggf. deren Ursachen) angeben, die zu Einschränkungen Ihres Leistungsvermögens führen. Insoweit spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen, wenn Sie den ursächlichen Gendefekt beim Antrag angeben. Im Zweifel sollten Sie sich - wie von KSC bereits geraten - mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen.