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Experten-Antwort

ÖD (öffentlicher Dienst): EINSEITIGE Rentenzahlungen

von FIN26.05.2025 | 15:26
311 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1. Wieso müssen im ÖD die Tarifler in die Rentenkasse einzahlen (wird vom Bruttogehalt abgezogen !!) die Beamten aber nicht...übrigend z.B. bei Lehrkräften für die 100% gleiche Atbeit und gleiche Pflichten, ABER weder Nettolohn, Kranken-und Altersvorsorge, Keine Versorgungsbezüge für Angehörige im Todesfall/ Kein Sterbegeld sowie OHNE Familien-/KInderzuschläge uvm.... Lt. GRUNDGESETZ und "VOR DEM GESETZ" sind wir doch alle gleich zubehandeln! PS: 1.) Die üppigen Beamtenpensionen sowie die 50-70% bBeihilfe nebst Sachbearbeiterpersonal werden STEUERFINANZIERT ! 2.) Suche kompetenen willigen Rechtsanwalt um diese FRAGEN endlich VOR GERICHT gegen !!!!! die Beamtenlobby !!!!!! klären zu lassen. Achja, Richter sind auch verbeamtet :(

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2025 | 15:37

Hallo FIN,

 

Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Unter folgendem Link können Sie dort ein Kontaktformular verwenden.

 

Kontaktformular - BMAS

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Falsch hieram 27.05.2025 | 07:43
Es gibit genug a-soziale Netzwerke, auf denen Sie sich rumtreiben können. Hier ist kein Platz für Ihr peinliches Rumgemotze.
Momomoam 27.05.2025 | 12:32
Mit diesen Dingen kennen sich ja Kleingeister wie Du sehr gut aus. Von Deinen Beiträgen hier im Forum passt Du perfekt dazu.😂
Deutsche Rentenversicherung
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