Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Danke Schorsch !

von Mathilda27.10.2016 | 14:20
1396 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Das JC ist für mich nicht zuständig, weil ich ja keine Geldleistung mehr von denen erhalte und somit kein Druckmittel mehr ausgeübt werden konnte. Bei der AfA habe ich mich nicht gemeldet, da ich auch dort keine Ansprüche mehr habe. Aufstockung erhalte ich nicht, weil meine Rente zu hoch ist. Auch Anspruch auf Wohngeld habe ich nicht. Hätte ich die Verpflichtung gehabt, mich bei der AfA zu melden??? Meine EMR läuft bald aus und der Verlängerungsantrag ist bereits gestellt. Danke für Antworten mit denen ich etwas anfangen kann. Leider ist nicht jedem die Gabe gegeben in diesem Forum vorurteilsfrei zu antworten.

8 Antworten

Herz1952am 27.10.2016 | 15:25
hallo Mathilda, Sie müssen sich nicht bei der Afa melden. Hier noch eine kurze Geschichte, die Ihnen vielleicht weiterhilft: Unser Sohn war auch in ambulanter psychischer Behandlung (Tagesklinik). Da hat ihn die Krankenkasse aufgefordert - mündlich und ohne Absprache mit dem Arzt (dieser war richtig sauer) - nochmal eine Reha zu machen, obwohl die gleiche Art sogar fehlgeschlagen war. Er war auch AU-geschrieben. Die Krankenkasse hat die Krankheit auch falsch eingeschätzt. Ich habe der Dame aber das erklärt. Erst war sie pampig, (bevor ich Ihr das erklärte) dann hat sie es aber eingesehen und gemeint, er müsste das nicht machen. Wenn Sie meinen, wieder arbeiten zu können, ist eine Reha durch die RV eigentlich nicht berechtigt. Da wäre gegebenenfalls auch die Krankenkasse zuständig für eine Heilbehandlung. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten mal darüber. Notfalls nehmen Sie sich Rechtsrat. Hier sind noch 2 Links, was die Krankenkasse machen darf und was nicht: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb… https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Jeder Fall liegt allerdings anders. Laut Reha-Bericht liegt eigentlich keine Indikation für eine Reha durch die RV. Allerdings sind Reha-Berichte stark geschönt. Wie die KK auf die Einschätzung kommen kann, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angebracht wäre kann man nur dadurch verstehen, dass die Krankenkasse Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen möchte, andererseits läuft das Krankengeld auch nicht ewig. Bei unserem Sohn hat die KK zweimal versucht ihn zu einer Reha zu bewegen. Beim ersten Mal hat es sogar die RV abgelehnt, weil nicht vorauszusehen war, dass eine Erwerbsminderung möglich ist. Beim zweiten Mal hat die Krankenkasse eine Reha vorgeschlagen, die nicht zum Gesundheitszustand gepasst hat. Vielleicht läuft das ganze auf eine Erwerbsminderung raus, wenn Sie nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Es kommt auch darauf an, wie Sie es selbst einschätzen. Bei Schmerzen und Depression wird normalerweise eine Psychosomatische Reha angeraten, die allerdings wenig nützt, solange die Schmerzen nicht weggehen. Wenn die Ärzte nicht weiterwissen wie die Schmerzen weggehen, gehen sie fälschlicherweise davon aus, dass es von der Psyche kommt. Alles gute für Ihre Gesundheit.
Herz1952am 27.10.2016 | 15:52
Es ist ja auch nicht so, dass immer etwas schiefläuft. Wenn man den Krankenkassen die Rechtslage vorhält, sind diese sogar zu überzeugen. Was ich beanstande ist in erster Linie fehlende oder falsche Informationen, wie immer auch die zustande kommen. Meine Krankennkasse hat mir übrigens dabei geholfen, ein für mich geeignetes Medikament auf GKV-Kosten zu "genehmigen", was sogar ein Facharzt nicht für möglich gehalten hat, weil Ärzte das SGB V nicht kennen. Die Ärzte sollen sogar wieder freier entscheiden können, haben aber Angst vor dem "Regress durch die Hintertür". Quelle: Ärztezeitung, Verfasser: Kassenärztlich Bundesvereinigung. Das mit dem Gesundheitsfond ist leider so geregelt, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Gehrhard Glaeske hat auch gemeint die müsste besser geregelt werden. Da sind sogar einige Kassen selbst benachteiligt. Wenn Ihnen wegen einer Pipifaxkrankheit eine der ca. 80 Krankheiten angedichtet werden, dann können Sie von Arzt zu Arzt rennen, obwohl das nicht nötig wäre und viele Kosten verursacht. Aber soweit denken die Kassen die Kassen nicht einmal. Ich musste mich leider von Anfang an mit diesem Thema beschäftigen, weil es um ein gutes Medikament für mich ging, ich musste aber viel "draufzahlen". Jeder Arzt hat gesagt, dieses Medikament ist für mich besser als das Vergleichsmedikament. Was war geschehen? Das IQuWiG hat das neue Medikament in der Wirkung gleichgesetzt mit dem alten, dabei war es ca 2-3 x stärker und hat die Nebenwirkungen mit der Höchstdosis von 80 mg verglichen und da war natürlich das neue, teure Medikament untendurch. Nicht einmal der G-BA hat dies gemerkt. Diese Organisation, die bestimmt, welche Medikamente für GKV-Versicherte erstattet werden sollen und welche nicht, kennt offensichtlich den Paragrafen auch nicht, weil ich diesen danach gefragt habe wegen eines neuen Medikaments. Passiert in der Kette der Entscheidungen auch nur ein Fehler, so zieht dieser sich durch bis zum Schluss. Es ist halt ein Problem, den Menschen wie einen Computer zu betrachten, aber sein Programm nicht zu kennen. Ich kann Ihnen leider versichern, dass Sie im Bedarfsfalle kein neues Medikament mehr bekommen, das besser ist aber teurer. Außer Sie lesen das SGB V genau durch (§ 31, Abs.1). Dann müssen Sie das aber Ihrem Arzt auch noch klarmachen. Die kennen das im allgemeinen nicht und haben Budgetangst, wenn sie es verschreiben sollen. Aber wieso sollte ich die Krankenkassen jetzt hassen? Ich kenne ja die Gesetze und Verordnungen und kümmere mich im Bedarfsfalle drum. Na ja, Wut kann man da schon bekommen, aber diese haben die Ärzte auch, wenn ich deren Kommentare so lese. Da geht es noch härter zur Sache. Als ich den Kommentar wegen des jungen Mannes, der durch Adipositas gestorben ist, geschildert habe (es muss noch mehr Fälle gegeben haben, zumindest mit dem langen hinausziehen einer OP) antworte mir der Arzt (der einen ähnlichen Fall geschildert hat, ohne Todesfolge) mit folgender Überschrift: "Was soll man dazu noch sagen, es geht bergab, BERGAB" und dass ihn das an die Transplantationen erinnert. Das mit den Medikamenten kann auch die RV betreffen. Das falsche, bzw. nicht optimale Medikament, kann andere Organe schädigen und zur Erwerbsminderung führen. Die "Geldkatze" beißt sich mitunter wieder in den eigenen Schwanz icon_smile.gif. Ihnen alles Gute und vor allem, dass Sie nicht eine solche Situation kommen. Vielleicht ist bis dahin auch die Situation bereinigt. Aber da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens icon_smile.gif. MfG
Herz1952am 27.10.2016 | 16:39
Danke Mathilda, Aber die Beiträge wurden kopiert von meinem Duoble und passen wirklich nicht zu Ihrer Frage. zu 1.) Wenn Sie keine Ansprüche an das AfA haben, hätten Sie sich auch nicht dort melden müssen. Abgesichert waren Sie durch die Rente (KV/PV). zu 2.) Verlängerungsantrag: Nur falls die Rente wegfällt oder gekürzt werden sollte, d.h. falls Sie wieder voll oder teilarbeitsfähig sind (z.B. halbe Rente), sollten Sie sich wieder an das Jobcenter wenden. Ich denke das wäre es und "Schorsch" würde das gleiche schreiben. Das mit unserem Sohn stimmt leider, mittlerweile hat er eine voll EM-Rente auf unbestimmte Dauer. (mit 33 Jahren volle EM befristet auf 3 Jahre, danach "unbefristet". Einreichung der weiteren Atteste hat genügt. Ist allerdings auf Grundsicherung angewiesen.
Mathildaam 27.10.2016 | 15:33
@Herz1952 Danke Schorsch hat sich auf einen vorherigen Beitrag bezogen! Was Sie geschrieben haben trifft auf mich in keiner Weise zu. Ihnen und Ihrem Sohn wünsche ich viel Erfolg. Aber auf mich bezogen stimmen die Inhalte Ihrer Antwort nicht zu.
W*lfgangam 27.10.2016 | 19:44
Hallo Mathilda, sofern vor Auslaufen der EMRT/Arbeitsmarkt kein Verlängerungsbescheid vorliegt, gelten Sie wieder als voll erwerbsfähig und sind wieder 'Kundin' des Jobcenters (JC) - das auch entsprechende Leistungen zu erbringen hat. Beachtenswert ist dabei auch der Verlust der 'normalen' Krankenversicherung bei Rentenende ...über Leistungen des JC sind dort pflichtversichert. Das ändert auch nichts daran, dass die DRV ggf. übergangsweise Monatszahlungen der EMRT bis zur Entscheidung ja/nein weiter leisten kann (auf Nachfrage), da diese Zahlungen erst zum Monatsende anstehen und nicht vor Mitte des Monats angewiesen werden. Gruß w.
A. Sturzam 27.10.2016 | 19:57
ja, Schorsch, vielen Dank auch für die vielen Asylanten,die sich auf den Straßen tummeln für die lange Wartezeiten bei Arztterminen, so daß wir für unsere lange Jahre bezahlten Krankenkassenbeiträge faktisch nichts mehr bekommen daß man unsere einfachen Arbeitsplätzen jetzt an Asylanten vergibt, so daß wir zu unserer mickrigen Rente nichts mehr hinzuverdienen können daß die Mieten durch den Zuzug von Asylanten unbezahlbar werden, weil die Mieten ständig steigen daß wir Westdeutschen nicht nur mit den Ostdeutschen unsere Renten teilen müssen, sondern daß wir für Europa und Euro doppelte Preise zahlen dürfen. Unsere Gedanken sind stets bei dir, Schorsch
G. Böseram 28.10.2016 | 19:46
Danke, Schaschlik-Schorsch, du bist echt eine Knorrefähe. Wie gut, daß wir dich hier im Forum haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026