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Experten-Antwort

Darf das Jobcenter die Aushändigung des medizinischen Gutachtens der RV verlangen?

von Nina31.03.2025 | 11:28
843 Ansichten
5 Antworten

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Das Jobcenter hat von mir verlangt, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ich mußte für eien medizinische Begutachtung zu einem Facharzt. Gutachten udn Rentenbescheifd liegen mir noch nicht vor aber das Jobcenter verlangt nun auch noch die Aushändigung dieses Gutachtens. Ist das JC dazu berechtigt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.03.2025 | 11:47

Hallo Nina, 

 

grundsätzlich darf das Jobcenter den Ausgang des Verwaltungsverfahrens bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfragen, also ob und in welchem Rahmen eine Erwerbsminderung vorliegt. 

Diese sogenannte Amtshilfe findet allerdings seine Grenzen in der Übersendung von Gutachten. Hier ist eine Übersendung nur mit Einwilligung des Versicherten über eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung möglich. 

 

Außerdem kann man davon ausgehen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung mit der Erstellung des endgültigen Gutachtens noch nicht fertig ist, solange Sie noch keinen Rentenbescheid in Händen halten. 

 

Sollte das Jobcenter eine Bescheinigung verlangen, dass das Verfahren bei der Rentenversicherung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie eine solche Sachstandsmitteilung von Ihrer Sachbearbeitung anfordern. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam 

4 Antworten

Frankam 31.03.2025 | 14:36
Nicht ohne Ihre Zustimmung und die würde ich auch nicht geben. Es reicht aus, wenn das Jobcenter dann vorgelegt bekommt, dass Ihnen eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird und für wie lange Sie diese erhalten. Das können Sie nachweisen, wenn Sie den Bescheid haben. Und wenn, dann das Gutachten maximal zu Händen vom Amtsarzt.
Wozu ?am 31.03.2025 | 17:50
Sollte Ihnen eine volle EM-Rente aus medizinischen Gründen bewilligt werden, dann ist das JC für Sie ohnehin nicht mehr zständig. In dem Fall sollte dem JC der Bewilligungsbescheid reichen. Wozu bräuchte das JC dann noch das Gutachten ?
Ninaam 01.04.2025 | 12:21
Ich hatte vor drei Wochen einmal bei der RV angerufen und die Dame sagte mir, die dürfen das verlangen wg. Austausch unter Behörden (Kosteneinsparung, damit die mich nicht zum medizinischen Dienst schicken brauchen), hatte mich auch gewundert, denn dem JC geht mein gesundheitsstatus nichts an. Das JC will dass ich Frühberentung benatrage aber ich wollte das nicht, weil ich arbeiten will udn auf arbeitssuche bin, das ist der Hintergrund.
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