Hallo Nina,
grundsätzlich darf das Jobcenter den Ausgang des Verwaltungsverfahrens bei der gesetzlichen Rentenversicherung erfragen, also ob und in welchem Rahmen eine Erwerbsminderung vorliegt.
Diese sogenannte Amtshilfe findet allerdings seine Grenzen in der Übersendung von Gutachten. Hier ist eine Übersendung nur mit Einwilligung des Versicherten über eine ärztliche Schweigepflichtsentbindung möglich.
Außerdem kann man davon ausgehen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung mit der Erstellung des endgültigen Gutachtens noch nicht fertig ist, solange Sie noch keinen Rentenbescheid in Händen halten.
Sollte das Jobcenter eine Bescheinigung verlangen, dass das Verfahren bei der Rentenversicherung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie eine solche Sachstandsmitteilung von Ihrer Sachbearbeitung anfordern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam