Hallo „Bea33“,
um Klarheit über den aktuellen Sachstand Ihres Teilhabeantrages zu erhalten, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Ein Gespräch mit dem zuständigen Reha-Fachberater wird Ihnen die Möglichkeiten verdeutlichen, die für Ihre Situation in Betracht kommen; hierbei sollte insbesondere geklärt werden, warum bei festgestelltem vollschichtigen Leistungsvermögen aus der Reha heraus eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeleitet wurde.
Wie schon vorstehend beschrieben, kann die Krankenkasse möglicherweise eine Begutachtung durch den MdK veranlassen, damit dieser sich ein aktuelles Bild der Situation machen kann und die Krankenkasse den Umfang ihrer Leistungspflicht feststellen kann.
Bei der Frage, welche Tätigkeit in welchem Unfang für Sie aus medizinischer Sicht zukünftig noch in Frage kommt, muss übrigens unterschieden werden zwischen dem Status der Arbeitsfähigkeit“ bzw. „Arbeitsunfähigkeit“ und der sozialmedizinischen Leistungseinschätzung im Entlassungsbericht.
Die Arbeitsunfähigkeit bei Abschluss einer medizinischen Leistung ist nämlich nicht gleichbedeutend mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben im rentenrechtlichen Sinn. Diese liegt nur dann vor, wenn die Leistungsminderung so gravierend ist und so lange andauert, dass Erwerbsminderung droht.
Hallo Bea 33,
sofern aus der medizinischen Reha heraus die Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeregt wurde bzw. ein konkreter Antrag gestellt wurde, wird sich der Reha- Fachberater mit Ihnen in Verbindung setzen. In Ihrem ersten Beitrag hatten Sie ja aber darauf hingewiesen, dass der Antrag Mitte April gestellt wurde und noch keine Nachricht von der DRV eingegangen ist.
Insofern ist es sicherlich kein Schaden, vorab Kontakt mit dem Träger aufzunehmen um nach dem Bearbeitungsstand des Antragverfahrens zu fragen. Hierdurch dürften Sie sicherlich ein Rückmeldung bekommen, bis wann ungefähr mit einer Rückmeldung gerechnet werden kann.
Du solltest mit dem Reha Entlassungsbericht dringend zum VdK gehen und dich beraten lassen, ob du diesen Bericht der KK vorlegen solltest. Des weiteren würde ich eine Fristverlängerung von der KK beantragen. Eine Wochenfrist ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit.
Sehr geehrter Experte/ Sehr geehrte Expertin,
Danke für Ihre Antwort! Aber wird sich der REha-Berater nicht sowieso bei mir melden?! Zumindesst wurde mir das so in der Rehaeinrichtung gesagt! Es würde nach Eingang des Antrages 6 bis 8 Wochen dauern und dann würde sich ein Rehaberater bei mir melden. Einen Termin vereinbaren und alles Weitere mit mir besprechen.
Ist das so nicht korrekt?!?
Danke
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