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Experten-Antwort

Darf die Krankenkasse das?

von Bea3327.05.2011 | 14:58
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11 Antworten
Hallo, ich bin nun schon seit fast 1 Jahr krankgeschrieben. War auch bereits in der REHA und wurde als arbeitsunfähig entlassen. In der Reha wurde mir von dem dortigen Sozialarbeiter zu einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben geraten. Der Antrag läuft über die Rentenversicherung. Der Sozialarbeiter sagte mir, dass die KK mich während der Dauer bis über den Antrag entschieden ist in Ruhe lassen müsse! Ich informierte die KK auch von der Antragstellung und die zuständige Sachbearbeiterin meinte, dass sie das auch im Auge behalten würde. Der Antrag ist übrigens Mitte April gestellt worden. Noch KEINE Nachricht von der RV. Ich habe noch einen Job, im Call Center. Kann aber die 6 Stunden NICHT sitzen die ich dort arbeiten müsste.... Nur so zur Info. Nun erhielt ich ein Schreiben meiner KK das ich doch bitte mein schriftliches Einverständnis geben solle (innerhalb 1 Wo) das die die Unterlagen von der Rehaklinik anfordern dürfen damit der MDK sich einen Überblick über den Behandlungsverlauf verschaffen kann.... Nun stellt sich mir die Frage nach dem Sinn und Zweck!? Und meine große Sorge ist, dass die mich wieder in das CC schicken! Denn im Rehabericht steht das ich theoretisch vollschichtig dort arbeiten könnte! Trotzdem hat der behandelnde Doc dem Antrag auf Teilhabe zugestimmt und mich AU entlassen! Ich bin in schmerztherapeutischer Behandlung. Meine Schmerztherapeutin sieht das alles ganz anders und würde wenn man SIE fragen würde eine TEIL EMR befürworten. Kann mir jemand nen Rat geben???? Danke

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.05.2011 | 13:21

Hallo „Bea33“,

um Klarheit über den aktuellen Sachstand Ihres Teilhabeantrages zu erhalten, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Ein Gespräch mit dem zuständigen Reha-Fachberater wird Ihnen die Möglichkeiten verdeutlichen, die für Ihre Situation in Betracht kommen; hierbei sollte insbesondere geklärt werden, warum bei festgestelltem vollschichtigen Leistungsvermögen aus der Reha heraus eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeleitet wurde.

Wie schon vorstehend beschrieben, kann die Krankenkasse möglicherweise eine Begutachtung durch den MdK veranlassen, damit dieser sich ein aktuelles Bild der Situation machen kann und die Krankenkasse den Umfang ihrer Leistungspflicht feststellen kann.

Bei der Frage, welche Tätigkeit in welchem Unfang für Sie aus medizinischer Sicht zukünftig noch in Frage kommt, muss übrigens unterschieden werden zwischen dem Status der Arbeitsfähigkeit“ bzw. „Arbeitsunfähigkeit“ und der sozialmedizinischen Leistungseinschätzung im Entlassungsbericht.

Die Arbeitsunfähigkeit bei Abschluss einer medizinischen Leistung ist nämlich nicht gleichbedeutend mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben im rentenrechtlichen Sinn. Diese liegt nur dann vor, wenn die Leistungsminderung so gravierend ist und so lange andauert, dass Erwerbsminderung droht.

Experten-Antwortam 01.06.2011 | 10:07

Hallo Bea 33,

sofern aus der medizinischen Reha heraus die Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeregt wurde bzw. ein konkreter Antrag gestellt wurde, wird sich der Reha- Fachberater mit Ihnen in Verbindung setzen. In Ihrem ersten Beitrag hatten Sie ja aber darauf hingewiesen, dass der Antrag Mitte April gestellt wurde und noch keine Nachricht von der DRV eingegangen ist.

Insofern ist es sicherlich kein Schaden, vorab Kontakt mit dem Träger aufzunehmen um nach dem Bearbeitungsstand des Antragverfahrens zu fragen. Hierdurch dürften Sie sicherlich ein Rückmeldung bekommen, bis wann ungefähr mit einer Rückmeldung gerechnet werden kann.

9 Antworten

Neodymam 27.05.2011 | 15:47
Sie müssen keinesfalls den Rehabericht der Kasse/MDK zur Verfüung stellen. Dazu kann Sie niemand zwingen. Allerdings sollten Sie sich dann im Klaren darüber sein, das die Kasse auf anderem Wege ihre Arbeitsfähigkeit ermitteln wird und zwar durch eine Begutachutng durch den MDK. Die Krankenkasse ist in ihrer Entscheidung bezüglich der weiteren Krankengeldzahlung übrigens völlig autark. "Der Sozialarbeiter sagte mir, dass die KK mich während der Dauer bis über den Antrag entschieden ist in Ruhe lassen müsse! " Diese Aussage ist so falsch wie sie falscher nicht sein kann. typisch Sozialarbeiter die keine Ahnung haben..Kommt leider häufiger vor. Es muss keinesfalls irgendeine Entscheidung zu einem gestellten Antrag der RV abgewartet werden, sondern die Kasse kann grundsätzzlich JEDERZEIT nach eigenem Gutdünken bzw. Ermittlung durch deren MDK die Krankengeldzahlung einstellen wenn Sie der Meinung ist, das jemand wieder arbeitsfähig ist ! Rehaantarg, EM-Antrag oder Antrag auf Teilhabe alles spielt dabei keine Rolle. Keine Entscheidung der RV zu solchen Anträgen muss von der Krankenkasse zwangsläufig und abgewartet werden. In der Praxis ist dies jedoch meistens natürlich der Fall. Aber ein " Recht " darauf haben Sie nicht ! Bei Einstellung der KK-Geldzahlung könenn Sie nur Widerspruch dagegen einlegen und per Anwalt und guten Argumenten gegen diese Entscheidung der Kasse vorgehen, um die Wiederaufnahme der Zahlung zu erwirken. ihre Frage wäre übrigens hier besser aufgehoben : www.krankenkassenforum.de
Elisabetham 27.05.2011 | 16:06
Du solltest mit dem Reha Entlassungsbericht dringend zum VdK gehen und dich beraten lassen, ob du diesen Bericht der KK vorlegen solltest. Des weiteren würde ich eine Fristverlängerung von der KK beantragen. Eine Wochenfrist ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit.
Chatam 27.05.2011 | 16:55
Elisabeth schrieb

Du solltest mit dem Reha Entlassungsbericht dringend zum VdK gehen und dich beraten lassen, ob du diesen Bericht der KK vorlegen solltest. Des weiteren würde ich eine Fristverlängerung von der KK beantragen. Eine Wochenfrist ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit.

Hallo "Elisabeth"! Und Du solltest Dich mit Deinen Beiträgen hier etwas zurückhalten. Dies ist hier nicht das "Krankenkassenforum". Vielleicht sind Deine Beiträge ja da von Interesse???
-_-am 28.05.2011 | 07:24
Bea33 schrieb

Sehr geehrter Experte/ Sehr geehrte Expertin,

Danke für Ihre Antwort! Aber wird sich der REha-Berater nicht sowieso bei mir melden?! Zumindesst wurde mir das so in der Rehaeinrichtung gesagt! Es würde nach Eingang des Antrages 6 bis 8 Wochen dauern und dann würde sich ein Rehaberater bei mir melden. Einen Termin vereinbaren und alles Weitere mit mir besprechen.

Ist das so nicht korrekt?!?

Danke

Die Frage ist hier eigentlich an falscher Stelle gestellt worden, da es ja nicht um die gesetzliche Rentenversicherung geht. Ja, die Krankenkasse darf das. Es ist ja "nur" eine Anfrage. Schließlich erhalten Sie ja Leistungen, deren Berechtigung nach so langer Zeit im Interesse der Wirtschaftlichkeit geprüft werden muss. Die Krankenkasse wird vermutlich überprüfen wollen, ob weiterhin AU vorliegt oder Anlass zur Rentenantragstellung besteht. Ob Sie der Übermittlung zustimmen, können Sie selbst entscheiden. Sie werden aber, falls Sie dem nicht zustimmen, vermutlich noch kritischer vom MDK begutachtet. Wenn Ihnen die Therapeutin zum Rentenantrag rät, können Sie auch das versuchen. Mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
???am 28.05.2011 | 14:07
"Denn im Rehabericht steht das ich theoretisch vollschichtig dort arbeiten könnte!" Was soll denn das heißen? Entweder Sie können aktuell dort arbeiten oder nicht. im ersten Fall wird die KK Sie gesund schreiben, im zweiten Fall wären Sie zumindest arbeitsunfähig, evtl. liegt bereits Berufsunfähigkeit vor (was aber nicht automatisch einen Rentenanspruch nach sich zieht). Der Entlassungsbericht scheint hier in sich widersprüchlich. Bevor Sie Rente beantragen, sollten Sie mit Ihrer Therapeutin klären, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 6 Stunden arbeiten können. Nur dann hätte ein Rentenantrag Sinn.
Nixam 28.05.2011 | 17:36
Hallo Bea33! Ich würde den Entlassungsbericht der Krankenkasse uneingeschränkt zur Verfügung stellen. Zu verbergen haben Sie nichts. Wenn Sie ihr behandelnder Arzt krankschreibt, kann die Krankenkasse diese Krankschreibung durch den Hausarzt nicht in Frage stellen, nur weil sich aus dem Entlassungsbericht anderes ergibt. Der Entlassungsbericht dient in diesem Zusammenhang nur statistischen Zwecken und sollte von Ihnen nicht zu tief hinterfragt werden. Außerdem haben Sie ja Ihren Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben laufen. Mit diesem haben Sie Ihre Mitwirkungspflichten zu genüge bewiesen. Ihre Krankenkasse hat in keiner Weise das Recht, die AU-Meldung des behandelnden Arztes in Frage zu stellen und Sie wieder in den Callcenter zur Arbeit zu schicken. Eine rechtliche Handhabe hierfür gibt es nicht. Da auch Ihre Schmerztherapeutin die Ansicht vertritt, Sie seien teilerwerbsgemindert, würde ich mir an Ihre Stelle über die Kenntnis des MDK über den Entlassungsbericht "keinen Kopp" machen /keine Sorgen machen. Stimmen Sie bitte der Übersendung des Entlassungsberichts an den MDK uneingeschränkt zu und schlafen Sie ruhig. Sollten Sie Ihr Einverständnis verweigern, würde Ihnen die Krankenkasse das Krankengeld sperren und das haben Sie ja nun wirklich nicht nötig, da Ihre Schmerztherapeutin Sie ja bereits für erwerbsgemindert hält. Demnach dürfte auch der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aller Wahrscheinlichkeit nach auch in einen Erwerbsminderungsantrag von amtswegen umgedeutet werden durch den RV-Träger. Viele Grüße und alles Gute Nix
???am 28.05.2011 | 19:10
Hallo Nix! Sie schreiben "Ihre Krankenkasse hat in keiner Weise das Recht, die AU-Meldung des behandelnden Arztes in Frage zu stellen und Sie wieder in den Callcenter zur Arbeit zu schicken. Eine rechtliche Handhabe hierfür gibt es nicht." Das stimmt mit der Realität nicht überein. Immer wieder lassen die KK AU-Schreibungen durch den MdK überprüfen und "schreiben sie gesund". Ein Bekannter von mir erhielt das Schreiben seiner KK, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er arbeitsfähig ist und wieder zur Arbeit gehen soll, während eines Aufenthalts im Krankenhaus. Sollte ein Rentenanspruch bestehen, hätte die DRV bereits aufgrund des Entlassungsberichts §116 bejahen müssen. Neuere Unterlagen scheint Bea33 ja nicht eingereicht zu haben.
Neodymam 28.05.2011 | 19:14
@nix redet Blödsinn. Von Krankenkassendingen hat er offentsichlicht keine Ahnung. Bitte also etwas zurückhalten. Natürlich kann die Kasse JEDE Krankschreibnung anzweifeln und durch ihren MDK Ermittlungen anstelllen die dann im Ergebnis dann womöglich Arbeitsfähigkeit feststellt. Dann wird sofort die Krankengeldzahlung eingestellt.
Bea33am 31.05.2011 | 09:53
Sehr geehrter Experte/ Sehr geehrte Expertin, Danke für Ihre Antwort! Aber wird sich der REha-Berater nicht sowieso bei mir melden?! Zumindesst wurde mir das so in der Rehaeinrichtung gesagt! Es würde nach Eingang des Antrages 6 bis 8 Wochen dauern und dann würde sich ein Rehaberater bei mir melden. Einen Termin vereinbaren und alles Weitere mit mir besprechen. Ist das so nicht korrekt?!? Danke
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