Da ging es dabei unter anderem um die Tatsache das nicht klar gemacht wurde warum, weshalb, wieso....
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Eben, die Klägerin konnte nicht glaubhaft machen, dass sie außerstande war stundenweise zu arbeiten und deshalb durften sowohl das Sozialamt als auch die Richter vermuten, dass eine begrenzte Erwerbsfähigkeit vorlag und dass es der Klägerin durchaus zugemutet werden konnte, im Rahmen ihres Restleistungsvermögens arbeiten zu gehen.
Zahlreiche Bezieher einer vollen EM-Rente gehen mit der größten Selbstverständlichkeit im Rahmen der zulässigen Zeitgrenzen arbeiten und deshalb ist es völlig normal, dass dieser Personenkreis im Bedürftigkeitsfall zumindest teilweise selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt bevor er ungekürzte Grusi-Leistungen erhält.
Und ich bin auch davon überzeugt, dass schon mehrere Sozialämter bereits Leistungen verweigert haben, weil sie die selben Ansichten vertreten wie das Sozialamt und die BGH-Richter im vorliegenden Fall.
Wer tatsächlich außerstande sein sollte irgendetwas zu arbeiten, kann das normalerweise leicht nachweisen.
Im Zweifelsfall durch ein sozialmedizinisches Gutachten.
MfG
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Das hat aber mit der Erwerbsminderungsrente nichts aber auch gar nichts zu tun! Hier geht es um andere Sozialleistungen.