Hallo "Erika",
wir können uns den Erläuterungen von "Arbeitnehmer" und "gut überlegen" nur anschließen.
Bitte teilen Sie eine etwaige Aufnahme der Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger unverzüglich mit!
Hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung der Selbständigkeit kann eine Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer nützlich sein. Ebenso sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam