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Experten-Antwort

..darf ich als voll EM Rentner mein minderjähriges Kind unterstützen

von Erika28.03.2024 | 10:12
266 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,.. meine Frage hier zu; ich beziehe volle EM Rente darf ich als EM Rentner mein minderjähriges Kind unterstützen? Das Kind möchte sich selbtändig machen - als Eltern müssen wir die Verantwortung übernehmen. Das Gewerbe würde natürlich auf das Kind laufen. Möchte keine Probleme bekommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Erika",

 

wir können uns den Erläuterungen von "Arbeitnehmer" und "gut überlegen" nur anschließen.

 

Bitte teilen Sie eine etwaige Aufnahme der Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger unverzüglich mit! 

 

Hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung der Selbständigkeit kann eine Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer nützlich sein. Ebenso sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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2 Antworten

Arbeitnehmeram 28.03.2024 | 10:26
Sie dürfen Ihr Kind finanziell unterstützen mit Geld, soviel Sie wollen. Was Sie natürlich nicht dürfen, ist, im Unternehmen Ihres Kindes mehr als unter 3 Stunden pro Tag und mehr als unter 15 Studen pro Woche mitzuarbeiten. Auch wenn Sie im erlaubten Zeitrahmen mitarbeiten, müssen Sie diese Arbeitsaufnahme der Rentenversicherung mitteilen. Wenn es sich um einen Minijob handelt (538 Euro-Job), muss das der Minijobzentrale gemeldet werden, wenn es ein höheres Gehalt gibt, muss der Arbeitgeber die übliche Anmeldung eines Arbeitsnehmers bei den entsprechenden Stellen vornehmen. Bitte achten Sie darauf , keine "Schwarzarbeit" im Unternehmen zu leisten.
gut überlegenam 28.03.2024 | 10:40
Ob das Gewerbe auf Ihr (minderjähriges) Kind laufen kann, sollten Sie besser noch mal an anderer Stelle recherchieren. Aber grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Sie auch neben einer EM-Rente noch etwas arbeiten dürfen (unter drei Stunden täglich/unter 15 Stunden wöchentlich) und damit im Jahr 18.558,75 EUR (brutto - bei Selbstständigen gilt hier der Gewinn nach EÜR oder auch gesondertem Feststellungsbescheid wenn das Gewerbe z.B. als GbR konzipiert wird) hinzuverdienen. Wenn das Konzept steht, sollten Sie Ihrer zuständigen DRV mitteilen, in welcher Form und zeitlichem Aufwand Sie vorhaben, sich daran 'unterstützend' zu beteiligen. Nur von dort bekommen Sie dann eine für Sie verbindliche Zustimmung. Klären Sie parallel auch die Versicherungspflicht Ihres Kindes in der RV, denn auch 'Selbstständige' sind vom Grunde her Versicherungspflichtig. Weiter Auskünfte und individuelle Beratung dazu erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer zuständigen DRV (persönlich, telefonisch, Video-Chat). Außerdem auch klären, was die Krankenkasse noch an Besonderheiten bei 'selbstständiger Tätigkeit' (ggfs. auch Ihrer) so in petto hat.
Deutsche Rentenversicherung
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