Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Darf ich durch KK unter Druck gesetzt werden? Wiedereingl. ist gescheitert!

von herbert04.08.2008 | 21:40
1397 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag zusammen, bei mir wurde eine stufenweise Wiedereingliederung abgebrochen. Grund: Mußte in Schmerzklinik. Nun habe ich ja schon eine Reha hinter mir. Ich habe nun große Angst, dass ich von der Kasse unter Druck gesetzt werden. Sprich mit 37 Rente beantragen! Oder es wird meinem AG ohne meinen Willen gesprochen, ob er für mich nicht einen anderen Job hat (hab ich alles schon getan!!!) Oder ich in eine Klinik oder wieder in eine Reha gesteckt werde! Mein Arzt sagt, dass mich -sollte das eintreten- noch "kränker" machen wird als ich eh schon bin. Ich habe bis zum Abbruch der Wiedereingliederung Übergangsgeld erhalten. War ja zuvor auf Reha. Nun würde ich zur KK abgeschoben wegen Krankengeld. Ich habe in meinen 22 Jahren Berufsleben noch nie Krankengeld bezogen! Auch das Übergangsgeld war das erste mal! Ich möchte das machen was mein Arzt mir sagt! In "Ruhe" gesund werden! Ohne Druck und sonstiges! Das sagt auch mein Psychologe! Nochmals meine Frage: Darf mir die Kasse vorschreiben, wie es jetzt nach dem Abbruch der Eingliederung weitergeht? Oder kann ich ein bischen Zeit vergehen lassen, bis ich den Rentenbetrater einschalten soll. Danke Herbert

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Lassen Sie sich nicht von der KK einschüchtern. Die KK kann Sie nur auffordern eine "Kur" zu beantragen. Dafür haben Sie dann 10 Wochen Zeit.

1 Antworten

-_-am 04.08.2008 | 22:09
Zu einem Rentenantrag kann die Krankenkasse nicht auffordern. Die Krankenkasse kann Sie allenfalls zur Stellung eines Reha-Antrages auffordern. Sollte sich dabei herausstellen, dass Erwerbsminderung vorliegt, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Da Sie aber noch jung sind und offenbar die Reha bereits absolviert haben, machen Sie es, wie der Arzt gesagt hat. Entspannen Sie sich und werden Sie in Ruhe gesund.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026