Hallo Tom,
hier hat Ihnen DRV schon richtig geantwortet.
Auf die Rente wegen Erwerbsminderung werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Nur wenn diese Einkünfte aufgrund der steuerlichen Regelungen durch das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft bewertet würden, würde ein Hinzuverdienst vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung