Hallo Tom,
hier hat Ihnen DRV schon richtig geantwortet.
Auf die Rente wegen Erwerbsminderung werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Nur wenn diese Einkünfte aufgrund der steuerlichen Regelungen durch das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft bewertet würden, würde ein Hinzuverdienst vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Es kommt es es auf die steuerliche Bewertung der Mieteinnahmen an.
Bewertet das Finanzamt die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegt kein Hinzuverdienst vor.
Klingt jetzt so, als das bei Ihnen ja der Fall ist.
Nur wenn das Finanzamt die Mieteinnahmen den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft zuordnet, liegt Arbeitseinkommen und damit Hinzuverdienst vor.
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