Hallo Mann,
ja, auch mehrere Minijobs unter der Stundengrenze sind möglich, so dass Sie Ihren Anspruch deswegen nicht verlieren. Beachten Sie jedoch, dass Sie neben den wöchentlichen 15 Stunden auch unter den täglichen 3 Stunden bleiben müssen. Andernfalls erhalten Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung