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Darf man "aufgebrummte Rehamaßnahme" verweigern? Job geht vor!

von puschel23.06.2009 | 09:59
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4 Antworten

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Hallo zusammen, ich hätte noch eine wichtige Frage. Ich habe einen EU-Antrag gestellt, da ich ausgesteuert werde. Nun muß ich damit rechnen, dass mir wieder eine Rehamaßnahme aufgebrummt wird. Da ich während der Bearbeitungszeit (beziehe ALG1 im Rahmen der Nahtlosigkeit) mich natürlich um einen geeignenten Job umsehe, sehe ich das Problem, dass mir eine Rehamaßnahme aufgebrummt wird, obwohl ich vielleicht einen neuen Job gefunden habe! Meine Frage: Muß man eine Rehamaßnahme durchführen? Oder darf man seinen neuen Job nachgehen? Danke puschel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo puschel,

wenn Sie im Rahmen einer Rentenantragstellung eine Rehamaßnahme durchführen sollen, dann müssen Sie diese auch durchführen. Wenn Sie bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden haben und deshalb keine Reha wollen, dann müssten Sie den Rentenantrag zurücknehmen. Ohne die vorgeschlagene Reha wird auch aus der Rente nichts. Wenn Ihr Gesundheitszustand allerdings tatsächlich so schlecht ist, dass Sie nun einen Rentenantrag stellen, dann dürfte es mit einer Arbeitsstelle ohnehin eher schlecht aussehen?!

3 Antworten

Corlettoam 23.06.2009 | 10:34
Wenn Sie im Rahmen des gestellten EM-Antrages von der RV zu einer med. Reha aufgefordert werden, MÜSSEN Sie diese auch antreten. Da haben Sie keinen Spielraum, da Sie bei Nichtantreten der Reha ihre Mitwirkungspflichten verletzten und damit die Ablehnung des Rentenantrages riskieren. Eine Job können Sie natürlich immer und zu jeder Zeit antreten, nur wird dies den gestellten Rentenantrag natürlich nicht sonderlich positiv unterstützen. Das Gegenteil wird der Fall sein ! Außerdem sollten Sie sich mal entscheiden, ob Sie arbeiten wollen oder können oder eine EM-Rente haben wollen. Beides zusammen geht nun mal nicht !
Chrisam 23.06.2009 | 10:13
Selbstverständlich können Sie einen Job aufnehmen und die Reha nicht antreten. Sollten Sie aber den EM-Antrag weiter verfolgen, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als die Reha in Anspruch zu nehmen.
Nixam 23.06.2009 | 10:17
Wenn Sie eine EM-Rente haben wollen, MÜSSEN SIE ZUR REHA FAHREN! Wenn Sie natürlich arbeiten gehen wollen, dann MÜSSEN SIE DEN RENTEN-ANTRAG ZURÜCKZUZIEHEN!!!! Viele Grüsse Nix
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