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Experten-Antwort

Darf man mehrere 450 Euro Job nehmen?

von Birgit02.04.2019 | 09:56
329 Ansichten
33 Antworten
Ich darf täglich 3 Stunden arbeiten und 6300euro jährlich verdienen. Darf man mehrere Jobs annehmen bis man die 450 Euro Grenze erreicht hat Zb. Zeitung austragen 3 Stunden., Haushalt reinigen 3 Stunden, etc...oder nur einen vollen 450euro job

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.04.2019 | 12:17

Aus VERSICHERUNGSrechtlicher Sicht bleiben mehrere Minijobs dann geringfügige Beschäftigungen, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen insgesamt den Betrag von monatlich 450 Euro nicht überschreiten (also 5.400 Euro). Der zeitliche Umfang, in dem die Beschäftigungen ausgeübt werden, spielt in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung keine Rolle.

Im RENTENrecht steht eine Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nur zu, wenn Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Arbeiten Sie mehr, wird der Rentenversicherungsträger das zum Anlass nehmen, Ihr Restleistungsvermögen und damit den Rentenanspruch zu prüfen. Das erfolgt unabhängig von der Anzahl der ausgeübten Beschäftigungen.

Besteht der Erwerbsminderungsrentenanspruch weiter, sind bei der Höhe der Rente die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gelten diese Regelungen ab einem jährlichen (Gesamt-)Hinzuverdienst von 6.300 Euro.

32 Antworten

Zeigefingeram 02.04.2019 | 10:20
Man darf so viel arbeiten wie man kann. Ob es dann allerdings bei der Rente bleibt?
Huldaam 02.04.2019 | 11:31
Wenn Sie 3 Stunden arbeiten, sind Sie nicht voll erwerbsgemindert. Zudem scheint bei mehreren Jobs Ihr Leistungsspiegel doch umfassender zu sein,Sie scheinen noch so einiges zu können. Ganz dünnes Eis um bei der RV dadurch auf den Prüfstand zu kommen.Dürfte auch so im Rentenbescheid stehen... Von Zeit zu Zeit ODER bei einer Arbeitsaufnahme wird geprüft. Lassen Sie es ruhiger angehen, unter 3 Stunden und nur eine Tätigkeit.
Birgitam 02.04.2019 | 15:07
Habe nicht behauptet dass ich 3 Stunden und 1 Minute täglich arbeiten möchte. Ich weiß dass man 3 Stunden und 0minute arbeiten darf. Ob man einen vollen 450, Euro job Annimmt und täglich 3stunden arbeitet oder mehrere Jobs täglich 3 stunden. Stellt für mich kein Unterschied dar. Sagen wir Mal Montag 3 Stunden Haushaltshilfe Dienstag frei Mittwoch 3stunden Zeitung austragen Donnerstag frei Freitag frei Samstag 3 Stunden Zeitung austragen So ungefähr gäbe es 400Euro
Schorscham 02.04.2019 | 15:20
Das stimmt so nicht! Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert. Die tägliche Arbeitszeit sollte also spürbar UNTER drei Stunden liegen, also besser nicht über 2,5 bis 2,75 Stunden. Wer länger arbeitet, provoziert eine erneute Überprüfung seines tatsächlichen Restleistungsvermögens. MfG
W*lfgangam 02.04.2019 | 19:39
Schorsch schrieb

Das stimmt so nicht!

Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.

Die tägliche Arbeitszeit sollte also spürbar UNTER drei Stunden liegen, also besser nicht über 2,5 bis 2,75 Stunden.

Wer länger arbeitet, provoziert eine erneute Überprüfung seines tatsächlichen Restleistungsvermögens.

MfG

Ach Schorsch, die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-) Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird. Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g Gruß w.
Gegenfrage an W*lfgangam 02.04.2019 | 20:42
W*lfgang schrieb

Ach Schorsch,

die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-)

Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.

Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g

Gruß

w.

Das stimmt so nicht! Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.
Ach Schorsch, die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-) Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird. Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g Gruß w.
W*lfgang, merken Sie denn den Widerspruch in sich bei Ihrer Aussage nicht? Denken Sie bitte an die magische Grenze von 3 Stunden am Tag. Darunter ist volle Erwerbsminderung und wenn der Versicherte darüber liegt, und das vielleicht sogar regelmäßig, dann ist er nicht mehr voll erwerbsgemindert. Wie kann es denn sein, wenn jemand Vollzeit arbeitet und immer noch voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger wie 3 Stunden arbeiten kann? Vollzeit sind gemeinhin 7-8 Stunden am Tag und damit sichtbar über 3 Stunden. Oder?
Schadeam 02.04.2019 | 20:52
es soll Menschen geben, die definitiv totkrank und voll erwerbsgemindert sind und die trotzdem gegen jeden guten Rat unbedingt arbeiten wollen auch wenn alle Mediziner sagen dass das unverantwortlich sei. Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert. Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
W*lfgangam 02.04.2019 | 21:51
Gegenfrage an W*lfgang schrieb

Das stimmt so nicht!

Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.[/quote]

Ach Schorsch,

die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-)

Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.

Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g

Gruß

w.[/quote]

W*lfgang, merken Sie denn den Widerspruch in sich bei Ihrer Aussage nicht?

Denken Sie bitte an die magische Grenze von 3 Stunden am Tag.

Darunter ist volle Erwerbsminderung und wenn der Versicherte darüber liegt, und das vielleicht sogar regelmäßig, dann ist er nicht mehr voll erwerbsgemindert.

Wie kann es denn sein, wenn jemand Vollzeit arbeitet und immer noch voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger wie 3 Stunden arbeiten kann?

Vollzeit sind gemeinhin 7-8 Stunden am Tag und damit sichtbar über 3 Stunden. Oder?

Hallo Gegenfrage an W*lfgang, welcher Widerspruch? Ich habe es doch verständlich begründet/haben Sie es immer noch nicht verstanden? ;-) @Schade folgend schon/ist ja auch vom Fach :-)). Sie müssen nicht immer nur vom 'Standardfall' ausgehen, sondern auch den Personen mit Einschränkungen Luft zur Selbständigkeit/zur selbst verwirklichten Arbeitsleitung lassen, die es trotz aller Einschränkungen noch lebenswert finden, dass Mehr über die zeitlichen/gesetzlichen Grenzen für sich einzusetzen + EMRT läuft weiter/kein Widerspruch. ...wieder mal: Stephen Hawking - noch Fragen? Wie immer zwecklos, wenn man sich mit 'Laienmeinungen' in dieser Frage EMRT/zulässige Arbeitsleistung austauscht, die ohne Hintergrundwissen einfach so daher plappern ...sorry für diesen 'harten' Endsatz auf Ihren aus Unkenntnis erwiderten Beitrag – Sie finden das überheblich von mir? Gern – kann ich mir dank Sachkenntnis einfach leisten :-)) Gruß w.
Annaam 03.04.2019 | 09:03
„Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.“ Wird diese Anfrage dem medizinischen Dienst vorgelegt oder kann der Sachbearbeiter selbständig über die Anfrage entscheiden? Ich habe einen Bekannten, der hat vor circa 5 Wochen schriftlich angefragt und noch immer keine Antwort. Bei voller EMR mit den eigenen Leistungseinschränkungen und dem vorhandenen Restleistungsvermögen einen geeigneten Minijob zu finden , ist ja oft nicht leicht und eigentlich wäre es gut wenn man dann schnell Bescheid weiß.
Schorscham 03.04.2019 | 12:30
Gegenfrage an W*lfgang schrieb

Das stimmt so nicht!

Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.[/quote]

Ach Schorsch,

die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-)

Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.

Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g

Gruß

w.[/quote]

W*lfgang, merken Sie denn den Widerspruch in sich bei Ihrer Aussage nicht?

Denken Sie bitte an die magische Grenze von 3 Stunden am Tag.

Darunter ist volle Erwerbsminderung und wenn der Versicherte darüber liegt, und das vielleicht sogar regelmäßig, dann ist er nicht mehr voll erwerbsgemindert.

Wie kann es denn sein, wenn jemand Vollzeit arbeitet und immer noch voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger wie 3 Stunden arbeiten kann?

Vollzeit sind gemeinhin 7-8 Stunden am Tag und damit sichtbar über 3 Stunden. Oder?

Habe ich irgendwo etwas von einem automatisierten "Renten-Wegfall" geschrieben? Was genau ist an dieser Aussage falsch? Ich weiß nicht ob Sie Leseprobleme haben oder ob Sie unfähig sind das Geschriebene richtig zu verstehen. Tatsache ist allerdings, dass Ihre permanenten Schönfärbereien und "Stephen Hawking-Vergleiche" niemandem weiterhelfen. Sachliche Hinweise auf die tatsächlice Rechtslage und mögliche Gefahren sind hingegen hilfreich. (Wie viele "Hawking-/Schäuble-Hardliner" kennen Sie denn persönlich?) Ich habe kein PAUISCHAL-Urteil abgegeben, sondern lediglich auf MÖGLICHE Konsequenzen hingewiesen. Einer der größten klassischen Rentenirrtümer ist übrigens die Annahme, dass man als Bezieher einer vollen EM-Rente grundsätzlich 3 Stunden täglich (statt unzer 3 Stunden) arbeiten darf. Und SIE befeuern diesen Unsinn auch noch mit Ihren permanenten oberlehrerhaften Show-Einlagen. Es mag zwar sein, dass Sie aufgrund Ihrer Ausbildung fachlich kompetenter sind als ich. Wenn man aber seit nahezu zwei Jahrzehnten EM-Rente bezieht, erwirbt man gewisse "praktische Erfahrungen", die vielleicht noch viel wertvoller sind als Ihr sogenanntes theoretisches Fachwissen, werter @W*lfgang. MfG
Erwerbsminderungsrentner am 03.04.2019 | 13:41
Schorsch schrieb

Habe ich irgendwo etwas von einem automatisierten "Renten-Wegfall" geschrieben?

Was genau ist an dieser Aussage falsch?

Ich weiß nicht ob Sie Leseprobleme haben oder ob Sie unfähig sind das Geschriebene richtig zu verstehen.

Tatsache ist allerdings, dass Ihre permanenten Schönfärbereien und "Stephen Hawking-Vergleiche" niemandem weiterhelfen.

Sachliche Hinweise auf die tatsächlice Rechtslage und mögliche Gefahren sind hingegen hilfreich.

(Wie viele "Hawking-/Schäuble-Hardliner" kennen Sie denn persönlich?)

Ich habe kein PAUISCHAL-Urteil abgegeben, sondern lediglich auf MÖGLICHE Konsequenzen hingewiesen.

Einer der größten klassischen Rentenirrtümer ist übrigens die Annahme, dass man als Bezieher einer vollen EM-Rente grundsätzlich 3 Stunden täglich (statt unzer 3 Stunden) arbeiten darf.

Und SIE befeuern diesen Unsinn auch noch mit Ihren permanenten oberlehrerhaften Show-Einlagen.

Es mag zwar sein, dass Sie aufgrund Ihrer Ausbildung fachlich kompetenter sind als ich.

Wenn man aber seit nahezu zwei Jahrzehnten EM-Rente bezieht, erwirbt man gewisse "praktische Erfahrungen", die vielleicht noch viel wertvoller sind als Ihr sogenanntes theoretisches Fachwissen, werter @W*lfgang.

MfG

Ach Schorsch, die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen...
Habe ich irgendwo etwas von einem automatisierten "Renten-Wegfall" geschrieben? Was genau ist an dieser Aussage falsch? Ich weiß nicht ob Sie Leseprobleme haben oder ob Sie unfähig sind das Geschriebene richtig zu verstehen. Tatsache ist allerdings, dass Ihre permanenten Schönfärbereien und "Stephen Hawking-Vergleiche" niemandem weiterhelfen. Sachliche Hinweise auf die tatsächlice Rechtslage und mögliche Gefahren sind hingegen hilfreich. (Wie viele "Hawking-/Schäuble-Hardliner" kennen Sie denn persönlich?) Ich habe kein PAUISCHAL-Urteil abgegeben, sondern lediglich auf MÖGLICHE Konsequenzen hingewiesen. Einer der größten klassischen Rentenirrtümer ist übrigens die Annahme, dass man als Bezieher einer vollen EM-Rente grundsätzlich 3 Stunden täglich (statt unzer 3 Stunden) arbeiten darf. Und SIE befeuern diesen Unsinn auch noch mit Ihren permanenten oberlehrerhaften Show-Einlagen. Es mag zwar sein, dass Sie aufgrund Ihrer Ausbildung fachlich kompetenter sind als ich. Wenn man aber seit nahezu zwei Jahrzehnten EM-Rente bezieht, erwirbt man gewisse "praktische Erfahrungen", die vielleicht noch viel wertvoller sind als Ihr sogenanntes theoretisches Fachwissen, werter @W*lfgang. MfG
Schorsch Sie haben recht und ich stimme Ihnen zu. Unser W. Ist fachlich kompetent und das wars. Wenn es nach mir ginge, würde die Arbeitsmarktrente abgeschafft werden jeder sollte doch am besten wissen, warum er die volle EMR bekommt. Diese Menschen habe ich besondes gerne, versuchen mit allen Mitteln die volle EMR zu bekommen und wenn Sie sie haben, gehen Sie dann eine Woche später einen 450 Euro Job. Mfg
Robertaam 03.04.2019 | 19:17
Schade schrieb

es soll Menschen geben, die definitiv totkrank und voll erwerbsgemindert sind und die trotzdem gegen jeden guten Rat unbedingt arbeiten wollen auch wenn alle Mediziner sagen dass das unverantwortlich sei.

Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert.

Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".

Und wie viele gibt es von dieser Sorte? Im Übrigen dürfte das wohl kaum auf die Fragestellerin zutreffen. Ich empfehle jedem Rentenbegehrenden, bereits im Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass er bedenkt nach der Rentenbewilligung so viel wie möglich zu arbeiten. Dann bekommt er sofort eine verbindliche Antwort vom Rentenversicherungsträger und muss nicht erst umständlich in einem öffentlichen Forum nachfragen.
DRVam 03.04.2019 | 20:54
Roberta schrieb

Und wie viele gibt es von dieser Sorte?

Im Übrigen dürfte das wohl kaum auf die Fragestellerin zutreffen.

Ich empfehle jedem Rentenbegehrenden, bereits im Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass er bedenkt nach der Rentenbewilligung so viel wie möglich zu arbeiten.

Dann bekommt er sofort eine verbindliche Antwort vom Rentenversicherungsträger und muss nicht erst umständlich in einem öffentlichen Forum nachfragen.

es soll Menschen geben, die definitiv totkrank und voll erwerbsgemindert sind und die trotzdem gegen jeden guten Rat unbedingt arbeiten wollen auch wenn alle Mediziner sagen dass das unverantwortlich sei. Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert. Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
Und wie viele gibt es von dieser Sorte? Im Übrigen dürfte das wohl kaum auf die Fragestellerin zutreffen. Ich empfehle jedem Rentenbegehrenden, bereits im Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass er bedenkt nach der Rentenbewilligung so viel wie möglich zu arbeiten. Dann bekommt er sofort eine verbindliche Antwort vom Rentenversicherungsträger und muss nicht erst umständlich in einem öffentlichen Forum nachfragen.
Niemand muss in einem öffentlichen Forum nachfragen. Hier gibt es keine rechtssicheren und verbindlichen Antworten. Dafür ist einzig und allein der Rententräger zuständig.
Nickyam 04.04.2019 | 14:27
An die DRV-Experten: Es wäre hilfreich, wenn diese einmal klipp und klar benennen könnten, was nun mit den 3 Std. gemeint ist bei voller Erwerbsminderungsrente. 3.0 oder 2.59 oder doch was anderes? Wie ist hier die Gesetzeslage - auf was beruft sich die DRV? Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft.
Salineam 04.04.2019 | 14:39
Härte Worte, aber nicht ganz falsch. Beim Gutachter wird gebarmt, dass man sooo krank sei, dann auf einmal geht arbeiten doch noch. Das ganze Konstrukt EMR ist falsch. Wer kann denn eine Stundenzahl EINSCHÄTZEN und warum ist das nebenher arbeiten, auch wenn ein Rahmen gesteckt wurde, überhaupt erlaubt? Entweder man ist erwerbsunfähig oder nicht. Ein bißchen schwanger gibt es auch nicht.
Schorscham 04.04.2019 | 14:46
Nicky schrieb

An die DRV-Experten:

Es wäre hilfreich, wenn diese einmal klipp und klar benennen könnten, was nun mit den 3 Std. gemeint ist bei voller Erwerbsminderungsrente. 3.0 oder 2.59 oder doch was anderes? Wie ist hier die Gesetzeslage - auf was beruft sich die DRV? Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft.

Die Gesetzeslage finden Sie dort: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html… Zitat: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." (Zitat ende!) Es gibt keine klaren Zeitvorgaben in Stunden und Minuten, weil kein Gutachter die Erwerbsfähigkeit minutengenau einschätzen kann. Und wer ernsthaft behauptet, er könne zwar 2 Stunden und 59 Minuten arbeiten aber keine 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und kann sich schon mal auf eine erneute Überprüfung seines tatsächlichen Leistungsvermögens vorbereiten. Sollte jemand tatsächlich auf Kosten seiner Restgesundheit länger als beispielsweise 2,75 Stunden täglich arbeiten, wäre das zwar rentenunschädlich, müsste aber vom sozialmedizinischen Dienst der DRV bestätigt werden, weil ein Attest des Hausarztes als Nachweis nicht ausreicht. Ich finde die gesetzlichen Formulierungen ziemlich eindeutig. So schwer ist die korrekte Interpretation eigentlich nicht, selbst wenn man kein ausgebildeter Rentenexperte ist. MfG
Salineam 04.04.2019 | 16:45
W*lfgang schrieb

Glücklicherweise wurde das "Erwerbsunfähig" abgeschafft und durch "Erwerbsgemindert" ersetzt. Nur bis Sie das kapieren wird es wohl noch dauern.

Ja, ein bisschen Unverständnis gibt es auch nicht..... ;-)

Gruß

w.

Entweder man ist erwerbsunfähig oder nicht. Ein bißchen schwanger gibt es auch nicht.
Glücklicherweise wurde das "Erwerbsunfähig" abgeschafft und durch "Erwerbsgemindert" ersetzt. Nur bis Sie das kapieren wird es wohl noch dauern. Ja, ein bisschen Unverständnis gibt es auch nicht..... ;-) Gruß w.
. Ob es nun unfähig oder gemindert oder Invalidität heißt ist doch völlig Boogie. Es gibt aber nur arbeiten können oder nicht. Zumindest beim Gutachter wird so argumentiert. Auch wenn es 10mal erlaubt ist unter 3 Stunden zu arbeiten, es ist falsch falsch falsch!
Anna am 04.04.2019 | 16:54
Ich hatte vor zwei Tagen noch in diesem Thread auf W.‘s Antwort hin eine Frage. Ich greife meine Frage noch mal auf: „Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.“ Wird diese Anfrage dem medizinischen Dienst vorgelegt oder kann der Sachbearbeiter selbständig über die Anfrage entscheiden? Ich habe einen Bekannten, der hat vor circa 5 Wochen schriftlich angefragt und noch immer keine Antwort. Bei voller EMR mit den eigenen Leistungseinschränkungen und dem vorhandenen Restleistungsvermögen einen geeigneten Minijob zu finden , ist ja oft nicht leicht und eigentlich wäre es gut wenn man dann schnell Bescheid weiß und dem potentiellen Arbeitgeber zeitnah Bescheid geben kann. Vielleicht mag jemand auf meine Frage antworten.
Nickyam 04.04.2019 | 16:58
@ Wersonst: Zitat §55: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Nein, es ist eben NICHT eindeutig bzw. sagt es das leider nicht klipp und klar aus. Ist wohl auch schier unmöglich. Erstens steht hier nicht, wie viel man nun arbeiten darf, zweitens scheiden sich die Geister hier in den allermeisten Beiträgen dazu, drittens sind Gesetzgebung und -auslegung des öfteren mal indifferent. Deshalb noch einmal meine Bitte an die Experten, sich hierzu zu äußern. @ Schorsch: Wenn Ihrer Ansicht nach die Gesetzeslage so eindeutig ist, dürfte es ja auch kein Problem für Sie sein, wenn die Betroffenen exakt 2,599999999999999 Std./tägl. arbeiten gehen, solange das ihre Gesundheit und der Arbeitsmarkt hoffentlich auch hergibt. Damit gibt sich niemand in Ihren Augen der Lächerlichkeit preis - denn jeder Mensch hat genau das Recht dazu, nämlich seine 3 Std. (oder knapp 6 bei teilw. EM) arbeiten zu dürfen (und leider auch in vielen Fällen zu müssen), sofern er/sie das gesundheitlich schafft.
Schorscham 04.04.2019 | 17:52
Nicky schrieb

@ Wersonst:

Zitat §55:

"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."

Nein, es ist eben NICHT eindeutig bzw. sagt es das leider nicht klipp und klar aus. Ist wohl auch schier unmöglich. Erstens steht hier nicht, wie viel man nun arbeiten darf, zweitens scheiden sich die Geister hier in den allermeisten Beiträgen dazu, drittens sind Gesetzgebung und -auslegung des öfteren mal indifferent. Deshalb noch einmal meine Bitte an die Experten, sich hierzu zu äußern.

@ Schorsch:

Wenn Ihrer Ansicht nach die Gesetzeslage so eindeutig ist, dürfte es ja auch kein Problem für Sie sein, wenn die Betroffenen exakt 2,599999999999999 Std./tägl. arbeiten gehen, solange das ihre Gesundheit und der Arbeitsmarkt hoffentlich auch hergibt. Damit gibt sich niemand in Ihren Augen der Lächerlichkeit preis - denn jeder Mensch hat genau das Recht dazu, nämlich seine 3 Std. (oder knapp 6 bei teilw. EM) arbeiten zu dürfen (und leider auch in vielen Fällen zu müssen), sofern er/sie das gesundheitlich schafft.

Der Unterschied zwischen 2,599999999999999 Stunden und 3,0 Stunden ist welcher? Weder die sozialmedizinischen Gutachter noch die verantwortlichen DRV-Sachbearbeiter lassen sich gerne veralbern und wissen im Gegensatz zu Ihnen, dass jemand, der 2 Stunden und 59 Minuten arbeiten kann garantiert auch 3,0 Stunden arbeiten könnte. Lassen Sie es doch mal auf einen Versuch ankommen. Dann können Sie ganz einfach feststellen, ob die verantwortlichen DRV-Mitarbeiter Sie ernst nehmen oder auslachen und eine erneute Begutachtung veranlassen. Nur zu... MfG
Nickyam 04.04.2019 | 18:10
Tja, Schorsch - so ernst nehmen Sie die Aussage des auch von Ihnen zitierten Gesetzes dann wohl doch nicht. Und Ihrer Ansicht nach dann auch die gesamte Institution der DRV nebst Gutachtern nicht. Ist ja lustig. Hieße auch, dass diejenigen, die eine kl. EM bekommen, Ihrer Meinung nach ebenfalls nicht knapp unter 6 Std. arbeiten sollten, weil dann die DRV und bestellten Ärzte alle empört aufschreien würden. Steht aber nun mal so da im betreffenden Paragrafen. Meine Frage geht lediglich an die Experten, wie es möglich sein kann, dass hier jede und jeder etwas anderes in §43 SGB VI hineininterpretiert - und wie es denn eigentlich gemeint ist?
Salineam 04.04.2019 | 18:24
Deswegen isses eben nicht richtig. Sinn dieser Rente ist, nicht mehr arbeiten zu können. Irgendwelcher Stundenpopanz erlaubt es ja doch und steht damit im Widerspruch des ganzen Konstruktes. Dann müsste auch die Grundsicherung bei Erwerbsminderung gekürzt werden und das Amt Verweisst den Begehrenden darauf, dass er ja noch in der Lage ist seinen Bedarf zu senken und trotz Erwerbsminderung 2:50 arbeiten und 6300 Euro im Jahr dazuverdienen kann.
wersonstam 04.04.2019 | 18:31
Saline schrieb

Deswegen isses eben nicht richtig. Sinn dieser Rente ist, nicht mehr arbeiten zu können. Irgendwelcher Stundenpopanz erlaubt es ja doch und steht damit im Widerspruch des ganzen Konstruktes. Dann müsste auch die Grundsicherung bei Erwerbsminderung gekürzt werden und das Amt Verweisst den Begehrenden darauf, dass er ja noch in der Lage ist seinen Bedarf zu senken und trotz Erwerbsminderung 2:50 arbeiten und 6300 Euro im Jahr dazuverdienen kann.

Totaler Quatsch, Sie sollten das Gesetz lesen und verstehen. Alles immer über einen Kamm scheren geht eben nicht. Der eine kann es eben aufgrund seiner Erkrankung noch kleine leichte Tätigkeiten auszuüben, ein anderer eben nicht. Und manche müssen sogar in diesem Land - wegen der geringen Rente - noch etwas dazu verdienen. Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen das Sie in solch eine Lage geraten!
Nickyam 04.04.2019 | 18:32
wersonst schrieb

Wie schon geschrieben, Gesetzeslage ist eindeutig! Bei voller Erwerbsminderung 2h59Min/täglich ist gemäß Gesetzeslage OK, 3h00Min/täglich eben nicht.

Somit gibt es über die Gesetzeslage nichts zu diskutieren und interpretieren.

Alles weitere ist dem Rentenbescheid und der sozialmedizinische Beurteilung zu entnehmen. Danach können - im Gesamtbild - selbst 2h/täglich Rentenschädlich sein.

Meine Frage geht lediglich an die Experten, wie es möglich sein kann, dass hier jede und jeder etwas anderes in §43 SGB VI hineininterpretiert - und wie es denn eigentlich gemeint ist?
Wie schon geschrieben, Gesetzeslage ist eindeutig! Bei voller Erwerbsminderung 2h59Min/täglich ist gemäß Gesetzeslage OK, 3h00Min/täglich eben nicht. Somit gibt es über die Gesetzeslage nichts zu diskutieren und interpretieren. Alles weitere ist dem Rentenbescheid und der sozialmedizinische Beurteilung zu entnehmen. Danach können - im Gesamtbild - selbst 2h/täglich Rentenschädlich sein.
Ja, so sehe ich das ja auch inkl. individueller Gesamtbeurteilung - aber es gibt hier immer wieder Diskussionen dahingehend, die einen so, die anderen so; deshalb wollte ich eben nachfragen.
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