Aus VERSICHERUNGSrechtlicher Sicht bleiben mehrere Minijobs dann geringfügige Beschäftigungen, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen insgesamt den Betrag von monatlich 450 Euro nicht überschreiten (also 5.400 Euro). Der zeitliche Umfang, in dem die Beschäftigungen ausgeübt werden, spielt in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung keine Rolle.
Im RENTENrecht steht eine Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nur zu, wenn Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Arbeiten Sie mehr, wird der Rentenversicherungsträger das zum Anlass nehmen, Ihr Restleistungsvermögen und damit den Rentenanspruch zu prüfen. Das erfolgt unabhängig von der Anzahl der ausgeübten Beschäftigungen.
Besteht der Erwerbsminderungsrentenanspruch weiter, sind bei der Höhe der Rente die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gelten diese Regelungen ab einem jährlichen (Gesamt-)Hinzuverdienst von 6.300 Euro.
Habe nicht behauptet dass ich 3 Stunden und 1 Minute täglich arbeiten möchte. Ich weiß dass man 3 Stunden und 0minute arbeiten darf. Ob man einen vollen 450, Euro job Annimmt und täglich 3stunden arbeitet oder mehrere Jobs täglich 3 stunden. Stellt für mich kein Unterschied dar.
Sagen wir Mal
Montag 3 Stunden Haushaltshilfe
Dienstag frei
Mittwoch 3stunden Zeitung austragen
Donnerstag frei
Freitag frei
Samstag 3 Stunden Zeitung austragen
So ungefähr gäbe es 400Euro
Das stimmt so nicht!
Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.
Die tägliche Arbeitszeit sollte also spürbar UNTER drei Stunden liegen, also besser nicht über 2,5 bis 2,75 Stunden.
Wer länger arbeitet, provoziert eine erneute Überprüfung seines tatsächlichen Restleistungsvermögens.
MfG
Ach Schorsch,
die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-)
Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.
Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g
Gruß
w.
W*lfgang, merken Sie denn den Widerspruch in sich bei Ihrer Aussage nicht? Denken Sie bitte an die magische Grenze von 3 Stunden am Tag. Darunter ist volle Erwerbsminderung und wenn der Versicherte darüber liegt, und das vielleicht sogar regelmäßig, dann ist er nicht mehr voll erwerbsgemindert. Wie kann es denn sein, wenn jemand Vollzeit arbeitet und immer noch voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger wie 3 Stunden arbeiten kann? Vollzeit sind gemeinhin 7-8 Stunden am Tag und damit sichtbar über 3 Stunden. Oder?Das stimmt so nicht! Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.Ach Schorsch, die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-) Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird. Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g Gruß w.
es soll Menschen geben, die definitiv totkrank und voll erwerbsgemindert sind und die trotzdem gegen jeden guten Rat unbedingt arbeiten wollen auch wenn alle Mediziner sagen dass das unverantwortlich sei.
Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert.
Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
Das stimmt so nicht!
Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.[/quote]
Ach Schorsch,
die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-)
Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.
Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g
Gruß
w.[/quote]
W*lfgang, merken Sie denn den Widerspruch in sich bei Ihrer Aussage nicht?
Denken Sie bitte an die magische Grenze von 3 Stunden am Tag.
Darunter ist volle Erwerbsminderung und wenn der Versicherte darüber liegt, und das vielleicht sogar regelmäßig, dann ist er nicht mehr voll erwerbsgemindert.
Wie kann es denn sein, wenn jemand Vollzeit arbeitet und immer noch voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger wie 3 Stunden arbeiten kann?
Vollzeit sind gemeinhin 7-8 Stunden am Tag und damit sichtbar über 3 Stunden. Oder?
Das stimmt so nicht!
Wer MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ist NICHT vollständig erwerbsgemindert.[/quote]
Ach Schorsch,
die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen ...muss ich dazu zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass auch durch einen Vollzeitjob eine nicht mehr vorhanden Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinne nicht wieder herstellt wird/wie die soz.-med. Beurteilungskriterien im Detail zu bewerten sind? ;-)
Konkret fragt jeder EM-Rentner zunächst verpflichtend bei seiner DRV nach - was er plant, welche Tätigkeit, welche Std.-Zahl an welchen Tagen der Woche, welcher Hinzuverdienst erwartet wird.
Dieses/Ihres Pauschalurteil ist einfach/weiterhin nicht richtig! Es gehört zu den klassischen 'Rentenirrtümern' schlechthin *g
Gruß
w.[/quote]
W*lfgang, merken Sie denn den Widerspruch in sich bei Ihrer Aussage nicht?
Denken Sie bitte an die magische Grenze von 3 Stunden am Tag.
Darunter ist volle Erwerbsminderung und wenn der Versicherte darüber liegt, und das vielleicht sogar regelmäßig, dann ist er nicht mehr voll erwerbsgemindert.
Wie kann es denn sein, wenn jemand Vollzeit arbeitet und immer noch voll erwerbsgemindert ist, also nur weniger wie 3 Stunden arbeiten kann?
Vollzeit sind gemeinhin 7-8 Stunden am Tag und damit sichtbar über 3 Stunden. Oder?
Habe ich irgendwo etwas von einem automatisierten "Renten-Wegfall" geschrieben?
Was genau ist an dieser Aussage falsch?
Ich weiß nicht ob Sie Leseprobleme haben oder ob Sie unfähig sind das Geschriebene richtig zu verstehen.
Tatsache ist allerdings, dass Ihre permanenten Schönfärbereien und "Stephen Hawking-Vergleiche" niemandem weiterhelfen.
Sachliche Hinweise auf die tatsächlice Rechtslage und mögliche Gefahren sind hingegen hilfreich.
(Wie viele "Hawking-/Schäuble-Hardliner" kennen Sie denn persönlich?)
Ich habe kein PAUISCHAL-Urteil abgegeben, sondern lediglich auf MÖGLICHE Konsequenzen hingewiesen.
Einer der größten klassischen Rentenirrtümer ist übrigens die Annahme, dass man als Bezieher einer vollen EM-Rente grundsätzlich 3 Stunden täglich (statt unzer 3 Stunden) arbeiten darf.
Und SIE befeuern diesen Unsinn auch noch mit Ihren permanenten oberlehrerhaften Show-Einlagen.
Es mag zwar sein, dass Sie aufgrund Ihrer Ausbildung fachlich kompetenter sind als ich.
Wenn man aber seit nahezu zwei Jahrzehnten EM-Rente bezieht, erwirbt man gewisse "praktische Erfahrungen", die vielleicht noch viel wertvoller sind als Ihr sogenanntes theoretisches Fachwissen, werter @W*lfgang.
MfG
Schorsch Sie haben recht und ich stimme Ihnen zu. Unser W. Ist fachlich kompetent und das wars. Wenn es nach mir ginge, würde die Arbeitsmarktrente abgeschafft werden jeder sollte doch am besten wissen, warum er die volle EMR bekommt. Diese Menschen habe ich besondes gerne, versuchen mit allen Mitteln die volle EMR zu bekommen und wenn Sie sie haben, gehen Sie dann eine Woche später einen 450 Euro Job. MfgAch Schorsch, die ewig alte Leier /der darf das nicht /Rente muss wegfallen...Habe ich irgendwo etwas von einem automatisierten "Renten-Wegfall" geschrieben? Was genau ist an dieser Aussage falsch? Ich weiß nicht ob Sie Leseprobleme haben oder ob Sie unfähig sind das Geschriebene richtig zu verstehen. Tatsache ist allerdings, dass Ihre permanenten Schönfärbereien und "Stephen Hawking-Vergleiche" niemandem weiterhelfen. Sachliche Hinweise auf die tatsächlice Rechtslage und mögliche Gefahren sind hingegen hilfreich. (Wie viele "Hawking-/Schäuble-Hardliner" kennen Sie denn persönlich?) Ich habe kein PAUISCHAL-Urteil abgegeben, sondern lediglich auf MÖGLICHE Konsequenzen hingewiesen. Einer der größten klassischen Rentenirrtümer ist übrigens die Annahme, dass man als Bezieher einer vollen EM-Rente grundsätzlich 3 Stunden täglich (statt unzer 3 Stunden) arbeiten darf. Und SIE befeuern diesen Unsinn auch noch mit Ihren permanenten oberlehrerhaften Show-Einlagen. Es mag zwar sein, dass Sie aufgrund Ihrer Ausbildung fachlich kompetenter sind als ich. Wenn man aber seit nahezu zwei Jahrzehnten EM-Rente bezieht, erwirbt man gewisse "praktische Erfahrungen", die vielleicht noch viel wertvoller sind als Ihr sogenanntes theoretisches Fachwissen, werter @W*lfgang. MfG
es soll Menschen geben, die definitiv totkrank und voll erwerbsgemindert sind und die trotzdem gegen jeden guten Rat unbedingt arbeiten wollen auch wenn alle Mediziner sagen dass das unverantwortlich sei.
Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert.
Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
Und wie viele gibt es von dieser Sorte?
Im Übrigen dürfte das wohl kaum auf die Fragestellerin zutreffen.
Ich empfehle jedem Rentenbegehrenden, bereits im Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass er bedenkt nach der Rentenbewilligung so viel wie möglich zu arbeiten.
Dann bekommt er sofort eine verbindliche Antwort vom Rentenversicherungsträger und muss nicht erst umständlich in einem öffentlichen Forum nachfragen.
Niemand muss in einem öffentlichen Forum nachfragen. Hier gibt es keine rechtssicheren und verbindlichen Antworten. Dafür ist einzig und allein der Rententräger zuständig.es soll Menschen geben, die definitiv totkrank und voll erwerbsgemindert sind und die trotzdem gegen jeden guten Rat unbedingt arbeiten wollen auch wenn alle Mediziner sagen dass das unverantwortlich sei. Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert. Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".Und wie viele gibt es von dieser Sorte? Im Übrigen dürfte das wohl kaum auf die Fragestellerin zutreffen. Ich empfehle jedem Rentenbegehrenden, bereits im Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass er bedenkt nach der Rentenbewilligung so viel wie möglich zu arbeiten. Dann bekommt er sofort eine verbindliche Antwort vom Rentenversicherungsträger und muss nicht erst umständlich in einem öffentlichen Forum nachfragen.
es soll Menschen geben, die definitiv totkrank und voll erwerbsgemindert sind und die trotzdem gegen jeden guten Rat unbedingt arbeiten wollen auch wenn alle Mediziner sagen dass das unverantwortlich sei.
Und wenn dieser Mensch sich unbedingt noch kaputter machen will als er es bereits ist, dann darf er das und ist trotzdem medizinisch voll erwerbsgemindert.
Rentenfachleute sagen dann "der arbeitet auf Kosten der Restgesundheit".
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Und wie viele gibt es von dieser Sorte?
Im Übrigen dürfte das wohl kaum auf die Fragestellerin zutreffen.
Ich empfehle jedem Rentenbegehrenden, bereits im Rentenantrag darauf hinzuweisen, dass er bedenkt nach der Rentenbewilligung so viel wie möglich zu arbeiten.
Dann bekommt er sofort eine verbindliche Antwort vom Rentenversicherungsträger und muss nicht erst umständlich in einem öffentlichen Forum nachfragen.
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Niemand muss in einem öffentlichen Forum nachfragen. Hier gibt es keine rechtssicheren und verbindlichen Antworten.
Dafür ist einzig und allein der Rententräger zuständig.
An die DRV-Experten:
Es wäre hilfreich, wenn diese einmal klipp und klar benennen könnten, was nun mit den 3 Std. gemeint ist bei voller Erwerbsminderungsrente. 3.0 oder 2.59 oder doch was anderes? Wie ist hier die Gesetzeslage - auf was beruft sich die DRV? Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft.
Härte Worte, aber nicht ganz falsch. Beim Gutachter wird gebarmt, dass man sooo krank sei, dann auf einmal geht arbeiten doch noch. Das ganze Konstrukt EMR ist falsch. Wer kann denn eine Stundenzahl EINSCHÄTZEN und warum ist das nebenher arbeiten, auch wenn ein Rahmen gesteckt wurde, überhaupt erlaubt? Entweder man ist erwerbsunfähig oder nicht. Ein bißchen schwanger gibt es auch nicht.
An die DRV-Experten:
Es wäre hilfreich, wenn diese einmal klipp und klar benennen könnten, was nun mit den 3 Std. gemeint ist bei voller Erwerbsminderungsrente. 3.0 oder 2.59 oder doch was anderes? Wie ist hier die Gesetzeslage - auf was beruft sich die DRV? Vielen Dank für eine verbindliche Auskunft.
Glücklicherweise wurde das "Erwerbsunfähig" abgeschafft und durch "Erwerbsgemindert" ersetzt. Nur bis Sie das kapieren wird es wohl noch dauern.
Ja, ein bisschen Unverständnis gibt es auch nicht..... ;-)
Gruß
w.
. Ob es nun unfähig oder gemindert oder Invalidität heißt ist doch völlig Boogie. Es gibt aber nur arbeiten können oder nicht. Zumindest beim Gutachter wird so argumentiert. Auch wenn es 10mal erlaubt ist unter 3 Stunden zu arbeiten, es ist falsch falsch falsch!Entweder man ist erwerbsunfähig oder nicht. Ein bißchen schwanger gibt es auch nicht.Glücklicherweise wurde das "Erwerbsunfähig" abgeschafft und durch "Erwerbsgemindert" ersetzt. Nur bis Sie das kapieren wird es wohl noch dauern. Ja, ein bisschen Unverständnis gibt es auch nicht..... ;-) Gruß w.
@ Wersonst:
Zitat §55:
"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."
Nein, es ist eben NICHT eindeutig bzw. sagt es das leider nicht klipp und klar aus. Ist wohl auch schier unmöglich. Erstens steht hier nicht, wie viel man nun arbeiten darf, zweitens scheiden sich die Geister hier in den allermeisten Beiträgen dazu, drittens sind Gesetzgebung und -auslegung des öfteren mal indifferent. Deshalb noch einmal meine Bitte an die Experten, sich hierzu zu äußern.
@ Schorsch:
Wenn Ihrer Ansicht nach die Gesetzeslage so eindeutig ist, dürfte es ja auch kein Problem für Sie sein, wenn die Betroffenen exakt 2,599999999999999 Std./tägl. arbeiten gehen, solange das ihre Gesundheit und der Arbeitsmarkt hoffentlich auch hergibt. Damit gibt sich niemand in Ihren Augen der Lächerlichkeit preis - denn jeder Mensch hat genau das Recht dazu, nämlich seine 3 Std. (oder knapp 6 bei teilw. EM) arbeiten zu dürfen (und leider auch in vielen Fällen zu müssen), sofern er/sie das gesundheitlich schafft.
Tja, Schorsch - so ernst nehmen Sie die Aussage des auch von Ihnen zitierten Gesetzes dann wohl doch nicht. Und Ihrer Ansicht nach dann auch die gesamte Institution der DRV nebst Gutachtern nicht. Ist ja lustig. Hieße auch, dass diejenigen, die eine kl. EM bekommen, Ihrer Meinung nach ebenfalls nicht knapp unter 6 Std. arbeiten sollten, weil dann die DRV und bestellten Ärzte alle empört aufschreien würden. Steht aber nun mal so da im betreffenden Paragrafen.
Meine Frage geht lediglich an die Experten, wie es möglich sein kann, dass hier jede und jeder etwas anderes in §43 SGB VI hineininterpretiert - und wie es denn eigentlich gemeint ist?
Deswegen isses eben nicht richtig. Sinn dieser Rente ist, nicht mehr arbeiten zu können. Irgendwelcher Stundenpopanz erlaubt es ja doch und steht damit im Widerspruch des ganzen Konstruktes. Dann müsste auch die Grundsicherung bei Erwerbsminderung gekürzt werden und das Amt Verweisst den Begehrenden darauf, dass er ja noch in der Lage ist seinen Bedarf zu senken und trotz Erwerbsminderung 2:50 arbeiten und 6300 Euro im Jahr dazuverdienen kann.
Wie schon geschrieben, Gesetzeslage ist eindeutig! Bei voller Erwerbsminderung 2h59Min/täglich ist gemäß Gesetzeslage OK, 3h00Min/täglich eben nicht.
Somit gibt es über die Gesetzeslage nichts zu diskutieren und interpretieren.
Alles weitere ist dem Rentenbescheid und der sozialmedizinische Beurteilung zu entnehmen. Danach können - im Gesamtbild - selbst 2h/täglich Rentenschädlich sein.
Ja, so sehe ich das ja auch inkl. individueller Gesamtbeurteilung - aber es gibt hier immer wieder Diskussionen dahingehend, die einen so, die anderen so; deshalb wollte ich eben nachfragen.Meine Frage geht lediglich an die Experten, wie es möglich sein kann, dass hier jede und jeder etwas anderes in §43 SGB VI hineininterpretiert - und wie es denn eigentlich gemeint ist?Wie schon geschrieben, Gesetzeslage ist eindeutig! Bei voller Erwerbsminderung 2h59Min/täglich ist gemäß Gesetzeslage OK, 3h00Min/täglich eben nicht. Somit gibt es über die Gesetzeslage nichts zu diskutieren und interpretieren. Alles weitere ist dem Rentenbescheid und der sozialmedizinische Beurteilung zu entnehmen. Danach können - im Gesamtbild - selbst 2h/täglich Rentenschädlich sein.
Meine Frage geht lediglich an die Experten, wie es möglich sein kann, dass hier jede und jeder etwas anderes in §43 SGB VI hineininterpretiert - und wie es denn eigentlich gemeint ist?[/quote]
Wie schon geschrieben, Gesetzeslage ist eindeutig! Bei voller Erwerbsminderung 2h59Min/täglich ist gemäß Gesetzeslage OK, 3h00Min/täglich eben nicht.
Somit gibt es über die Gesetzeslage nichts zu diskutieren und interpretieren.
Alles weitere ist dem Rentenbescheid und der sozialmedizinische Beurteilung zu entnehmen. Danach können - im Gesamtbild - selbst 2h/täglich Rentenschädlich sein. [/quote]
Ja, so sehe ich das ja auch inkl. individueller Gesamtbeurteilung - aber es gibt hier immer wieder Diskussionen dahingehend, die einen so, die anderen so; deshalb wollte ich eben nachfragen.
Hallo Nicky,
Gesetzestext ist das eine, Auslegungen dazu das andere. Hier finden Sie mehr als den bloßen Gesetzestext:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R0&id=%A7%2043%20Rente%20wegen%20Erwerbsminderung%20%205%20235
Unter R.2, R.3, R.10 finden Sie etwas mehr Inhalt/Informationen zur Frage 'EM ./. Beschäftigung', als hier in den 'Gefühlswelten' einiger Teilnehmer ;-)
Gruß
w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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