Eine Arbeit dürfen Sie aufnehmen. Bezüglich Übergangsgeld möchte ich auf das Rundschreiben der Rentenversicherungsträger verweisen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/05_fachmitteilungen_rundschreiben/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.html?nn=37110