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Darf RV schulische Umschulung ablehnen?

von Jens14.06.2008 | 22:50
1471 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Umschulung. Darf mein Kostenträger (Dt Rentenversicherung) eine schulische Umschulung in einem BfW mit der Begründung "da sind die allgemeinen Kosten zu hoch" ablehnen? Darf der Kostenträger darauf beharren, dass ich meine Umschulung in einem Betrieb ableisten muss? Schonmal Danke für Ihr Interesse. mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jens,

den Aussagen von Maria und Realist kann ich mich nur anschließen...

2 Antworten

Mariaam 15.06.2008 | 10:36
Wenn die betriebliche Umschulung gleichwertig ist, muss er das sogar. Aufgrund des Grundsatzes der Sparsamkeit und der sachgerechten Mittelverwendung ist die DRV verpflichtet, immer das kostengünstigste Mittel zu wählen, um das Reha-Ziel zu erreichen. Im übrigen sollten Sie bedenken, dass das Reha-Ziel bei Ihnen nicht der erfolgreiche Abschluss Ihrer Umschulung ist sondern die Arbeitsaufnahme in Ihrem Umschulungberuf. Und da sind die Chancen bei einer betrieblichen Umschulung einfach höher.
Realistam 15.06.2008 | 13:36
Selbstverständlich darf er das! Jeder Versicherte hat ein Recht darauf, dass mit seinen Beiträgen sparsam umgegangen wird. Und eine betriebliche Ausbildung kann sogar qualitativ hochwertiger (weil praxisnäher(!)) sein als eine Gruppenumschulung in einem BfW. Warum sträuben Sie sich denn so sehr dagegen? Nach der Umschulung müssen Sie ja schließlich auch in einem "normalen" Betrieb arbeiten!
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