Hallo Ypsilon,
wie von „Agnes“ bereits beantwortet, gilt für die Rentenversicherung § 45 SGB X.
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Hallo Ypsilon,
wie von „Agnes“ bereits beantwortet, gilt für die Rentenversicherung § 45 SGB X.
Gilt für die Rentenversicherung eigentlich das Sozialgesetzbuch oder das Verwaltungsverfahrensgesetz oder beides? Oder gilt das eine nur, wenn in dem anderen nichts über den Fall steht?lWenn ich sie richtig verstanden habe, gilt für die RV also zunächst einmal das Verwaltungsverfahrensgesetz als Grundlage bzw. allgemeieres Recht und da wo es eine spezielle Regelung gibt, verdrängt das Sozialgesetzbuch das Verwaltungsverfahrnsgesetz. Richtig?
Was beides die Rentenversicherung hat...In erster Linie gilt für die RV das Recht des Stärkeren..Wobei der Stärkere derjenige ist, der mehr Geld oder die besseren Beziehungen hat.
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