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Experten-Antwort

Das eine oder das andere?

von Ypsilon23.06.2012 | 13:27
1955 Ansichten
9 Antworten

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Gilt für die Rentenversicherung eigentlich das Sozialgesetzbuch oder das Verwaltungsverfahrensgesetz oder beides? Oder gilt das eine nur, wenn in dem anderen nichts über den Fall steht?l

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ypsilon,

wie von „Agnes“ bereits beantwortet, gilt für die Rentenversicherung § 45 SGB X.

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8 Antworten

Arthuram 23.06.2012 | 17:08
In erster Linie gilt für die RV das Recht des Stärkeren..
Ypsilonam 23.06.2012 | 19:24
Gilt für die Rentenversicherung eigentlich das Sozialgesetzbuch oder das Verwaltungsverfahrensgesetz oder beides? Oder gilt das eine nur, wenn in dem anderen nichts über den Fall steht?l
Wenn ich sie richtig verstanden habe, gilt für die RV also zunächst einmal das Verwaltungsverfahrensgesetz als Grundlage bzw. allgemeieres Recht und da wo es eine spezielle Regelung gibt, verdrängt das Sozialgesetzbuch das Verwaltungsverfahrnsgesetz. Richtig?
Arthuram 23.06.2012 | 20:03
In erster Linie gilt für die RV das Recht des Stärkeren..
Wobei der Stärkere derjenige ist, der mehr Geld oder die besseren Beziehungen hat.
Was beides die Rentenversicherung hat...
Ypsilonam 24.06.2012 | 12:34
dann will ich mal konkret werden, gilt folgender Absatz des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes auch für die Rentenversicherung § 48 Absatz 4): Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. Dies gilt nicht im Falle des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1. Im Sozialgesetzbuch steht dieser Absatz nämlich nicht. Diese kürzere Frist kann für mich von Vorteil sein. Deshalb meine Frage.
Agnesam 24.06.2012 | 13:26
Hallo Ypsilon, im Sozialrecht gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbücher. Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt hier nicht. Konkret heißt dies in Ihrem Beispiel: § 45 SGB X Agnes
W*lfgangam 25.06.2012 | 19:47
...oder schlicht und einfach: Spezial- vor Allgemeinvorschrift - oder ist das heute kein Bestandteil mehr in der (juristischen) Ausbildung ;-) Als womöglich Fachfremder/Neuankömmling im Rechtsbereich/Auslegungen mögen Sie mir diesen Einwand verzeihen. Gruß w.
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