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Experten-Antwort

Das ist unfair

von Moss195402.02.2014 | 14:54
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin auch EM Bestandsrentner mit 1230 Euro Rente. Natürlich habe ich auch 10,8 % Abzüge. Es ist für mich nicht in Ordnung, das zukünftige EM Rentner auch noch doppelt bevorzugt werden. 1. Rente ohne Abzüge ab 63 und gleichzeitig auch noch verlängerte Zurechnungszeit um 2 Jahre. Sehe ich das richtig ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moss1954,

zunächst vorweg auch hier der Hinweis, dass die geplanten Neuregelungen sich erst am Anfang des gesetzgeberischen Verfahrens befinden und noch nicht klar ist, wie die entgültigen Regelungen aussehen werden, die dann letztlich im Gesetz klanden werden.

Zum pro und contra hat Herz1952 recht schön aufgezeigt, wie sich Renten aus gesundheitlichen Gründen in der Vergangenheit entwickelt haben und wie das zum Vorteil bzw zum Nachteil der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner gewirkt hat.

Fakt ist, dass es schon viele, viele, viele, viele Regelungen gab, die uns in Zukunft nicht begünstigt haben und die wir alle als ungerecht empfinden. Nur ein Beispiel dazu: Warum soll ich meine Rente in 2040 voll versteueren?? Auch das ist ungerecht im Vergleich zu heutigen Rentnern.

Aber es geht nicht um das persönliche Gerechtigkeitsempfinden. Es geht einfach auch darum, dass der Gesetzgeber auch die Möglichkeit braucht, Änderungen wirken zu lassen.

Schauen wir mal ob im Gesetzgebungsverfahren noch irgendetwas für Bestandsrentner eingearbeitet wird.

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22 Antworten

Auch EM-Rentnerinam 02.02.2014 | 15:04
Das ist ja wohl der absolute Quatsch. Die zukünftigen EM-Rentner können doch wohl überhaupt nichts für diese Rentenreform. Wenn etwas unfair ist, dann ist es diese neue Gesetzgebung und die Benachteiligung der EM-Bestandsrentner. Aber vielleicht haben Sie es auch nur falsch formuliert.
Der Gerätam 02.02.2014 | 15:19
Fakt ist, dass die EM-Rentner ab 01.07.2014 mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können.
Kleinrentneram 02.02.2014 | 15:27
Wenn Sie 1230 Euro FRÜHrente beziehen, dann hören Sie auch zu jammern. Die meisten Arbeitnehmer müssen für weniger Geld hart arbeiten!
Lizam 02.02.2014 | 16:26
1230 Euro Frührente, was wollen Sie noch. Andere kommen mit 65 nicht auf diese Rente.
Herz1952am 02.02.2014 | 17:45
Moss1954, Ein EM-Rentner, der vor 63 Jahre eine diesbezügliche Rente erhält, geht praktisch mit Beginn dieser EM-Rente in Rente. Er kann nicht mehr mit 63 nochmal "in Rente gehen". Bei der Zurechnungszeit handelt es sich um die fiktive Hochrechnung bis 62 Jahre, wenn er vor dieser Zeit erwerbsgemindert wird. Es sind bei Rente 63 auch 45 Jahre Beitragspflicht nötig und nur kurze Unterbrechungen erlaubt (wird noch "ausgetüftelt). Übrigens werden die Beitragspunkte Bewertung aufgrund der Verbesserung der übrigen Renten auch bei uns nicht mehr bzw. weniger stark steigen. Die Zurechnung von 2 Jahren hängt mit der Regel-Rentenerhöhung von 65 auf 67 zusammen. Wenn ich morgens in die Zeitung gucke, sehe ich, dass unsere Jahrgänge verstärkt in den schwarz umrandeten Kästen stehen. Rente mit 67, für die allermeisten eine Illusion. Wir liegen mit unserer Rente nur deshalb so hoch, weil wir entweder durch Zeitaufwand im Unternehmen, und/oder Weiterbildung (auf eigene Kosten) ca. 25 % über Durchschnitt aller Versicherungspflichtigen lagen. Vielleicht müssen wir deshalb auch mit unserem wertvollsten Gut, nämlich Gesundheit, dafür bezahlten. Verstehe aber auch den Neid derer, die über 40 Jahre gearbeitet (auch 45 Jahre) gearbeitet haben und weniger Rente erhalten. Das allgemeine Niveau wurde nämlich auch gesenkt. Das letzte Wort, dass wir "Beständler" leer ausgehen ist auch noch nicht gesprochen. Herz1952
Fliegenklatscheam 02.02.2014 | 20:26
Träumen Sie ruhig weiter! Wie weit zurück sollte man denn Ihrer Meinung nach bestehende EM-Renten neu berechnen? Bei den EM-Renten ab 2001 werden beispielsweise längere Zurechnungszeiten anerkannt als bei den früheren BU-Renten, die dafür allerdings abschlagsfrei waren. Sollen die jetzt - Ihrer Meinung nach - auch nachträglich besser gestellt werden? Ihnen ist offenbar nicht bekannt, dass unser Rentenrecht schon unzählige Male verändert wurde. Mal betraf es die Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, dann die Berücksichtigung der Erziehungszeiten und jedesmal galten diese Regelungen AB einem bestimmten Stichtag, ohne dass irgendjemand "UNGERECHT" geschrien hat. Aber jetzt, wo es um eine Verbesserung für NEU-Rentner geht, sollen diese Änderungen ganz selbstverständlich rückwirkend gelten? Bisher trafen die NEU-Rentner nur NEGATIVE Änderungen. Und jetzt sind es ausnahmsweise mal POSITIVE Änderungen. JA UND?
fritzam 02.02.2014 | 22:02
Warum stellt man nicht einfach alle EM Renten gleich? z.B ALLE 10,8% Abschlag, ALLE 61 Jahre Hochrechnung . Das Könnte evtl auch nicht mehr kosten und wär gerecht und man hätte ein Einheitliches System.
Herz1952am 03.02.2014 | 01:57
Fliegenklatsche, die Werte, die man für die Hochrechnung benötigt, sind bereits gespeichert. Bei über 60-jährigen muss nur noch ermittelt werden wie viele Monate hochzurechnen sind. Der Wert hierfür ist ebenfalls gespeichert. Für die Abschläge (10,8% ist der Höchstabschlag) müssen die Anzahl der zugerechneten Monate mit 0,3 multipliziert werden. Von Nachträgen bis 01.07.14 war nie die Rede. Kann sein, dass ich noch eine Kleinigkeit vergessen habe. Ist beim jetzigen Stand auch nicht wichtig. Ich habe in den 70er Jahren schon EDV-Programme geschrieben, die vom Ablauf her komplizierter waren. Es brauch auch keine Rückrechnung oder so erfolgen. Die meisten Werte Werte sind bei Bestands-EM-Rentner schon gespeichert. Und selbst wenn noch eine komplette Neuberechnung durchgeführt werden sollte, ist dies auch kein Problem. Die Kontenklärung ist ja schon lange erfolgt und gespeichert. Mag sein, dass ich träume und vielleicht erlebe ich es auch nicht mehr, insbesondere wenn ich nur noch die Klage einreichen kann. Aber ich wäre froh, wenn meine Frau auch noch ein paar € davon hätte. Mein Haltbarkeitsdatum ist schon lange abgelaufen. Herz1952
Herz1952am 03.02.2014 | 02:50
Fliegenklatsche, die alte volle BU-Rente war wesentlich günstiger. Der Abschlag von 10,8% bei mindestens 3 Jahren Zurechnung haut alles in den Boden. Selbst die Deutsche Rentenversicherung Bund hat festgestellt, dass das EM-Renten-Niveau von 2001 bis 2013 erheblich gesunken ist. Davor wurde zwischen 55 und 60 eine 2/3 Anrechnung gemacht. Und was heißt rückwirkend? Ab 1.7.2014 ist doch nicht rückwirkend. Nochmal: es wurde zwar stufenweise bis 60 hochgerechnet, gleichzeitig wurden die Abschläge erhöht. Die Hochrechnung hat das bei weitem nicht wettgemacht. Bei Betriebsrenten gab es sogar rückwirkend eine gravierende Verschlechterung. Es gab auch mal ein Gesetz (Berücksichtigung von Sonderzahlungen bei Lohnersatzleistungen) das ging zwei mal an das Bundesverfassungsgericht. Das erste Gesetz war so formuliert, dass es keinen praktischen Fall gab, bei dem die mit Beiträgen belasteten Sonderzahlungen sich auf Krankengeld bzw. ALG I angerechnet wurde. Bei Insolvenzen mussten die Arbeitnehmer z.T. 200 Stunden in den Wind schreiben. (aufgelaufenes Zeitguthaben wird nicht ins Insolvenzgeld eingerechnet) Mit voller BU-Rente meine ich einen Rentenzugang mit Faktor 1,0. So wie jetzt bei voller EM-Rente. (Bei BU gab es Abstufungen). Herz1952
Herz1952am 03.02.2014 | 02:19
An Fritz, ist wohl gut gemeint, aber ungerecht. Es gibt auch EM-Rentner, die z.Zt. keinen Abschlag haben (über 60 EM-Renteneintritt). Diese wären eindeutig benachteiligt. Das würden auch 3 Jahre Zurechnung nicht wettmachen. Was ist schon gerecht. Wäre ich mit 57 berentet worden hätte ich genau so viel Prozente Abschlag wie mit 53 oder 40. Der eine hat "Rücken" womöglich mit öfters starken Schmerzen und der andere hat ein immer schwächer werdendes Herz z.B. durch mehrere starke Infarkte. Ersterer hat eine wesentlich längere Lebenserwartung. Wie ich bei Fliegenklatsche schon ausgeführt habe, dürfte das "Rechnen" das geringste Problem sein. Aber ich lasse mich von Vorständen nicht veräppeln, bzw. ich scheue mich nicht vor großen Tieren. Auch wegen Medikamenten hatte ich schon mit Prof. Dr. XX zu tun. Herz1952
Rentner im Jahr 2063am 03.02.2014 | 11:12
Voll ungerecht, die Rentner von heute haben früher sogar für einen Liter Benzin nur 99 Pfennig bezahlt!!!! Und ich???? Ich weiß nichtmal was ein Pfennig sein soll...
tonyam 03.02.2014 | 19:34
Hallo betroffene EM-Rentner, ich kann nur sagen, steht auf, macht das Maul auf und wehrt Euch. Bringt Euren zuständigen Abgeordneten auf Trab und setzt die Sozialverbände und Parteien unter Druck, bei denen Ihr Mitglied seid. Ich habs gemacht, ob’s was bringt weis ich nicht, ich hab aber was getan. Hier rumjammern und Sprüche klopfen bringt schon mal überhaupt nichts. Es bringt auch nichts, wenn hier manche kundtun, dass sie die Größten sind und was weis ich schon mit irgendwelchen Professoren angestellt haben. Damit kommen wir nicht weiter. Sorry, aber ich musste das jetzt mal sagen.
Herz1952am 03.02.2014 | 23:28
Hallo Tony, ich wollte damit nicht sagen, dass ich der größte bin, sondern dass man sich trauen sollte, was zu unternehmen. Damals ging es bei mir um ein sehr teures Medikament. Es war Prof.Dr. Glaeske von der Uni Bremen. Aber was der mir geantwortet hat, von wegen Generika etc. das schlug dem Fass den Boden aus (Äpfel mit Birnen verglichen). Aber so verhält es sich auch mit den Abgeordneten, die meistens von der Sache selbst keine Ahnung haben. Es ist zum Teil sehr frustrierend wie ausweichende Antworten gegeben werden oder an andere Stellen verwiesen wird. Zum Beispiel Frau Nahles kann das sehr gut. Auf der einen Seite SPD-Vorstandsmitglied und müsste über EM-Renten Bescheid wissen. Verweis aber fast immer auf ihr Ministerium oder geht auf den Sinn der Fragen nicht ein. Ähnliche Erfahrungen mit Vorstand der SPD gemacht. Ok, hier habe ich mit dem Vorstandssekretariat gesprochen. Habe auch 2 E-Mails geschrieben. Es kam nicht einmal eine Empfangsbestätigung, die ich angefordert habe. Außerdem sagte sie lapidar: eine Gesetzesänderung erfolgt immer nur für die Zukunft, was eigentlich gar nicht stimmt. Ein Forumsmitglied bekam die Antwort, es wäre zu viel Aufwand, das neu zu berechnen. Als ich das gelesen habe, schrieb ich sofort wieder eine Mail an den Vorstand, und habe angeboten, den Programmablauf für die Änderungen mit auszuarbeiten. Eigentlich bräuchte es nur beschlossen werden (und finanziert), die Kleinarbeit sind auch genug und fähige Leute da, die solche Ablaufpläne auch an Rechenzentren weitergeben. In diesem Fall wäre halt das eigene RZ. Sie kennen wahrscheinlich auch den Spruch mit dem Ochsen, dem man ins Horn petzt. Herz1952
Herz1952am 03.02.2014 | 23:41
Hallo Tony, bekam soeben Antwort von der SPD, sie können sich nicht vorstellen, dass das Forumsmitglied eine solche Antwort erhalten hat (ich schon). Aber Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Anschrift und Tel.-Nr. sind dabei. Immerhin. Herz1952
Suppentopfam 04.02.2014 | 01:10
Vielleicht hat er ja auch für diese Rente gearbeitet und dementsprechend HOHE Beiträge zu RV gezahlt...alles klar?
Suppentopfam 04.02.2014 | 01:11
Hallo Ich bin auch EM Bestandsrentner mit 1230 Euro Rente.
Wenn Sie 1230 Euro FRÜHrente beziehen, dann hören Sie auch zu jammern. Die meisten Arbeitnehmer müssen für weniger Geld hart arbeiten!
Vielleicht hat er ja auch für diese Rente gearbeitet und dementsprechend HOHE Beiträge zu RV gezahlt...alles klar?
Suppentopfam 04.02.2014 | 01:12
Vielleicht hat er ja auch für diese Rente gearbeitet und dementsprechend HOHE Beiträge zu RV gezahlt...alles klar?
GroKoam 04.02.2014 | 10:49
Heul doch.
Frau Gröfazam 04.02.2014 | 18:28
ha, ha - wer behauptet denn, daß es bei der Altersrente oder Betriebsrente oder Riester fair zugeht? Da wird gemauschelt, geschoben und getreten, Wasser abgegraben und geheuchelt. Ein bischen Beitrag sollte man auch schon gezahlt haben. Ansonsten wäre die ganze Mauschelei zu offensichtlich.
chefcheam 07.04.2014 | 14:50
EU Rentner vor 1.7.2014 sind halt Menschen zweiter Klasse. Vielen Dank an die KROKO.Sie sind halt selbst dran Schuld das Sie schwerbehindert und Krank sind.
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