Hallo suchenwi,
theoretisch könnte die Rentenversicherung sicherlich auch gezahlte Beiträge (freiwillige Beiträge oder Sonderzahlungen) an die Finanzverwaltung melden. Dies ist zur Zeit gesetzlich nicht vorgesehen.
Aktuell melden die Rententrägen (müssen melden) jeden Leistungsbezug (Renten, aber auch zB Beitragserstattungen). Ob der Gesetzgeber hier die Meldepflichten irgendwann auf gezahlte Beiträge erweitert und damit die Nachweispflicht gegenüber der Finanzverwaltung erleichtert, bleibt abzuwarten.
Und übrigens:
Es gab/gibt auch schon Stimmen, die fordern, dass die Rententräger, ähnlich wie der Arbeitgeber, einen Einkommenssteuerabzug vornehmen sollen (also Besteuerung direkt an der Quelle). Rentner*innen müssten dann individuell im Rahmen der Steuererklärung prüfen lassen, ob der Steuerabzug korrekt, zu niedrig oder zu hoch war (quasi wie Arbeitnehmer auch). Es ist also viel im Gespräch, in der Diskussion und im Fluss. Mal abwarten was da auf die nächsten Jahre noch alles kommt.