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Experten-Antwort

Datum des Rentenantrages

von Martina S.22.01.2011 | 21:06
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3 Antworten

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Am 01.11.2010 wurde der Antrag auf Erwerbsminderungsrente (zum 01.11.2010) gestellt. Die gutachterliche Feststellung der Erwerbsminderung durch die DRV war bereits erfolgt. Erst am 21.12.2010 kam die Eingangsbestätigung des Antrages zum 16. 12. 2010 von der DRV („…am 16.12. 2010 habe ich Ihren Antrag vom 01.11. 2010 erhalten…“). Der Antrag lag also wohl recht lange ungelesen auf dem Posteingangsstapel. Ab wann werden nun die Rentenzahlungen berechnet, ab Antragstellung oder ab bestätigtem Antragseingang (Öffnen des Schreibens) sechs Wochen später? Gibt es da vielleicht Erfahrungswerte? Übrigens, im gleichen Briefumschlag wie der Rentenantrag wurde auch der Antrag auf Klärung des Versicherungsverlaufes abgesandt. Die Eingangsbestätigung dafür aber kam bereits nach zehn Tagen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina S.,

wenn der Antrags am 01.11.2010 bei der Rentenversicherung eingegangen ist, ist dies auch das maßgebliche Datum für den Rentenbeginn. Der Posteingang wird immer tagesgenau registriert.

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2 Antworten

Anitaam 23.01.2011 | 14:35
Wenn der Versicherungsverlauf offensichtlich nicht schon früher geklärt war (sonst hätten Sie den Antrag sicher nicht parallel gestellt), wird es mit der Rente vermutlich ohnehin noch dauern.
-_-am 23.01.2011 | 02:10
:P Nein, sicher nicht. Rentenanträge werden sofort nach Eingang bearbeitet. Das Datum der Bestätigung ist nicht das Datum des Öffnens. Ein Rentenversicherungsträger hat es aber offenbar nötig, die Laufzeiten von Rentenanträgen durch Statistiktricks zu fälschen und hat den Rentenantrag aus dem Grunde mit einem falschen Eingangsdatum erfasst. Auf diese Weise verringert sich die Laufzeit in der statistischen Erfassung um 6 Wochen. Für Sie ist das aber völlig ohne Bedeutung. Maßgeblich ist das Datum der tatsächlichen Antragstellung. Das bestätigt meine Ausführungen. Es fragt sich aber, warum Ihr Rentenversicherungsträger sich das Porto nicht spart. Von der Eingangsbestätigung haben weder Sie, noch Ihr Rentenversicherungsträger etwas, es sei denn, die Laufzeit wäre erheblich außerhalb üblicher Bearbeitungszeiträume. Wenn dann auch noch Verwirrung gestiftet wird, weil die Daten nicht zutreffen, kann man sich nur an den Kopf fassen.
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