Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Dauer bis zurm Reha beginn

von Anni Falter14.08.2017 | 17:23
763 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo,Ich habe heute bei der LVA angerufen wegen meines Rehaantrag.Da sagte man mir der wäre beim Arzt. Wie lange dauert das ungefähr.Die Reha sollte möglichst schnell gemacht werden nach einem Autounfall. Damit meine bewegung meiner Hand verbessert wird .Da ich so nicht als Busfaherin weiter arbeiten kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Falter,

der zuständige Rentenversicherungsträger ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Vorliegen des vollständigen Antrags zu entscheiden. Sofern ein Gutachten eingeholt werden muss, innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens.

Die Bearbeitungszeiten sind jedoch oftmals auch kürzer, das ist immer vom Einzelfall abhängig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 14.08.2017 | 18:58
Das weiß niemand im Forum. Aber wenn es um die Beweglichkeit der Hand geht könnte Ihr Arzt Ihnen doch auch daheim Ergotherapie und Co verschreiben.
Fortitude oneam 14.08.2017 | 19:30
Hallo Anni Falter, die Bezeichnung LVA ist veraltet. In der Tat Sie liegen richtig. Mit einer Hand als Busfahrerin geht gar nicht. Bisher haben Sie alles richtig gemacht. Haben sich nach dem Sachstand erkundigt. Hätten aber hartnäckig bleiben sollen. Und jetzt wollen Sie hier im Forum sich erkundigen wie lange das dauert? Das geht gar nicht. Woher auch. Einfach dort nochmal anrufen. Klappt bestimmt. Definition LVA: Landesversicherungsanstalt (LVA) war in Deutschland die Bezeichnung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Durchführung der Versicherung der abhängig beschäftigten Arbeiter sowie der gesetzlich pflichtversicherten selbständigen Handwerkerund Gewerbetreibenden zuständig waren; bis 30. September 2005 bestanden 22 regional zuständige LVA. Ab 1. Oktober 2005 wurde die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland neu geregelt. Die Landesversicherungsanstalten sind seitdem als rechtlich selbständige Regionalebene Teil der neuen Organisation Deutsche Rentenversicherung. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
=//=am 15.08.2017 | 13:28
Übrigens, selbst wenn Sie eine Bewilligung der Reha bekommen, heißt das noch lange nicht, dass Sie sofort nach Erhalt des Bescheides in Reha können. Die Termine für die Reha vergibt die zuständige Reha-Klinik und nicht die DRV.
=//=am 15.08.2017 | 13:25
Wann haben Sie denn den Reha-Antrag gestellt? Haben Sie eine "normale" med. Reha-Maßnahme beantragt oder handelte es sich um eine Anschlußheilbehandlung (AHB) nach einem Klinikaufenthalt? War es ein privater oder ein Arbeitsunfall? Bei letzterem wäre die BG zuständig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026