Bezüglich der Höhe der Erwerbsminderungsrente und der Altersrente sollten Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort kann man Ihnen die Höhe der Renten berechnen und individuell die Anspruchsvoraussetzungen prüfen. Es gibt bestimmte Vertrauensschutzregelungen, bei deren Erfüllung auch mit dem 60.Lebensjahr und Vorliegen einer 50 %igen Schwerbehinderung eine Rente abschlagsfrei gezahlt werden kann.
Auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente können Sie später in die Altersrente wechseln.
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