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Experten-Antwort

Dauer einer LTA

von Schneeflocke25.03.2018 | 09:59
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich nehme zur Zeit an einer BIT-Maßnahme teil. Ich wurde nicht darüber aufgeklärt, was passiert, wenn ich dadurch keinen Arbeitsplatz finde. Nun kam Post von der DRV, ich solle mich rechtzeitig arbeitsuchend melden. Das Arbeitsamt ist der Meinung, dass die DRV solange für mich zuständig ist, bis ich einen Arbeitsplatz habe. Laut der Seminarleitung muss ich beim letzten Praktikum ein Jobangebot haben und alles nehmen, was kommt. Auf meine Einschränkungen wird keine Rücksicht genommen. In jedem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass ich ohne Praktikum aus der Maßnahme fliege. Ich stehe ziemlich unter Druck und habe Angst, dass ich einen Arbeitsplatz annehmen muss, der mich mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen überfordert. Was passiert nach einer erfolglosen LTA, gibt es die Möglichkeit eine Verlängerung zu bekommen? Der Erfolg hängt auch von aktuellen Arbeitsmarkt ab, und da sieht es im Moment für Menschen ohne Qualifikation nicht gut aus. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Schneeflocke,

Ihre Unsicherheit ist nachvollziehbar.

Im Zusammenhang mit Ihrer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt steht Ihnen jedoch mit Ihrer Rehafachberaterin bzw. Ihrem Rehafachberater ein kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Nutzen Sie bitte diese Verbindung und klären Sie Ihre Fragen mit ihr bzw. ihm direkt. Denn Ihr/e Rehafachberater/in kennt Sie, Ihre Situation und den Stand der Maßnahme am allerbesten.

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5 Antworten

Fortitude oneam 25.03.2018 | 12:03
Hallo, auch für Menschen ob mit oder ohne Qualifikation, besteht meistens die Hoffnung, trotzdem eine adäquate Arbeit zu finden. Ob es eine Verlängerung einer LTA Maßnahme gibt, das müssten Sie am besten mit Ihrem Reha Fachberater erörtern. Alles Gute. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Grokoam 25.03.2018 | 12:51
Angst vor dem Arbeiten gilt nicht als Einschränkung.
???am 25.03.2018 | 18:56
"Nun kam Post von der DRV, ich solle mich rechtzeitig arbeitsuchend melden." Das ist ganz normal, diese Schreiben gehen automatisch raus. Laut Gesetz müssen Sie sich ja arbeitslos melden, sobald Sie wissen, dass Sie Arbeitslosengeld brauchen werden. Tun Sie das nicht, kann das Arbeitlosengeld zumindest zeiteise gesperrt werden. Die DRV ist verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen. Also kein Grund zur Panik. "Das Arbeitsamt ist der Meinung, dass die DRV solange für mich zuständig ist, bis ich einen Arbeitsplatz habe." Das gilt aber nur für Kurse, Bewerbungskosten ... . Für die Vermittlung ist das Arbeitsamt immer noch zuständig. Und die müssen auch Ihre gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen. "Laut der Seminarleitung muss ich beim letzten Praktikum ein Jobangebot haben und alles nehmen, was kommt." Das kann ich so nicht ganz verstehen. Eigentlich sollte bei jedem Praktikum eine gewisse Übernahmechance bestehen. Sie gehen da ja nicht hin, um ein paar Praktika zu machen sondern um eine Arbeit zu finden. Und wenn man wirklich eine Arbeit will, greift man doch gerade im Praktikum nach jedem Strohhalm den es gibt. "Auf meine Einschränkungen wird keine Rücksicht genommen." Das würde dem Sinn der Maßnahme widersprechen. Durch LTA, und eine BIT ist eine LTA-Maßnahme, soll ein gesundheitlich passender Arbeitsplatz gefunden werden. Lassen Sie sich doch mal von der DRV Ihr Leistungsbild zuschicken. Vielleicht gibt es Unterschiede zwischen Ihrer Einschätzung und der der DRV. "In jedem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass ich ohne Praktikum aus der Maßnahme fliege." Wenn Sie sich um passende Praktika bemühen, gibt es in den allermeisten Fällen eigentlich kein Problem, auch etwas zu finden. Für die "Übernahmechance" wird ja gerade am Praktikumsanfang nicht gleich eine Einstellungszusage gefordert, sondern nur, dass ein grundsätzlicher Personalbedarf besteht. "Ich stehe ziemlich unter Druck und habe Angst, dass ich einen Arbeitsplatz annehmen muss, der mich mit meinen gesundheitlichen Einschränkungen überfordert." Das wäre um einen nicht der Sinn der ganzen Aktion und außerdem kann Sie niemand zwingen, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Wie die DRV und evtl. auch das Arbeitsamt dann darauf reagiert, ist wieder eine andere Frage. "Was passiert nach einer erfolglosen LTA, gibt es die Möglichkeit eine Verlängerung zu bekommen?" Es gibt keine Verängerung. Sie müssen sich dann wieder selbständig einen Arbeitsplatz suchen. "Der Erfolg hängt auch von aktuellen Arbeitsmarkt ab, und da sieht es im Moment für Menschen ohne Qualifikation nicht gut aus." Der Arbeitsmarkt für Menschen ohne berufliche Qualifikation wird seit Beginn der Automatisierung immer schlechter. Das habe schon ich vor über 30 Jahren in der Schule gelernt. Von daher ist jetzt nichts Neues. Im Gegenteil, derzeit ist der Arbeitsmarkt insgesamt recht gut und damit finden auch Unqualifizierte leichter eine Arbeit als z.B. vor 10 Jahren.
Schneeflockeam 29.03.2018 | 13:50
Vielen Dank, könnte einige Unklarheiten beseitigen. MfG
Flockeam 29.03.2018 | 16:10
Welche Unklarheiten hast du denn beseitigst? Danke. Grüße
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