Hallo Ulli,
das Gesetz sieht hier in § 14 SGB IX eine Frist von zwei Wochen nach Eingang des Leistungsantrages vor, innerhalb der der zuerst angegangene Rehabilitationsträger prüfen muss, ob er für die beantragte Leistung zuständig ist.
Allerdings vermute ich, dass Sie annehmen, dass die Mitgliedschaft bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen automatisch dazu führt, dass Ihnen die DRV keine Leistungen gewähren kann. Dem ist jedoch nicht so. Sofern Sie trotzdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben, ist seitens der DRV zu prüfen, ob keine Ausschlussgründe vorliegen und ob Sie auch die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfüllen.
Sollte im Zuge der Prüfung festgestellt werden, dass bei Ihnen keine Ausschlussgründe vorliegen und dass Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, dann würde Ihnen auch die DRV als zuständiger Leistungsträger eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligen.
Vielleicht kann ja auch einfach eine Nachfrage bei Ihrer zuständigen DRV Klärung bringen, weshalb Sie bislang noch keinen Bescheid bezüglich Ihres Antrages erhalten haben.
Gut erkannt.
Aber wie soll hier ein anonymes Forum weiterhelfen?
Es kann doch hier niemand weißsagen, was mit Ihrem Antrag passiert und wann das passiert.
Rufen Sie beim zuständigen RV-Träger an.
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