Hallo Mimi,
die Frage kann hier vom Forum aus nicht beantwortet werden.
Wie von anderen bereits geschrieben, hängt das von den jeweiligen Gegebenheiten bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger ab und auch von der Arbeitsweise der anfragenden Stelle.
Ein paar Anmerkungen zu den Ausführungen von "gut überlegen":
Natürlich steht es Ihnen frei, für Ihren Sohn einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Nur hilft Ihnen das mit Ihrem Anliegen nicht weiter. Wenn mangels Beiträgen ganz offensichtlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein können, bekommen Sie lediglich einen Ablehnungsbescheid, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In eine medizinische Prüfung tritt der Rentenversicherungsträger dabei nicht ein, da der Gesundheitszustand dann keine Rolle für die Ablehnung spielt.
Dass die Rentenversicherung trotz offensichtlich fehlendem Rentenanspruch das vorliegen von Erwerbsminderung prüft, kann dann tatsächlich nur von anderen Sozialleistungsträgern beantragt werden, die diese Aussage für ihre eigene Entscheidung benötigen (Grundsicherungsamt, Sozialamt, Jobcenter) und die dann auch die Kosten für diese gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung tragen. Einen solchen Anspruch haben Sie als Privatperson nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich kenne auch einiger solche Fälle. Da das auch Prüfärzte der DRV prüfen, dauert das auch seine Zeit, da diese Fälle auch nicht bevorzugt behandelt werden.
8-12 Monate sind keine Seltenheiten in der heutigen Zeit.
Wie gesagt sind nur die Erfahrungswerte aus meinem Umfeld.
Erfahrungsberichte werden Ihnen nicht helfen.... jeder Fall wird individuell geprüft und die verschiedenen Regionalträger haben sicherlich auch je nach Personalstand unterschiedliche Bearbeitungszeiten.
Stellen Sie (bzw. Ihr Sohn, da er schon volljährig ist, bzw. Sie als ggfs. Bevollmächtigte) also schnellstmöglich den Antrag (sofern noch nicht geschehen).
Fügen Sie entsprechende medizinische Unterlagen bei und teilen Sie der DRV auch mit, dass es hier vor allem auch um Ansprüche auf Grundsicherung geht. Warten Sie also nicht, bis 'von Amts wegen' ein Antrag gestellt wird.
Viel Erfolg und alles Gute!
Ah, ich habe die Information das ich gar keinen Antrag in Auftrag geben darf sondern nur entweder die Arge oder eben das Grundsicherungsamt. Antrag auf Grundsicherung läuft:) Vielen Dank! :)
Erfahrungsberichte werden Ihnen nicht helfen.... jeder Fall wird individuell geprüft und die verschiedenen Regionalträger haben sicherlich auch je nach Personalstand unterschiedliche Bearbeitungszeiten.
Stellen Sie (bzw. Ihr Sohn, da er schon volljährig ist, bzw. Sie als ggfs. Bevollmächtigte) also schnellstmöglich den Antrag (sofern noch nicht geschehen).
Fügen Sie entsprechende medizinische Unterlagen bei und teilen Sie der DRV auch mit, dass es hier vor allem auch um Ansprüche auf Grundsicherung geht. Warten Sie also nicht, bis 'von Amts wegen' ein Antrag gestellt wird.
Viel Erfolg und alles Gute!
Oh... kann es aber vielleicht sein, dass Sie da etwas falsch verstanden hatten? Denn Sie (bzw. Ihr Sohn) dürfen natürlich auch selbst einen Antrag stellen. Der würde aber 'abgeschmettert' werden, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeiten) nicht erfüllt sind. Deshalb war meine Empfehlung, dies mit Hinweis auf 'Grundsicherung' zu machen.
Bitte wenden Sie sich sonst auch zunächst einmal nur telefonisch an die zuständige DRV und vereinbaren einen Termin zur Aufnahme eines Antrages. Das kann auch telefonisch erfolgen (oder auch per Video-Chat) Und Sie würden im Gespräch dann 'verbindlich' erfahren, ob Sie es so wie vorgeschlagen selbst beantragen dürfen oder ob Sie (leider) tatsächlich abwarten müssten, bis das Amt für Grundsicherung sich bewegt.
Eine Terminvereinbarung mit der DRV können Sie auch über das Servicetelefon machen: 0800 1000 4800
Eine Alternative wäre ansonsten, Ihr Anliegen schriftlich an die DRV zu stellen (und ähnlich zu schildern wie hier im Forum). Dafür könnten Sie dieses online-Formular verwenden: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003
Sie erhalten am Ende eine Sendebestätigung, die als Eingangsbestätigung gilt und die Sie sich als PDF-Datei abspeichern können.
Dies würde dann auch bereits als 'Antrag' gelten, für den dann entsprechende Formulare und Unterlagen noch nachgereicht werden müssten. Damit machen Sie aber keinesfalls etwas verkehrt, denn 'schlimmstenfalls' erfahren Sie dann, dass doch abgewartet werden muss, bis ein Antrag vom Amt kommt (das Leben kann ja so herrlich unnötig kompliziert gemacht werden...)
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft, all diese Hürden zu meistern!
Vielen Dank für die Informationen:) Ich werde dort morgen sofort anrufen und mich schlau machen. Leider googlet man sich ja schwindelig und immer wieder ist von der Erwerbsminderungsrente aber kaum von reiner Feststellung auf Erwerbsminderung ( ohne finanzielle Leistung) die Rede. Man kennt sich halt zu wenig aus...:(
Hallo Mimi,
die Frage kann hier vom Forum aus nicht beantwortet werden.
Wie von anderen bereits geschrieben, hängt das von den jeweiligen Gegebenheiten bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger ab und auch von der Arbeitsweise der anfragenden Stelle.
Ein paar Anmerkungen zu den Ausführungen von "gut überlegen":
Natürlich steht es Ihnen frei, für Ihren Sohn einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Nur hilft Ihnen das mit Ihrem Anliegen nicht weiter. Wenn mangels Beiträgen ganz offensichtlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sein können, bekommen Sie lediglich einen Ablehnungsbescheid, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In eine medizinische Prüfung tritt der Rentenversicherungsträger dabei nicht ein, da der Gesundheitszustand dann keine Rolle für die Ablehnung spielt.
Dass die Rentenversicherung trotz offensichtlich fehlendem Rentenanspruch das vorliegen von Erwerbsminderung prüft, kann dann tatsächlich nur von anderen Sozialleistungsträgern beantragt werden, die diese Aussage für ihre eigene Entscheidung benötigen (Grundsicherungsamt, Sozialamt, Jobcenter) und die dann auch die Kosten für diese gutachterliche Stellungnahme der Rentenversicherung tragen. Einen solchen Anspruch haben Sie als Privatperson nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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