Dem Beitrag von user Schade ist zuzustimmen.
Erst der Praxistest wird Ihnen zeigen, wie lange man in Ihrem Fall tatsächlich bis zur Bescheidserteilung Zeit benötigt.
Ruifen Sie doch deshalb bei der zuständigen Sachbearbeitung an und erkundigen Sie sich nach dem Sachverhalt. Soweit innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung kein Bescheid erteilt wurde, kann beim zuständigen Sozialgericht Untätigkeitsklage erhoben werden.
MfG