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Experten-Antwort

Dauer Rentenverfahren

von renni19.03.2011 | 22:43
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5 Antworten

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Ich werde einen Antrag auf eine EM-Rente stelle, und überlege, ob ich die Arztbefunde direkt von meinen Ärzten hole und dem Antrag beilege ( was Geld kostet ) , oder die Befunde von der DRV angefordert werden . Ist das in der Regel ein deutlicher Zeitunterschied für eine Entscheidung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo renni,

vorhandene ärztlich Unterlagen/Berichte können sie selbstverständlich gern dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente beifügen. Zusätzlich weitere (ggf. kostenpflichtige) ärztliche Berichte bei Ihren behandelnden Ärzten anzufordern, macht aus meiner Sicht jedoch eher weniger Sinn.

Der Rentenversicherungsträger wird nach Eingang Ihres Antrags ohnehin (soweit notwendig) spezielle „Befundberichte“ bei Ihren Ärzten anfordern (siehe auch Beitrag von Klemens). Ein wesentlicher Zeitvorsprung für die Bearbeitung Ihres Rentenantrags lässt die eigene Beauftragung des Arztes daher eher nicht erwarten.

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4 Antworten

Anitaam 19.03.2011 | 23:03
Warum kostet das Geld? Ich habe mir Kopien sämtlicher vorhandener Befund- und Krankenhausberichte angefordert. Verlangt hat dafür niemand etwas. Wegen aktueller Befunde wird die DRV direkt bei den Ärzten nachfragen.
-_-am 19.03.2011 | 23:57
:P Natürlich ist es sinnvoll, bereits vorhandene Nachweise dem Antrag gleich beizufügen. Geld müssen Sie dafür aber nicht ausgeben. Wenn Sie die behandelnden Ärzte nennen, kann die Deutsche Rentenversicherung die erforderlichen Berichte selbst anfordern oder Ihnen entsprechende Formulare zusenden, die der Doc auszufüllen hat. Der Zeitfaktor liegt meistens bei den Ärzten, von denen die Befundberichte angefordert werden. Verstehen kann man das nicht, denn in einer gut organisierten Praxis kann das die Arzthelferin erledigen und Doc muss dann nur noch unterschreiben.
chrisam 20.03.2011 | 00:17
Die Akteneinsicht darf ein Arzt Ihnen nicht berechnen. Lediglich Porto und die Kosten für die Kopien darf er Ihnen in Rechnung stellen. Falls Sie dort nicht sowieso durchgehend in Behandlung sind: Wenn Sie die Kopien selbst abholen, wird man wahrscheinlich in der Praxis Ihre Versicherungskarte einlesen und später einen Arztbesuch bei der Krankenkasse abrechnen. Dann verdient der Arzt sowieso ein paar Euro. Die Vorlage Ihrer Krankenakte allein dürfte aber einen (wenn auch knappen) Befundbericht nicht ersetzen. Wenn Ihr Arzt den ausfüllt (ist Pflicht für ihn), erhält er eine kleine Kostenerstattung. In der Regel werden nicht alle von Ihnen genannten Ärzten von der Rentenversicherung tatsächlich angeschrieben. Man geht davon aus, dass Ihr Hausarzt alle nötigen Informationen liefern wird. Prinzipiell ist es ratsam vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente das Vorgehen mit Ihrem Arzt zu besprechen. Es kann schon einmal geschehen, dass er sonst in seinem Befundbericht gewisse rentenrelevante Informationen vergisst. Falls zum Beispiel eine hochgradige Sehbehinderung vorliegt, ist das nicht immer von aussen sichtbar. Wenn diese Erkrankung nicht behandelbar ist, also keine Therapieunterlagen regelmäßig zu darüber Ihrem Hausarzt gelangen, kann es sein, dass Ihr Arzt schlichtweg vergisst, sie im Befundbericht zu erwähnen. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, dem Gutachter der Rentenversicherung auch aktuelle Klinikberichte zukommen zu lassen.
Klemensam 20.03.2011 | 15:48
Wenn Sie bereits ärztliche Berichte in ihrem Besitz haben, sollten Sie diese auf jeden Fall mitschicken. Extra sich Berichte jetzt für den EM-Antrag von Ärzten ausstellen lassen können Sie zwar , aber ob diese dann auch wirklich von der RV für die Entscheidung über die EM-Rente berücksichtigt werden oder sogar entscheidend sind, bleibt zumindest zweifelhaft. Bezahlen müssen Sie diese selbst angeforderten Berichte bei ihrem Arzt in jedem Fall. Kostenlos braucht der Arzt diese nun nicht ausstellen. Es gibt aber auch Ärzte die nichts dafür nehmen. Kommt halt auf den Arzt an. Wenn die RV es für nötig hält, fordert sie allerdings bei den Ärzten zusätzlich meistens sowieso noch ganz spezielle BEFUNDberichte an . Dabei handelt es sich um ein RV eigenes Formular mit ganz speziellen Fragen zur Erwerrbsminderung, welche normale ärztliche Atteste/Bericht nicht enthalten. Die " normalen - null acht fuffzehn " Arztberichte sind für die RV hinsichtlich der Entscheidung über eine EM-Rente nicht aussagekräftig genug . Insofern bringen die eigens von ihnen jetzt angeforderten ärztlichen Berichte unter Umständen wenig bis gar nichts. Zeitlich verzögernd wirkt sich die Einholung von Befundberichten letztlich auch nicht aus. Dies wäre nur denkbar, wenn sich ihr Arzt mit dem Ausfüllen dann mehr Zeit lässt als dies normal der Fall ist. Außerdem können Sie die Einholung dieser Befundberrichte ja nicht beeinflussen und somit auch die Zeitspanne nicht, da diese Entscheidung nicht bei ihnen liegt sondern bei der RV.
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