Guten Tag Annemarie,
zu Ihrer Frage ein Auszug aus der rechtlichen Vorschrift:
Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung
Das Gesetz sieht keine zeitliche Begrenzung für eine schrittweise Heranführung an das volle Leistungsvermögen vor. In der Regel dauert die stufenweise Wiedereingliederung vier bis acht Wochen.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung haben die behandelnden Ärzte/ Betriebsärzte die Möglichkeit, die Belastungsstufen entsprechend dem Gesundheitszustand anzupassen beziehungsweise die Wiedereingliederung bei Bedarf zu verlängern oder auch vorzeitig zu beenden.
Alle Veränderungen des vereinbarten Ablaufs der Wiedereingliederung, insbesondere auch Verlängerungen der stufenweisen Wiedereingliederung, sind mit den Beteiligten und dem Rentenversicherungsträger abzustimmen.