Hauptsache irgendwas Blödes schreiben, wie immer. [/quote]
Dann sehen Sie sich mal Ihren Beitrag an. Wem soll der denn helfen?[/quote] Ist vielleicht insofern hilfreich, dass die DRV nicht zwangsläufig der Reha-Einschätzung folgen muss und somit eine EM-Rente nicht unbedingt ausgeschlossen ist. War bei mir nämlich genauso, Reha=erwerbsfähig, DRV =trotzdem EM-Rente. [/quote]
Leude, lest doch einfach mal, was benito63 schreibt....
"Aus meiner psychosomatischen Reha (Reha vor Rente) nach 8 Wochen als "au" und "unter drei Std arbeitsfähig" entlassen 09.2022."
und irritiert ihn besser nicht mit 'bei mir war es aber so..., das hilft ihm doch nicht!! Es ist immer eine 'Einzelfallentscheidung' und hängt von so vielen individuell zu berücksichtigenden Faktoren ab, dass es da einfach kein 'nur schwarz oder nur weiß' gibt.
Dann aber wie 'Paul' zu schreiben "Mit dieser Arbeitsunfähigkeit erhalten sie in der Regel keine Erwerbsminderungsrente, es müsste die Erwerbsfähigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3h liegen", zeugt ja nur davon, dass er den Text von benito63 gar nicht richtig gelesen hat. Das kann aber ja auch mal passieren :-)
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Na ja, wer Ihre ausufernden Antworten liest, versteht auch nicht immer alles. Sie sollten sich besser an den Antworten der echten Experten orientieren, die meistens alles komprimiert auf den Punkt bringen. Die haben allerdings auch nicht den ganzen Tag Zeit und verständlicherweise auch keine Lust, sich wie Sie, als mutmaßliche Lebensaufgabe auf dieses Forum zu konzentrieren.