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Experten-Antwort

Dauer von Klinikentlassung bis zur Anerkennung der EMR durch die DRV

von benito6315.11.2022 | 08:20
223 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, bis hierhin erst einmal vielen Dank für die Antworten und Einschätzungen in diesem Forum hier. Vielleicht noch eine kurze weitere Frage von mir, die sich auf den Entscheidungsprozess und die Dauer der Entscheidungsfindung der DRV zum Thema EMR bezieht (befinde mich im Widerspruchsverfahren gegen Ablehnung, noch keine Sozialgerichtsklage gestellt). Aus meiner psychosomatischen Reha (Reha vor Rente) nach 8 Wochen als "au" und "unter drei Std arbeitsfähig" entlassen 09.2022. Frage: Geht der Entlassungsbericht direkt an die DRV oder muss ich von mir aus noch etwas veranlassen? Und vor allem: Wie lange dauert der Entscheidungsprozess bis zur Gewährung einer EMR? Da gibts doch bestimmt Erfahrungs- oder Richtwerte? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo benito63,

der Entlassungsbericht geht direkt an den Rentenversicherungsträger. Diesbezüglich müssen Sie also nichts veranlassen.

Wie lange die Entscheidungsfindung dauert, welche Unterlagen einer Entscheidung zugrunde liegen und wann Sie mit einer Bescheiderteilung rechnen können, wissen wir leider nicht. Diese Fragen kann Ihnen nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger beantworten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Paulam 15.11.2022 | 08:39
Mit dieser Arbeitsunfähigkeit erhalten sie in der Regel keine Erwerbsminderungsrente, es müsste die Erwerbsfähigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3h liegen
Friedaam 15.11.2022 | 08:48
Woher wissen Sie denn, dass er das nicht hat. Und selbst wenn nicht. Mein Bruder ist mit über 6 Stunden erwerbsfähig auf dem allgemein Arbeitsmarkt entlassen worden und hat trotzdem postwendend die volle Erwerbsminderungsrente gekriegt. Reha-Berichte sind manchmal völliger Schwachsinn.
Spiegelam 15.11.2022 | 14:16
Dann sehen Sie sich mal Ihren Beitrag an. Wem soll der denn helfen?
Friedaam 15.11.2022 | 14:39
Der erste war für Paul gedacht, der behauptet hatte, das ist der Fragesteller es schwer haben wird, eine Rente zu bekommen. Und diese Aussage wollte ich widerlegen. Man hat schon genug andere Sorgen, wenn man eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchte.
Abschlägeam 15.11.2022 | 15:59
Hallo benito63, wurde denn die Reha aufgrund Ihres Widerspruches nach der Ablehnung bewilligt? Bzw. was 'genau' wurde abgelehnt? 'Nur' die Psy-Rena (Ihr gestriger Beitrag) oder ein bereits gestellter EM-Rentenantrag? Der Endbericht der Reha geht jedenfalls automatisch an die DRV (siehe 'Experten'-Antwortmüssen Sie da auch nichts weiter unternehmen). Aber selbst das kann schon mal gut mehr als sechs Wochen dauern (Sie sind ja nicht der einzige Patient dieser Klinik und es sind viele Entlassberichte zu schreiben...). Und dann kann es auch noch dauern, bis die DRV von sich aus reagiert. Dies macht Sie üblicherweise vor allem aber dann, wenn aufgrund des Entlassberichtes (und der anderen vorliegenden Unterlagen) dann die Umwandlung des Rehaantrages in Rentenantrag vorgesehen ist. Dem müssten Sie 'zustimmen'. Oder können es auch selbst 'beschleunigen', indem Sie selbst nun die EM-Rente beantragen (sofern gewollt und noch nicht geschehen). Ihre Fragen im Forum umfangreich und zielführend zu beantworten (und dabei alle Eventualitäten zu berücksichtigen), ist eigentlich nicht möglich. Sie können sich also entweder (noch einmal) direkt an Ihre zuständige DRV wenden oder, wenn Sie sich noch nicht 'ganz schlüssig' sind, welche Konsequenzen dies alles haben kann/wird, auch an eine 'übergreifende' Beratungsstelle, die von vielen 'Wohlfahrtsverbbänden' angeboten wird (Caritas, AWO, Diakonie, Der Paritätische etc.). Wenden Sie sich also vertrauensvoll an eine dieser Stellen, denn die haben auch die anderen Bereiche (welche Leistungen sind möglich, wenn es keine EM-Rente gibt...) im Blick. Viel Erfolg, gehen Sie die Sache weiter geduldig aber aktiv an, und alles Gute!
Jochenam 15.11.2022 | 16:28
Hauptsache irgendwas Blödes schreiben, wie immer.
Dann sehen Sie sich mal Ihren Beitrag an. Wem soll der denn helfen?
Ist vielleicht insofern hilfreich, dass die DRV nicht zwangsläufig der Reha-Einschätzung folgen muss und somit eine EM-Rente nicht unbedingt ausgeschlossen ist. War bei mir nämlich genauso, Reha=erwerbsfähig, DRV =trotzdem EM-Rente.
Abschlägeam 15.11.2022 | 16:41
Zitat von Jochen anzeigenausblenden
Dann sehen Sie sich mal Ihren Beitrag an. Wem soll der denn helfen?
Ist vielleicht insofern hilfreich, dass die DRV nicht zwangsläufig der Reha-Einschätzung folgen muss und somit eine EM-Rente nicht unbedingt ausgeschlossen ist. War bei mir nämlich genauso, Reha=erwerbsfähig, DRV =trotzdem EM-Rente.
Leude, lest doch einfach mal, was benito63 schreibt.... "Aus meiner psychosomatischen Reha (Reha vor Rente) nach 8 Wochen als "au" und "unter drei Std arbeitsfähig" entlassen 09.2022." und irritiert ihn besser nicht mit 'bei mir war es aber so..., das hilft ihm doch nicht!! Es ist immer eine 'Einzelfallentscheidung' und hängt von so vielen individuell zu berücksichtigenden Faktoren ab, dass es da einfach kein 'nur schwarz oder nur weiß' gibt. Dann aber wie 'Paul' zu schreiben "Mit dieser Arbeitsunfähigkeit erhalten sie in der Regel keine Erwerbsminderungsrente, es müsste die Erwerbsfähigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3h liegen", zeugt ja nur davon, dass er den Text von benito63 gar nicht richtig gelesen hat. Das kann aber ja auch mal passieren :-)
Das kann man auch anders sehenam 15.11.2022 | 20:01
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Hauptsache irgendwas Blödes schreiben, wie immer.
Dann sehen Sie sich mal Ihren Beitrag an. Wem soll der denn helfen?
Ist vielleicht insofern hilfreich, dass die DRV nicht zwangsläufig der Reha-Einschätzung folgen muss und somit eine EM-Rente nicht unbedingt ausgeschlossen ist. War bei mir nämlich genauso, Reha=erwerbsfähig, DRV =trotzdem EM-Rente.
Leude, lest doch einfach mal, was benito63 schreibt.... "Aus meiner psychosomatischen Reha (Reha vor Rente) nach 8 Wochen als "au" und "unter drei Std arbeitsfähig" entlassen 09.2022." und irritiert ihn besser nicht mit 'bei mir war es aber so..., das hilft ihm doch nicht!! Es ist immer eine 'Einzelfallentscheidung' und hängt von so vielen individuell zu berücksichtigenden Faktoren ab, dass es da einfach kein 'nur schwarz oder nur weiß' gibt. Dann aber wie 'Paul' zu schreiben "Mit dieser Arbeitsunfähigkeit erhalten sie in der Regel keine Erwerbsminderungsrente, es müsste die Erwerbsfähigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3h liegen", zeugt ja nur davon, dass er den Text von benito63 gar nicht richtig gelesen hat. Das kann aber ja auch mal passieren :-)
Na ja, wer Ihre ausufernden Antworten liest, versteht auch nicht immer alles. Sie sollten sich besser an den Antworten der echten Experten orientieren, die meistens alles komprimiert auf den Punkt bringen. Die haben allerdings auch nicht den ganzen Tag Zeit und verständlicherweise auch keine Lust, sich wie Sie, als mutmaßliche Lebensaufgabe auf dieses Forum zu konzentrieren.
Abschlägeam 15.11.2022 | 20:34
Zitat von Das kann man auch anders sehen anzeigenausblenden
Das kann man auch anders sehen schrieb

Hauptsache irgendwas Blödes schreiben, wie immer. [/quote]

Dann sehen Sie sich mal Ihren Beitrag an. Wem soll der denn helfen?[/quote] Ist vielleicht insofern hilfreich, dass die DRV nicht zwangsläufig der Reha-Einschätzung folgen muss und somit eine EM-Rente nicht unbedingt ausgeschlossen ist. War bei mir nämlich genauso, Reha=erwerbsfähig, DRV =trotzdem EM-Rente. [/quote]

Leude, lest doch einfach mal, was benito63 schreibt....

"Aus meiner psychosomatischen Reha (Reha vor Rente) nach 8 Wochen als "au" und "unter drei Std arbeitsfähig" entlassen 09.2022."

und irritiert ihn besser nicht mit 'bei mir war es aber so..., das hilft ihm doch nicht!! Es ist immer eine 'Einzelfallentscheidung' und hängt von so vielen individuell zu berücksichtigenden Faktoren ab, dass es da einfach kein 'nur schwarz oder nur weiß' gibt.

Dann aber wie 'Paul' zu schreiben "Mit dieser Arbeitsunfähigkeit erhalten sie in der Regel keine Erwerbsminderungsrente, es müsste die Erwerbsfähigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3h liegen", zeugt ja nur davon, dass er den Text von benito63 gar nicht richtig gelesen hat. Das kann aber ja auch mal passieren :-)

[/quote]

Na ja, wer Ihre ausufernden Antworten liest, versteht auch nicht immer alles. Sie sollten sich besser an den Antworten der echten Experten orientieren, die meistens alles komprimiert auf den Punkt bringen. Die haben allerdings auch nicht den ganzen Tag Zeit und verständlicherweise auch keine Lust, sich wie Sie, als mutmaßliche Lebensaufgabe auf dieses Forum zu konzentrieren.

Da darf ich mich dann ja nun wohl darüber freuen, dass offenbar auch Sie meine 'ausufernden Antworten' lesen und sogar auch noch kommentieren ;-) Einen schönen Abend für alle!
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